Autofahrer
Ende der Frist: Wer nicht mehr mit seinem Führerschein fahren darf
Die Uhr tickt für viele Autofahrer. Eine EU-Richtlinie erfordert den Umtausch von Führerscheinen. Bei einigen Jahrgängen endete bereits die Frist.
In den kommenden Jahren sind Millionen von Menschen dazu verpflichtet, ihren Führerschein umzutauschen. Dieser Schritt wird aufgrund einer EU-Richtlinie notwendig, die darauf abzielt, Führerscheine einheitlich und fälschungssicher zu gestalten. Zusätzlich sollen die neuen Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu verhindern.
Führerschein-Umtausch: Einige Jahrgänge dürfen ihre alte Fahrererlaubnis nicht mehr nutzen
Während die meisten Autofahrer noch einige Monate oder sogar bis 2033 Zeit haben, um ihren Führerschein auszutauschen, gibt es bereits einige Jahrgänge, die ihren alten Führerschein nicht mehr verwenden dürfen. Eine Liste der betroffenen Jahrgänge, die als Nächstes den Umtausch durchführen müssen, ist verfügbar. In Deutschland wird durch ein Gesetz geregelt, zu welchem Zeitpunkt die Fahrerinnen und Fahrer ihre alte Fahrerlaubnis abgeben müssen.
Entscheidend dafür ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins, das auf dem Dokument vermerkt ist. Da der Umtausch bereits vor einigen Monaten begonnen hat, haben einige Autofahrerinnen und Autofahrer bereits ihre alten „rosa Lappen“ abgegeben. Sollte jemand weiterhin mit einem ungültigen Führerschein erwischt werden, muss er mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Millionen von Autofahrern müssen ihre Führerscheine umtauschen
Doch wer sind nun die Autofahrerinnen und Autofahrer, die nicht mehr mit ihrem alten Führerschein fahren dürfen und bereits im Besitz einer neuen, Scheckkarten-großen Fahrerlaubnis sein müssen? Laut ADAC handelt es sich dabei um folgende Jahrgänge:
1953 bis 1958 (Umtauschfrist endete am 19. Juli 2022) sowie 1959 bis 1964 (Umtauschfrist endete am 19. Januar 2023). Autofahrerinnen und Autofahrer, die vor 1953 geboren wurden, haben allerdings noch bis zum Jahr 2033 Zeit, um den Umtausch durchzuführen. Grundsätzlich gilt aber, dass je jünger die Person ist, desto mehr Zeit sie für den Führerschein-Umtausch hat.
Wer seinen Führerschein vor Ablauf der festgesetzten Frist umtauschen möchte, kann dies jederzeit tun. Für den Umtausch benötigt man lediglich einige Dokumente und muss mit Kosten in Höhe von rund 25 Euro rechnen, die bei der Führerscheinstelle anfallen. Zusätzlich kommen noch die Kosten für ein biometrisches Passfoto hinzu. Wer allerdings Geld sparen möchte und Rostflecken am Auto entfernen möchte, kann dafür ein einfaches Getränk benutzen. Falls jemand an seinem alten Führerschein hängt, kann er diesen nach dem Umtausch behalten. Die Führerscheinstelle entwertet das Dokument und gibt es dann zurück.
*Dieser Artikel (Text und Bild) wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt. Dafür wurde ein Sprachmodell genutzt, das Informationen aus ausgewählten Quellen verarbeitet. Auswahl der Quellen und Sprachmodellanfragen sowie finale Bearbeitung: Lam Vy Nguyen
Rubriklistenbild: © Lam Vy Nguyen/DALL·E
