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Übungsstunden und Sonderfahrten

Führerschein: Wie viele Fahrstunden braucht man in Deutschland mindestens?

Wer ein Auto auf öffentlichen Straßen bewegen möchte, der benötigt einen Führerschein der Klasse B. Doch wie viele Fahrstunden benötigt man dafür?

Ein Führerschein bedeutet für viele junge Menschen nach wie vor ein Stück Freiheit – allerdings muss man sich den „Lappen“ erstmal leisten können. Mit etwa 2.000 Euro muss man für einen Pkw-Führerschein (Klasse B) heutzutage realistisch mindestens rechnen – so manch einer allerdings auch mit deutlich mehr. Wohl dem, der in der Familie ein paar „Sponsoren“ hat. Nur ein kleiner Trost: In einigen anderen europäischen Ländern kostet ein Führerschein noch deutlich mehr als in Deutschland. Trotzdem: Die meisten versuchen natürlich, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten – doch einige Elemente auf dem Weg zum „Lappen“ (viele alte Führerscheine müssen umgetauscht werden) sind gesetzlich geregelt.

Führerschein: Wie viele Fahrstunden sind Pflicht in Deutschland?

Die gute Nachricht: Für die ganz „normalen“ Praxisstunden in der Fahrschule gibt es keine gesetzlichen Mindestanforderungen. Je nach Talent und Lernbereitschaft des Schülers wägt der Fahrlehrer den entsprechenden Bedarf ab. Vorgeschrieben sind dagegen die sogenannten „Sonderfahrten“, dazu gehören:

  • 3 Fahrstunden (45 Minuten) bei Dämmerung/Dunkelheit – sogenannte „Nachtfahrten“
  • 4 Fahrstunden (45 Minuten) auf der Autobahn
  • 5 Fahrstunden (45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen – sogenannte „Überlandfahrten“
Ein Führerschein ist kein billiges Vergnügen – um bestimmte Fahrstunden kommt man nicht herum. (Symbolbild)

Führerschein: Auch für die Anzahl der Theorie-Stunden gibt es Vorschriften

Zumeist brauchen Fahrschüler laut ADAC aber zusätzlich mindestens rund zehn „normale“ Fahrstunden – manche weniger, manche aber auch deutlich mehr. Auch eine bestimmte Anzahl an Theoriestunden ist vorgeschrieben: Zwölf Doppelstunden Unterricht für den Grundstoff, sowie zwei Doppelstunden à 90 Minuten für den Zusatzstoff. Allerdings kommen außer Fahrstunden und Theorieunterricht noch zahlreiche weitere Kosten auf einen Führerscheinanwärter zu: So verlangen Fahrschulen in der Regel eine Grundgebühr – und auch das Lernmaterial muss extra bezahlt werden. Auch der obligatorische Erste-Hilfe-Kurs kann Kosten verursachen.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

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Führerschein: Durchfallen in der praktischen Prüfung kann empfindlich teuer werden.

Ebenfalls werden Gebühren fällig, wenn man sich für die theoretische Prüfung (hier wird der Fragenkatalog immer wieder angepasst) oder die praktische Prüfung anmeldet. Und auch der Führerscheinantrag selbst kostet noch einmal mindestens um die 40 Euro. Richtig teuer kann es werden, wenn man durch die Prüfung fällt – besonders ein Fehlschlag in der „Praktischen“ ist schmerzhaft, weil dann weitere Fahrstunden genommen werden müssen, und die Gebühren für die Prüfung erneut fällig werden.

Wichtig ist auf jeden Fall, von verschiedenen Fahrschulen Angebote einzuholen und gründlich zu vergleichen. Die Preise unterscheiden sich teils erheblich.

Rubriklistenbild: © Future Image/Imago

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