Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Kurstadt-Duell: Fußgänger gegen Autofahrer

Straßenverkehr-Streit eskaliert: Gerichtsverhandlung mit überraschendem Ausgang

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
+
Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Ein Streit im Straßenverkehr zwischen einem Kurstädter und einem Berliner endet vor Gericht. Der Vorfall eskaliert, als der Außenspiegel beschädigt wird. Doch das Verfahren nimmt eine unerwartete Wendung.

Bad Reichenhall/Laufen – Stop-and-Go auf der Bahnhofstraße. Der 43-jährige Kurstädter will von der Poststelle auf die andere Seite zur Apotheke. In dem Moment soll der 39-jährige Berliner gehupt haben und Gas gegeben, was der bestritt. Am Ende lag die Verkleidung des Außenspiegels auf der Straße und die Kontrahenten sollen sich Nase an Nase gegenübergestanden haben. 

In Laufen vor Gericht stand jetzt der Kurstädter wegen Sachbeschädigung, unerlaubte Entfernung vom Unfallort und versuchte Nötigung, denn der Berliner Skoda-Fahrer hatte die Sache ganz anders erlebt. „Er läuft schräg über die Fahrbahn auf mein Auto zu und schlägt dann mit der flachen Hand gegen den Spiegel“, berichtete er im Zeugenstand. Mit einem mehrfachen „was soll das?“ war er dem Angeklagten gefolgt. Auf die angebliche Annäherung des Berliners auf zehn Zentimeter hatte der Kurstädter so reagiert: „Wenn du nicht willst, dass dir das Gleiche wie dem Spiegel passiert, dann geh!“ 

Sachbeschädigung, unerlaubte Entfernung vom Unfallort und versuchte Nötigung

Hinter der Anzeige des Berliners vermutete der 43-Jährige eine Reaktion, nachdem er selbst eine solche angekündigt hatte. „Er wollte mir damit wohl zuvorkommen.“ Wer nicht nach Laufen gekommen war, war ein hinter dem Skoda fahrender Mann – ebenfalls Berliner – der sich selbst als Zeuge angeboten hatte. „Wie weiter?“, fragte deshalb Richter Christopher Lang. Mit der Einschätzung, „vielleicht stehen dahinter auch Missverständnisse“, regte er die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage an. Damit waren Angeklagter und Staatsanwalt einverstanden. So gehen demnächst 1200 Euro an den Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. (höf

Kommentare