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Es droht ein Punkt

Auf dem Standstreifen fahren: Wann es erlaubt ist und wann nicht

Die Nutzung des Standstreifens ist nur in wenigen Ausnahmen erlaubt. Doch welche sind das und welche Strafen drohen bei einem Verstoß?

Stau auf der Autobahn ist immer ärgerlich. Besonders dann, wenn die Abfahrt schon in Sicht ist. So mancher Autofahrer dürfte in dieser Situation mit dem Gedanken spielen, denn leeren Standstreifen als Abkürzung zu nutzen. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Wenug überraschend liefert der Blick in die Straßenverkehrsverordnung (StVO) eine klare Antwort. Und die lautet: Nein. „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte (Rechtsfahrgebot). Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn“, heißt es in § 2 Abs. 1.

Standstreifen kann für Verkrehr freigegeben werden

Das hat natürlich seinen Grund, immerhin dient diese Spur zum Abstellen eines Autos bei einem Notfall oder Unfällen. Und ein Stau ist kein Notfall, der die Nutzung des Standstreifens erlauben würde. Zumal andere Autofahrer in der Regel nicht damit rechnen, dass ein Fahrzeug auf dem Standstreifen fährt. Schert ein anderer Fahrer wegen einer Panne aus oder will selbst abkürzen, ist der Unfall quasi vorprogrammiert.

Bei einer Baustelle oder dichtem Verkehr kann der Standstreifen zur Fahrspur erklärt werden.

Wie bei jeder Regel gibt es auch bei der Nutzung des Standstreifens Ausnahmeregelungen. So kann die Spur explizit für den Verkehr freigegeben werden, etwa bei Baustellen oder bei aktivierter Verkehrsbeeinflussungsanlage. Der Standstreifen dient dann als zusätzlicher Fahrstreifen, um das erhöhte Verkehrsaufkommen zu bewältigen.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Bis zu 110 Euro Bußgeld möglich

Signalisiert wird die Freigabe des Seitenstreifens durch das Verkehrszeichen 223.1. Darauf sind meistens drei weiße Pfeile auf blauem Grund zu sehen, die von einer durchgezogenen Linie getrennt werden. Die Pfeile stehen dabei für die Fahrspuren sowie den Standstreifen. Aufgehoben wird es durch das Schild 223.2. Hier ist der rechte Peil rot durchgestrichen. Zudem kann die Nutzung bei bestimmten Gefahren durch die Polizei freigegeben werden. Zudem kann der Standstreifen als Rettungsgasse dienen, damit Rettungsfahrzeuge und Pannenhelfer schnell zur Unfallstelle kommen, falls auf der Fahrbahn kein Platz mehr ist.

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Wer den Seitenstreifen befährt, ohne dass eine der Ausnahmen zutrifft, verhält sich entsprechend verkehrswidrig. Der Verstoß wird mit einem Bußgeld von 75 Euro geahndet. Obendrauf gibt es noch einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf 110 Euro.

Rubriklistenbild: © HEN-FOTO/Imago

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