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Kurioser Prozess

Schlafwandeln am Steuer oder doch volltrunken im Verkehr? Autofahrer in Laufen vor Gericht

Schnee am Laufener Amtsgericht.
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Schnee am Laufener Amtsgericht.

Nachdem ein 46-Jähriger bei einer nächtlichen Trunkenheitsfahrt einen Unfall verursacht hatte, will er gegen das Urteil des Amtsgerichts Einspruch einlegen. Laut seiner Schilderung, könne er sich aufgrund von starken Schlafmitteln nicht mehr an das Geschehene erinnern und plädiert darauf, schlafgewandelt zu sein.

Bad Reichenhall/Laufen – Schlafwandeln ist ein hinreichend bekanntes Phänomen. Dass sich dabei jemand „die Kante gibt“ und anschließend zum „Schlaf-Fahrer“ wird, ist bislang eher weniger bekannt. Diese Geschichte erzählte ein 46-jähriger Techniker, der mit 1,63 Promille Alkohol im Blut von der Straße abgekommen war, sich aber an nichts mehr erinnern wollte. Sein Einspruch am Laufener Amtsgericht blieb ohne Erfolg.

Eine angespannte familiäre Situation ließ den österreichischen Staatsbürger zu einem starken Schlafmittel greifen. Laut Rechtsanwalt Simon Waxenberger sollen bei dem Medikament „Schlafwandel“ und „Schlaffahrerei“ als Nebenwirkungen angegeben sein. „Er ist eingeschlafen und hatte einen Alptraum“, berichtete der Verteidiger für seinen Mandanten, der selbst erst am Morgen danach festgestellt haben will, dass sein Auto weg war. 

Doch was war bis dahin passiert? Der Angeklagte hatte nächtens zu Schnaps gegriffen und war in sein Auto gestiegen. Seine Fahrt endete im Leopoldstal wieder auf der Straße, nachdem er zuvor einen Zaun durchbrochen hatte. „Die Airbags sind aufgeplatzt“, schilderte er, heimgefahren habe ihn vermutlich die Polizei. Die war kurz nach Rettung und Feuerwehr am Unfallort eingetroffen, hatte den Techniker dort „mitgenommen, lallend und schwankend“ angetroffen. „Aber man hat sich mit ihm normal unterhalten können“, wie ein Beamter der Polizeiinspektion Bad Reichenhall berichtete. 

Ob denn hier schon von Medikamenten und von Schlafwandeln die Rede gewesen war, wollte Richter Josef Haiker vom Polizisten wissen. Der entgegnete: „Nein, diese Geschichte höre ich zum ersten Mal.“ Auch der Arztbericht attestierte dem Techniker „sichere Prüfungen“, Alkohol sei nur „leicht bemerkbar“ gewesen. 

Einspruch mit geringen Erfolgsaussichten

„Ich rate dringend zur Einspruchsrücknahme“, reagierte Richter Josef Haiker auf das Gehörte und wollte sich auch von einem teuren medizinischen Gutachten nichts versprechen, nachdem der Angeklagte laut darüber nachgedacht hatte, wie er 5000 Euro dafür aufbringen könne. Doch auch sein Verteidiger war skeptisch: „Es kommt nicht immer das raus, was man will.“

Waxenberges Verwunderung über „gleich eine Bewährungsstrafe“ im Strafbefehl konnte der Vorsitzende leicht erklären, denn im Jahr 2019 hatte es bereits eine Geldstrafe von 7200 Euro wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung und Munitionsbesitz gegeben.

Angeklagter und Verteidiger nahmen schließlich den Einspruch zurück, womit es bei vier Monaten zur Bewährung und einer Geldauflage von 1000 Euro blieb. Die Führerscheinsperre beträgt zwei Jahre. Beim Ersthelfer aus der Unfallnachbarschaft bedankte sich der Techniker per Handschlag. 

Hannes Höfer

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