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Grenzpendler Deutschland – Österreich

Erleichterungen für Grenzgänger im Homeoffice – Ende der Doppelbesteuerung

Künftig zählt man auch dann als Grenzpendler zwischen Bayern und Österreich, wenn man weite Teile im Homeoffice verbringt.
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Künftig zählt man auch dann als Grenzpendler zwischen Bayern und Österreich, wenn man weite Teile im Homeoffice verbringt.

Seit einem Jahr zahlen Grenzgänger, die vom Homeoffice aus arbeiten, meist doppelt Steuern – in Deutschland und in Österreich. Grund ist das Auslaufen einer Sonderregel wegen Corona. Nun wird die Grenzgänger-Regelung geändert. Fallstricke gibt es aber immer noch.

Aschau im Chiemgau – Fast genau ein Jahr ist es her, dass Albert Füracker (CSU) einen Brief nach Berlin schrieb. Der bayerische Finanzminister hatte ein Anliegen, das mehr als 500 Kilometer von der Bundeshauptstadt entfernt zum größeren Problem zu werden drohte. Im bayerisch-österreichischen Grenzgebiet pendeln täglich tausende zwischen den Ländern – aber seit Corona machen viele Homeoffice. Doch die Steuerabkommen stammten aus der vor-digitalen Zeit. Vielen Bayern drohte deshalb ein Steuerproblem.

Änderungs-Protokoll zum Doppelbesteuerungs-Abkommen

Am Montag (21. August) hat nun Bundesminister Christian Lindner (FDP) in Aschau im Chiemgau mit seinem österreichischen Amtskollegen Magnus Brunner die größten Hürden aus dem Weg geräumt. Oder um es im Behördendeutsch zu sagen: Sie unterzeichneten ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen.

Darum geht es: Bislang muss ein Grenzgänger seinen Lohn im Wohnort-Staat (und nicht im Tätigkeits-Staat) versteuern – sofern er die Grenze passiert und nicht mehr als 45 Tage zu Hause bleibt. Wurde diese Zahl überschritten, sind in beiden Ländern Steuern fällig. Während der Pandemie gab es eine Ausnahme: Bis Juli 2022 konnten die Pendler komplett zu Hause arbeiten.

Die Pandemie endete, die Sonderregel auch – aber das Homeoffice blieb. Deshalb schrieb Füracker letzten Sommer an Lindner. Und deshalb wird die Grenzgänger-Regelung nun geändert – und ein klein wenig vereinfacht. Um als Grenzgänger zu gelten, ist zwar weiter das Arbeiten und Wohnen in der Grenzzone, jedoch nicht mehr ein tägliches Pendeln über die Grenze erforderlich. Auch im Homeoffice kommt es also zu keiner Steuerpflicht in beiden Ländern.

Allerdings: Das Gebiet umfasst nur Gemeinden, die nicht weiter als 30 Kilometer von der Grenze entfernt liegen. Anders als früher zählt nun aber das ganze Gemeindegebiet, auch wenn nur ein Teil davon in dieser Zone liegt, heißt es im Bundesfinanzministerium. In der Vergangenheit gab es tatsächlich Fälle, bei denen die 30-Kilometer-Grenze durch ein Wohnhaus oder ein Betriebsgelände verlief – mit den entsprechenden Abgrenzungsproblemen.

„Regelung war schlicht nicht mehr zeitgemäß“

Jetzt geben sich jedenfalls alle zufrieden. Lindner spricht von „einfachen und modernen Regelungen“ und einer „deutlichen bürokratischen Entlastung“. Man stehe für ein modernes Europa. Auch der bayerische Kollege Füracker spricht von einem großen Erfolg. „Mobiles Arbeiten im Homeoffice ist aus unserer modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken“, so der Minister. „Die bisherige Regelung, wonach sich Grenzgänger bei mehr als 45 Tagen im Homeoffice nicht mehr auf die Regelung berufen konnten, war schlicht nicht mehr zeitgemäß.“ Nach dem Auslaufen der coronabedingten Sonderregelungen habe unter den Grenzgängern große Unsicherheit geherrscht.

Fallstricke gibt es aber immer noch: Die Grenzgänger-Eigenschaft geht nämlich dann verloren, wenn der Arbeitnehmer an mehr als 45 Arbeitstagen oder an mehr als 20 Prozent der Arbeitstage außerhalb der Grenzzone von 30 Kilometern tätig wird. Betroffen von der Neuerung, die 2024 in Kraft treten soll, sind laut Bundesfinanzministerium 22 000 Menschen. Je etwa die Hälfte lebt beziehungsweise arbeitet in Bayern.

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