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Es droht ein Punkt
Auf dem Standstreifen fahren: Wann es erlaubt ist und wann nicht
Die Nutzung des Standstreifens ist nur in wenigen Ausnahmen erlaubt. Doch welche sind das und welche Strafen drohen bei einem Verstoß?
Stau auf der Autobahn ist immer ärgerlich. Besonders dann, wenn die Abfahrt schon in Sicht ist. So mancher Autofahrer dürfte in dieser Situation mit dem Gedanken spielen, denn leeren Standstreifen als Abkürzung zu nutzen. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Wenug überraschend liefert der Blick in die Straßenverkehrsverordnung (StVO) eine klare Antwort. Und die lautet: Nein. „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte (Rechtsfahrgebot). Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn“, heißt es in § 2 Abs. 1.
Standstreifen kann für Verkrehr freigegeben werden
Das hat natürlich seinen Grund, immerhin dient diese Spur zum Abstellen eines Autos bei einem Notfall oder Unfällen. Und ein Stau ist kein Notfall, der die Nutzung des Standstreifens erlauben würde. Zumal andere Autofahrer in der Regel nicht damit rechnen, dass ein Fahrzeug auf dem Standstreifen fährt. Schert ein anderer Fahrer wegen einer Panne aus oder will selbst abkürzen, ist der Unfall quasi vorprogrammiert.
Wie bei jeder Regel gibt es auch bei der Nutzung des Standstreifens Ausnahmeregelungen. So kann die Spur explizit für den Verkehr freigegeben werden, etwa bei Baustellen oder bei aktivierter Verkehrsbeeinflussungsanlage. Der Standstreifen dient dann als zusätzlicher Fahrstreifen, um das erhöhte Verkehrsaufkommen zu bewältigen.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen
Signalisiert wird die Freigabe des Seitenstreifens durch das Verkehrszeichen 223.1. Darauf sind meistens drei weiße Pfeile auf blauem Grund zu sehen, die von einer durchgezogenen Linie getrennt werden. Die Pfeile stehen dabei für die Fahrspuren sowie den Standstreifen. Aufgehoben wird es durch das Schild 223.2. Hier ist der rechte Peil rot durchgestrichen. Zudem kann die Nutzung bei bestimmten Gefahren durch die Polizei freigegeben werden. Zudem kann der Standstreifen als Rettungsgasse dienen, damit Rettungsfahrzeuge und Pannenhelfer schnell zur Unfallstelle kommen, falls auf der Fahrbahn kein Platz mehr ist.
Wer den Seitenstreifen befährt, ohne dass eine der Ausnahmen zutrifft, verhält sich entsprechend verkehrswidrig. Der Verstoß wird mit einem Bußgeld von 75 Euro geahndet. Obendrauf gibt es noch einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf 110 Euro.