Radarwarner in Deutschland
Blitzer-Apps: Welche Strafe droht, wenn man einen Radar-Warner benutzt
Blitzer-Apps und Radarwarner sind beliebt, denn sie schützen vor Bußgeldern. Aber: Sind sie legal? Oder riskiert man hier ebenfalls ein Bußgeld? Lest hier, wie Radarwarner funktionieren und unter welchen Umständen sie in Deutschland erlaubt sind.
Radarwarner sollen Verkehrsteilnehmer vor Blitzern warnen, sodass die Betroffenen die Geschwindigkeit entsprechend anpassen können. Sie können sowohl als App als auch im Navi oder als eigenständiges Gerät genutzt werden.
Zum einen sollen die Geräte und Apps vor festen und mobilen Blitzern warnen und diese anzeigen, zum anderen sollen sie diese Überwachungen stören, damit Blitzer nicht auslösen können. Dafür sind dann allerdings richtige Störgeräte notwendig.
Applikationen für das Smartphone gibt es in Hülle und Fülle. Sie greifen meist auf eine riesige Datenbank an Blitzer-Standorten in Deutschland und Europa zu, die täglich von Nutzern gepflegt wird. Zusätzlich zeigen die Apps die erlaubte Höchstgeschwindigkeit und den Blitzertyp an. Um zu funktionieren, benötigen sie jedoch eine ständige GPS- und Internetverbindung.
Radarwarner in Deutschland: die rechtliche Lage
Bezüglich der Frage, ob Radarwarner legal oder illegal sind, verweisen die Experten von www.bussgeld.org auf die entsprechende Stelle in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.” (Quelle: § 23 Absatz 1c StVO)
Laut ADAC ist in Deutschland jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen verboten. Technische Geräte (z.B. reine Radarwarner) darf man nicht betreiben und noch nicht einmal betriebsbereit mitführen. Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen und Blitzer-Apps im Smartphone dürfen nicht verwendet werden.
Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner, kann sie diesen sicherstellen und sogar vernichten lassen. Ob das aber auch bei Navigationsgeräten oder Mobiltelefonen möglich ist, darf man bezweifeln. Weil diese Geräte vorrangig andere Funktionen erfüllen, sind diese Maßnahmen wohl eher nicht verhältnismäßig.
Was gilt für Beifahrer? Die Vorschrift im Gesetz richtet sich zwar primär an den Fahrer selbst. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist es jedoch auch dann verboten, eine Blitzer-App zu nutzen, wenn ein Beifahrer die App auf seinem Handy laufen hat.
Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Blitzer-Warnungen im Radio
Radiomeldungen zur Warnung vor Messstellen sind nicht verboten. Die Grundlage dafür, dass Radiosender die Blitzermeldungen durchsagen dürfen, ist laut www.bussgeld.org die einfache Tatsache, dass damit die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Blitzer werden schließlich in der Theorie an Stellen angebracht, an denen das Unfallrisiko sehr hoch ist. Auf diese sogenannten Gefahrenpunkte macht ein Radiosprecher aufmerksam.
Jedoch gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen Radiosendern und Warngeräten. Die Ansagen der Nachrichtensprecher sind nicht klar formuliert. Es wird lediglich eine Straße oder die Nähe zu einer Ausfahrt genannt. Hiermit ist die Chance hoch, dass der Verkehrsteilnehmer die Höchstgeschwindigkeit auf der gesamten Strecke einhält.
Zudem sind die Verkehrsnachrichten an die Allgemeinheit adressiert und sollen eher als Hinweis auf die Verkehrsüberwachung an sich dienen. Ein Radarwarner oder eine Blitzer-App weisen im Gegensatz dazu exakt darauf hin, an welchen Standpunkten sich eine Radarfalle befindet, sodass wohl die meisten Nutzer abrupt abbremsen, das Messgerät passieren und anschließend wieder beschleunigen.
Übrigens: Der ADAC weist darauf hin, dass man andere Verkehrsteilnehmer auch mittels Handzeichen oder Schildern durchaus warnen darf. Wenn man dadurch allerdings andere Verkehrsteilnehmer behindert oder ablenkt, kann die Polizei das untersagen. Die häufige Praxis, mit der Lichthupe auf Blitzer aufmerksam zu machen, ist nicht erlaubt.
Radarwarner: Das gilt im Ausland
In Europa gibt es keine einheitliche Regelung über ein Benutzungsverbot von Radarwarngeräten. Die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister (CEMT) hat lediglich eine Empfehlung verabschiedet, wonach die Verwendung solcher Geräte untersagt werden soll.
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