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Prozess am Schöffengericht Laufen

Mann (44) stiehlt Waffe von Ex-Schwiegervater – Hanebüchene Geschichten im Gerichtssaal 

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Ein 44-jähriger Busfahrer steht vor Gericht, angeklagt wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls und illegalen Waffenbesitzes. Seine Erklärungen wirken abstrus und unglaubwürdig. Was hat es mit dem Schlüssel, der Waffe und den fehlenden Gegenständen auf sich?

Ainring/Laufen – Den Wohnungsschlüssel will der 44-jährige Busfahrer in einem Bus gefunden haben. Seltsamerweise passte der zum Türschloss der Wohnung seines Ex-Schwiegervaters. Und die halbautomatische Kurzwaffe? Die soll ihm jemand auf die Motorhaube seines Autos gelegt haben. Es waren abstruse Geschichten, die der Türke im Laufener Sitzungssaal zum Besten gab. Dort stand der Familienvater nicht zu ersten Mal. Die Anklage diesmal: Wohnungseinbruchsdiebstahl, das Führen und der Besitz einer halbautomatischen Waffe sowie dazu passender Munition.

Waffenbesitzer zeigt sich selbst bei Polizei an

Die Geschichte mit dem gefundenen Schlüssel revidierte der Angeklagte. Er will ihn dann doch aus der Wohnung seines Schwiegervaters mitgenommen haben. Ja, er sei in dessen Abwesenheit nochmal dort gewesen, habe aber weder Waffe noch Munition mitgenommen, ebenso wenig drei Handys, das Tablett, 700 Euro Bargeld und zwölf Gramm Marihuana. Was er mitgenommen habe, sei lediglich ein Schlagstock gewesen. 

Als der 62-jährige Schwiegervater das Fehlen von Waffe und Geld bemerkte, zeigte er sich selbst bei der Polizei an. „Es wusste keiner, das muss er gewesen sein“, sagte der Zeuge über den Angeklagten, den er zu Beginn der Beziehung zur Tochter skeptisch gesehen, ihn aber später immer gegen Kritik verteidigt habe. „Ich glaubte nicht, dass mir jemand dermaßen ins Gesicht lügt“, so der Ainringer, der nach seiner Selbstanzeige wegen unerlaubtem Waffenbesitz eine achtmonatige Freiheitsstrafe erhielt, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. 

44-Jähriger bereits 2019 und 2023 verurteilt

Eine Beamtin der Polizeiinspektion Freilassing berichtete von Auto- und Wohnungsdurchsuchungen. DNA-Spuren des Angeklagten konnten in der Wohnung des Schwiegervaters nicht gefunden werden. In der Wohnung des Türken hingegen die Mobiltelefone, fünf Schlüssel, wovon einer beim Schwiegervater und einer bei dessen Vater zum Wohnungsschloss gepasst hatten. Die Waffe war im Bettkasten versteckt gewesen, was eine weitere Einlassung des Angeklagten, dass er sie für eine Spielzeugwaffen gehalten habe, völlig unglaubwürdig erschienen ließ. Nicht zuletzt lagen in dessen Wohnung auch gebrauchte Gummihandschuhe

Die Version, dass der 44-Jährige das „Gras“ erst kürzlich vom Schwiegervater gekauft habe, wies der empört zurück. „Wir haben seit zwei Jahren keinen Kontakt. Mit dem rede ich kein Wort mehr.“ Der Türke war im April 2019 wegen Computer-Betrugs zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden. Im September 2023 wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung zu 4500 Euro. Und diesmal?

Haftstrafe nach Waffendiebstahl

Staatsanwältin Regine Grandl nannte dessen Versionen lebensfremd und „einen Schmarr’n“, der Mann sei „schuldig wie in der Anklage.“ Grandl beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, die gar nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Rechtsanwalt Jürgen Pirkenseer mochte zumindest ein „Teilgeständnis“ erkennen. Weil sein Mandant mit einem mitgenommenen Schlüssel in die Wohnung gelangte, handle es sich nicht um Wohnungseinbruch, sondern lediglich um Diebstahl. Der Verteidiger erachtete eineinhalb Jahre zur Bewährung für ausreichend. 

Die drei Richter waren überzeugt, dass der Angeklagte die Schlüssel schon während der Beziehung zur Tochter hatte nachmachen lassen. Eine vermeintliche Spielzeugwaffe im Bettkasten zu verstecken, war für Vorsitzenden Martin Forster ebenso unglaubwürdig wie ein Ablegen auf der Motorhaube. Das Schöffengericht urteilte auf zwei Jahre. Weil die erste Freiheitsstrafe, gestanden sie dem Busfahrer eine dreijährige Bewährungsfrist zu. Als regelmäßige „Erinnerung“ hat der 44-Jährige zwölf Monate lang 100 Euro zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (hhö)

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