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Nach Prozess gegen Fahrdienstleiter

Nebenklage will zivilrechtlich gegen Bahn vorgehen

Das Landgericht Traunstein entscheidet wohl am Montag über die Zukunft von Fahrdienstleiter Michael P.
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Das Landgericht Traunstein entscheidet wohl am Montag über die Zukunft von Fahrdienstleiter Michael P.

Bad Aibling - Egal wie am Montag das Urteil gegen den Fahrdienstleiter am Tag des Zugunglücks von Bad Aibling ausfällt, der Unfall wird ein weiteres Nachspiel haben.

>>>Themenseite Zugunglück von Bad Aibling<<<

Einer der Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Friedrich Schweikert, nimmt auch die Deutsche Bahn ins Visier. Das berichtet Radio Charivari.

Hier lesen Sie den Prozessverlauf im Live-Ticker.

Man werde in jedem Fall zivilrechtlich gegen die Bahn vorgehen, sie habe ein Mitverschulden. Weil es aber nicht möglich sei, einen Mitarbeiter der Bahn herauszupicken, könne man nicht strafrechtlich gegen sie vorgehen. Daher wird er den zivilrechtlichen Weg gehen. Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von vier Jahren für den Fahrdienstleiter gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe, im Falle einer Haftstrafe auf zwei Jahre und sechs Monate.

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