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Regel-Paradaxon

Rechts vor links: Wer hat bei drei Autos an der Kreuzung Vorfahrt – hätten Sie’s gewusst?

Im Grunde ist an Kreuzungen mit der Regelung rechts vor links klar, wer Vorfahrt hat – allerdings gibt es auch Situationen, in denen es komplex wird.

Wer den Führerschein machen will, muss in die Fahrschule gehen, bevor er die Prüfung ablegen darf. Zuvor sollte man aber schon ein gewisses Sümmchen angespart haben, denn ein „Lappen“ ist hierzulande nicht billig – wobei er in anderen Ländern noch deutlich mehr kostet als bei uns. Neben den Praxisstunden hinter dem Lenkrad ist auch jede Menge theoretischer Unterricht angesagt. Ampeln, Verkehrsschilder oder auch Regeln wie rechts vor links, sorgen in den meisten Situationen im Straßenverkehr für Klarheit. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. So einen speziellen Fall hat ein Nutzer auf der Plattform Reddit geteilt – und damit einige Diskussionen ausgelöst.

Rechts vor links: Wer hat bei drei Fahrzeugen an der Kreuzung Vorfahrt – wüssten Sie’s?

Es geht um einen Fall, in dem drei Fahrzeuge an einer Kreuzung stehen – von den beiden gegenüberliegenden will jedoch einer abbiegen. Und zwar derjenige, der rechts von dem dritten Fahrzeug wartet – in diesem Beispiel (weiter unten zu finden) ist es ein Motorradfahrer. Der Verfasser des Beitrags schreibt: „Hab mich grade mit meinem Fahrlehrer angelegt. Wer hat hier Vorfahrt?“ Der Schreiber ist nämlich der festen Überzeugung: Der Motorradfahrer hat Vorfahrt – es gilt ja rechts vor links. Der Fahrerlehrer ist allerdings anderer Meinung – er sagt: Hier gilt Absprache durch Handzeichen. Wer hat recht?

Rechts vor links: Kreuzungs-Paradoxon durch Linksabbieger

Und tatsächlich ist die Situation komplizierter, als sie auf den ersten Blick aussieht. Wer zu schnell antwortet, neigt womöglich zur Antwort des Fahrschülers. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass hier zwei Regeln kollidieren – wie auch viele Nutzer in den rund 1.500 Kommentaren zu dem Beitrag schreiben. Es entsteht quasi ein Paradoxon – das sich tatsächlich nur durch Absprache lösen lässt. Das Beispiel ist nicht die einzige knifflige Frage, die Führerscheinprüflinge regelmäßig ins Schwitzen bringt.

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Rechts vor links: Sonderfall erfordert Verständigung der Fahrer durch Handzeichen

Es gilt in diesem Beispiel nämlich nicht nur die Rechts-vor-links-Regel, sondern gleichzeitig auch die Vorschrift, dass Linksabbieger den Gegenverkehr durchlassen müssen, wie auch die Website frag-den-fahrlehrer.de schreibt. Keines der drei Fahrzeuge kann also losfahren, ohne eine Regel zu brechen. Es bleibt also tatsächlich nur die Verständigung per Handzeichen.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Es gibt noch einige andere Sonderfälle, in denen die Rechts-vor-links-Regel nicht gilt. Die Verständigung per Handzeichen an Kreuzungen gilt aber auch noch in einem anderen Fall, der wohl den meisten noch aus der Fahrschule in Erinnerung geblieben ist – vermutlich, weil er so selten vorkommt. Nämlich, dass zum selben Zeitpunkt vier Fahrzeuge an einer Kreuzung aufeinandertreffen.

Rubriklistenbild: © YAY Images/Imago

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