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Das Bangen der CSU
Zittern im Freistaat: Schmeißt die Wahlrechtsreform große Politiker aus Bayern aus dem Bundestag?
2023 beschloss die Ampel-Regierung die Wahlrechtsreform. Sie stieß vor allem in Bayern auf Kritik. Kein Wunder – die CSU trifft sie wahrscheinlich hart.
München – Jahrzehntelang wurde der Bundestag immer größer. 2025 ist damit erstmal Schluss – denn er wird zum ersten Mal seit Langem kleiner. Statt aktuell 736 Sitze hat er mit der Bundestagswahl am 23. Februar künftig nur noch 630. 106 Plätze werden also verschwinden.
Grund dafür ist die Wahlrechtsreform. Sie wurde 2023 von der Ampel-Koalition beschlossen, um den Bundestag zu verkleinern und ihn damit effizienter zu machen und die hohen Politikerkosten zu senken. Die meisten waren sich einig, dass der Bundestag aus einer Vielzahl von Gründen kleiner werden sollte. Doch es gab auch teils heftige Kritik für die Wahlrechtsreform – unter anderem aus Bayern. Denn die dortige CSU zählt wohl zu den größten Verlierern der Reform.
Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist bereits am 4. Februar erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Wahlrechtsreform der Ampel greift zur Bundestagswahl 2025:
Die Wahlrechtsreform der Ampel verkleinert den Bundestag, indem Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen. Von diesen profitierte unter anderem die CSU in Bayern teils stark. Logisch also, dass diese lautstark gegen die Reform kämpfte – Söder nannte sie sogar „Wahlmanipulation“. Kritik hin oder her, die Wahlrechtsreform wird zur Bundestagswahl 2025 greifen.
Wahlrechtsreform – was genau steckt dahinter?
Ab der Bundestagswahl 2025 wird die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag auf maximal 630 Sitze begrenzt. Die bisherigen Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen. Ein Direktmandat garantiert nicht mehr automatisch den Einzug in den Bundestag. Entscheidend ist, ob die Partei insgesamt genug Zweitstimmen erhalten hat. Falls eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen, müssen die Kandidaten mit den schwächsten Erststimmen-Ergebnissen verzichten.
Ursprünglich sollte auch die Grundmandatsklausel entfallen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bleibt sie aber vorerst bestehen. Die Grundmandatsklausel ermöglicht es Parteien, die weniger als 5 % der Zweitstimmen erhalten haben, dennoch in den Bundestag einzuziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnen.
Im Grunde ist es recht simpel: Die Wahlrechtsreform verkleinert den Bundestag, indem nicht mehr alle Wahlkreissieger (Erststimme) in den Bundestag kommen, wenn ihre zugehörige Partei durch die Zweitstimmen nicht die nötige Sitzanzahl erreicht hat. Die Wahlrechtsreform trifft damit am meisten jene Parteien, die viele Wahlkreissiege geholt hat, aber bei den Zweitstimmen schlechter abschneidet. In anderen Worten: die CSU.
Kennen Sie alle? Diese 41 Parteien wurden formal zur Bundestagswahl 2025 zugelassen
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Wahlrechtsreform trifft CSU am stärksten – Der Weg in den Bundestag wird schwerer
Tatsächlich dürfte die CSU am stärksten unter der Wahlrechtsreform zu leiden haben. Denn sie hatte zuvor, zum Beispiel bei der Bundestagswahl 2021, viele Überhangmandate (sie hatte mehr Direktmandate, als ihr nach Zweitstimmen zustanden). So schreibt auch der SWR mit Blick auf die Wahl 2021, dass die Wahlrechtsreform neben der CDU in Baden-Württemberg die CSU in Bayern am stärksten trifft.
Ein (rein spekulatives) Gedankenspiel: Hätte die Wahlrechtsreform bereits 2021 gegolten, wären vor vier Jahren neun der insgesamt 45 in Bayern direkt gewählten CSU-Kandidaten nicht in den Bundestag eingezogen. Getroffen hätte es die Wahlkreis-Sieger der CSU, die für sich den geringsten prozentualen Erststimmenanteil hatten verbuchen können. Hätte zum Beispiel CSU-Politiker X seinen Wahlkreis gewonnen, aber „nur“ mit 25 Prozent der Stimmen, und läge er damit auf einem der neun letzten Plätze der insgesamt 45 möglichen, so wäre er nicht in den Bundestag eingezogen.
Ganz konkret hätte dies vor allem die Politiker aus den Großstädten getroffen, da dort gewohnheitsgemäß auch die liberalen und progressiven Parteien viele Stimmen erhalten. In Bayern hätten daher besonders Münchner CSU-Politiker bangen müssen, wie zum Beispiel Bernhard Siegfried Loos, der mit 25,7 Prozent der Erststimmen (knapp vor Doris Else Wagner der Grünen mit 24,2 Prozent) den prozentual schlechtesten Wahlkreissieg einfuhr.
Nachfolgend eine Liste der bayerischen CSU-Politiker, die bei der Bundestagswahl 2021 nicht in den Bundestag eingezogen wären, hätte bereits damals die Wahlrechtsreform gegolten:
CSU-Politiker
Wahlkreis
Erststimmenmehrheit
Bernhard Siegfried Loos
München-Nord
25,7 Prozent
Stephan Nikolaus Pilsinger
München-West/Mitte
27 Prozent
Dr. Volker Michael Ulrich
Augsburg-Stadt
28,1 Prozent
Sebastian Brehm
Nürnberg-Nord
28,5 Prozent
Mechthilde Wittmann
Oberallgäu
29,7 Prozent
Andreas Franz Scheuer
Passau
30,7 Prozent
Dr. Wolfgang Dieter Stefinger
München-Ost
31,7 Prozent
Tobias Winkler
Fürth
33,5 Prozent
Michael Frieser
Nürnberg-Süd
34,4 Prozent
Anmerkung: Einige der Politiker, bei denen es 2021 eng geworden wäre, treten 2025 nicht mehr an, zum Beispiel Scheuer und Loos – hier erfahren Sie mehr.
Wahlrechtsreform: Gedankenspiel zu 2021 – so hätte es die anderen Parteien getroffen
Doch nicht nur die CSU hätte die Wahlrechtsreform zu spüren bekommen. Deutschlandweit hätten es laut swr.de sieben Abgeordnete der SPD nicht in den Bundestag geschafft und ein AfD-Abgeordneter. Die 16 Grünen-Abgeordneten hätte es nicht getroffen, da sie genug Plätze durch die Zweitstimmen errungen hätten. Die FDP hatte 2021 keinen Wahlkreissieger. Am stärksten betroffen gewesen wäre 2021 aber die CDU in Baden-Württemberg – elf Angeordnete hätten ihren Einzug in den Bundestag verpasst.
Es gilt jedoch, darauf hinzuweisen, dass dieses Gedankenspiel ein durch die Wahlrechtsreform möglicherweise verändertes Wählerverhalten nicht berücksichtigt und rein hypothetisch ist. Wählerinnen und Wähler, die 2025 möglichst sicherstellen wollen, dass ihr favorisierter Wahlkreiskandidat in den Bundestag einzieht, sollten daher ihre Zweitstimme derselben Partei geben. (fhz)