Vorsicht auf der Urlaubsfahrt
Verkehrsregeln in Italien: Es drohen hohe Geldstrafen – sogar Auto-Zwangsversteigerung ist möglich
Bei vielen Urlaubern ist Italien ein beliebtes Reiseziel. Wer mit dem Auto hinfährt, sollte sich über die wichtigsten Verkehrsregeln schlaumachen – teils drohen drastische Strafen.
Die Fahrt in den Urlaub will gut geplant sein. So sollte man sich vor der Abreise beispielsweise unbedingt schlaumachen, auf welchen Strecken die Staugefahr hoch ist – und ob vielleicht eine Möglichkeit besteht, den Anreisezeitpunkt so zu wählen, dass man nicht unbedingt stundenlang im Stop-and-Go-Verkehr festhängt. Auch die Fahrtkosten sollte man im Hinblick auf die Reisekasse gut kalkulieren, denn es fallen nicht nur Spritkosten, sondern auf sehr vielen Strecken im europäischen Ausland auch Mautgebühren an. Und nicht nur die Sitten und Gepflogenheiten sind in anderen Ländern anders – auch die Verkehrsregeln. Hier sind einige besonders wichtige, die sie im Urlaub in Italien beachten sollten.
Tempolimits in Italien: Auf der Autobahn darf nicht schneller als 130 km/h gefahren werden
Auf jeden Fall gut einprägen sollten sich Italien-Urlauber die Tempolimits: Innerorts dürfen Pkw maximal mit 50 km/h unterwegs sein, außerorts höchstens mit 90 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit auf Schnellstraßen beträgt 110 km/h – auf Autobahnen darf nicht schneller als 130 km/h gefahren werden. Daran sollte man sich auch möglichst genau halten, denn die Geldbußen sind nicht gerade knapp bemessen. Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 20 km/h werden mindestens 175 Euro fällig. Strafzettel sollte man auf jeden Fall bezahlen – denn diese können auch hierzulande vollstreckt werden.
Bußgelder in Italien: Für alkoholisierte Fahrer wird es empfindlich teuer
Sehr gut überlegen sollte man sich, ob man sich in Italien nach einem Bier oder einem Glas Wein noch hinter das Steuer setzt – die Strafen für alkoholisierte Autofahrer sind drastisch. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 – wer darüber liegt, muss mit einer Geldbuße von mindestens 545 Euro rechnen. Ab einem Wert von 1,5 Promille drohen laut ADAC Geldstrafen von bis zu 6.000 Euro – im Extremfall kann sogar das Auto beschlagnahmt und zwangsversteigert werden.
Zusätzlich zu den „normalen“ Mautgebühren wird in Italien in einigen Städten wie beispielsweise in Mailand in bestimmten Bereichen eine extra City-Maut fällig. Auch in Bologna und in Palermo gibt es ähnliche Zonen mit einer Innenstadtmaut.
Spritschleudern der Autogeschichte: 43,5 Liter auf 100 Kilometer




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Urlaubsfahrt nach Italien: Auf Bergstraßen gibt es eine spezielle Vorfahrtsregel
Was man ebenfalls wissen sollte: Auf Bergstraßen haben in Italien grundsätzlich bergwärts fahrende Fahrzeuge Vorfahrt, es sei denn, in der Nähe gibt es eine Ausweichmöglichkeit. Immer Vorfahrt haben im italienischen Straßenverkehr Linienbusse. Auch bei einer Panne muss man aufpassen: Auf der Autobahn ist privates Abschleppen verboten. Außerdem muss auf Autobahnen und außerorts das ganze Jahr mit Abblendlicht (oder Tagfahrleuchten) gefahren werden.
In einem Kreisverkehr gilt in Italien „rechts vor links“ – im Gegensatz zu Deutschland haben dort also die einfahrenden Fahrzeuge grundsätzlich Vorfahrt gegenüber den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen.
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