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Clubnacht mit Prügel und Tritten

Rapper-Event gerät „AusserKontrolle“: 21-jähriger Freilassinger verurteilt

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Ein Rapper-Event in Freilassing nimmt eine gewalttätige Wendung. Ein 21-jähriger Freilassinger wird beschuldigt, einen anderen Mann brutal attackiert zu haben. Das Gericht fällt ein Urteil, das weitreichende Folgen haben könnte.

Freilassing/Laufen – Am 1. April 2023 war im Freilassinger „Eventhouse“ ein mehr oder weniger bekannter Rapper angesagt. Es war viel los gewesen, drinnen wie draußen. Leider auch mit etlichen Vorfällen: Provokationen, Prügel, Tritte. Ein laut Zeugen betrunkener und möglicherweise bereits verletzter Pidinger war von drei jungen Männern attackiert worden. Ein erstes Urteil war im April nach vier Verhandlungstagen und acht Zeugen gefallen. 

Erst jetzt stand ein 21-jähriger Freilassinger vor dem Laufener Jugendschöffengericht, weil sein Verteidiger damals erkrankt gefehlt hatte. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, gemeinschaftlich mit Schlägen und Tritten den damals 20-jährigen Ainringer schwer verletzt zu haben. Diagnostiziert wurden Hämatome, Schürfwunden am ganzen Körper, eine Rippenprellung und eine Nasenbeinfraktur. 

Schließlich soll der Angeklagte das Opfer bei einem Zusammentreffen im Europark bedroht haben. Wenn er bei der Polizei gegen ihn und seine Kumpel aussage, würde er „gefickt“. Der gebürtige Kosovare ist nicht vorbestraft, sorgt sich aber aufgrund der Anklage um die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft. Die Staatsanwältin attestierte dem Mechatroniker Reue und Einsicht; möglicherweise sei den Taten eine Provokation des Opfers vorausgegangen. Ihr Antrag lautete auf zwei Wochen Dauerarrest. 

Anklagen nach Rapper-Konzert: Dritter Täter (21) jetzt in Laufen vor Gericht

Rechtsanwalt Dr. Klaus Hellenschmidt sprach von einem „positiven jungen Mann, der seinen Weg macht.“ Für seinen Mandanten sei es schwierig gewesen, den Eltern dieses Verfahren offenzulegen. „Er war mit seinen zwei Freunden zur falschen Zeit am falschen Ort“, meinte der Verteidiger, die Leute dort seien angetrunken und vielfach aggressiv gewesen. „Aber er steht dazu.“ Hellenschmidt beantragte eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht, die Höhe der Geldbuße legte er ins Ermessen des Gerichts.

Ob alle Verletzungen des Opfers von den drei Männern stammten, stellte auch das Gericht in Zweifel. „Geständig und reuig“, beschrieb Vorsitzender Christopher Lang den angeklagten Freilassinger, „im Unterschied zu den anderen.“ Die waren nach den Urteilen sieben Monate auf Bewährung und sieben Tage Dauerarrest in Berufung gegangen. Das Jugendschöffengericht urteilte in diesem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung nach Jugendstrafrecht auf eine Geldbuße von 2000 Euro, zu zahlen in Raten von 500 Euro. Das Geld geht an Startklar Soziale Arbeit in Freilassing. Der Rapper damals hieß übrigens ‚AusserKontrolle‘. (hhö)

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