„Vergesslichkeit“ schützt vor Strafe nicht
Dort legal, hier illegal: Salzburger mit Elektro-Roller im Verkehr unterwegs
Ein Salzburger wurde in Deutschland für das Fahren mit einem Elektro-Rollers ohne Haftpflichtversicherung bestraft – in Österreich ist eine solche Versicherung nicht erforderlich. Trotz Einspruchs wurde der Strafbefehl aufrechterhalten; wie das Gericht in Laufen jetzt urteilte.
Freilassing/Laufen – In Österreich braucht es für diesen Elektro-Roller der Marke Ninebot keine Haftpflichtversicherung. In Deutschland schon. Der 40-jährige türkischstämmige Salzburger war damit am frühen Abend des 26. April 2024 auf der Freilassinger Rupertusstraße unterwegs gewesen und kontrolliert worden. Wenig später erreichte den arbeitslosen ledigen Mann ein Strafbefehl über 30 Tagessätze à 40 Euro wegen Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsvertrag. Dagegen legte der 40-Jährige Einspruch ein.
Wegen „Unstimmigkeiten im Strafbefehl“, wie er im Laufener Amtsgericht sagte. Was der Angeklagte dann aber beschrieb, waren persönliche Unzulänglichkeiten. „Ich habe viel um die Ohren und bin sehr vergesslich.“ Er leide unter Depressionen und habe „nicht alles unter Kontrolle“. Zweimal schon habe er seine Arbeitsstelle verloren, weil man mit seiner Leistung nicht zufrieden gewesen sei. Und schließlich: „Mir war nicht klar, dass ich schon in Deutschland bin.“
Nicht zum ersten Mal auf E-Roller in Freilassing unterwegs
„Das war nicht das erste Mal“, konfrontierte Richter Martin Forster den Salzburger mit einem gleichen Vorfall im Herbst des Vorjahres. Damals war das Verfahren eingestellt worden. Der Salzburger schilderte, dass er seinen Roller dann habe versichern wollen, doch dafür wäre ein Wohnsitz in der Bundesrepublik nötig. „Die Rupertusstraße liegt nicht direkt hinter der Grenze“, meinte Staatsanwalt Markus Andrä zur letzten Erklärung des Salzburgers. Andrä machte deutlich: „Eine zweite Einstellung gibt es nicht.“
Der Vorsitzende meinte, dass der Angeklagte mit dem geschätzten Einkommen und der daraus resultierenden Tagessatzhöhe ganz gut weggekommen sei, denn das tatsächliche Arbeitslosengeld liege sogar etwas darüber. Weil der 40-Jährige bislang unbescholten ist und die Reduzierung des Arbeitslosengelds auf Sozialhilfe-Niveau absehbar ist, waren Richter und Staatsanwalt bereit, die Tagessatzhöhe auf 25 Euro zu senken, was multipliziert mit der Tagessatzanzahl von 30 in Summe 750 Euro ausmacht. Damit war der Salzburger einverstanden. (hhö)