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Neues Jahr, neue Regeln

Von Führerschein bis Versicherung: Was sich ab 2024 für Autofahrer ändert

2024 müssen sich die Autofahrer in Deutschland auf neue Regeln und Gesetze einstellen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Der Jahreswechsel ist für viele Menschen eine Art Neuanfang. Neues Jahr, neues Ich. Doch nicht nur hier stehen die Zeichen auf Veränderung. Auch viele neue Regeln treten am Neujahrstag in Kraft, die unter anderem die Verkehrsteilnehmer betreffen. Doch auf welche Änderungen und Neuerungen müssen sich diese zum 1. Januar 2024 einstellen?

Veränderungen beim Führerschein: Umtausch und Reformen stehen an

Fast schon obligatorisch ist der Umtausch der rosafarbenen oder grauen Papierführerscheine. Bis zum 19. Januar 2024 haben Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 noch Zeit, ihren alten Lappen bei der Führerscheinstelle gegen einen Scheckkarten-Führerschein auszutauschen. Dieser ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro.

Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, muss seinen Lappen bis zum 19. Januar umtauschen. (Symbolbild)

Wer nach dem 19. Januar 2024 noch mit dem alten Dokument erwischt wird, muss zehn Euro Verwarngeld zahlen und den neuen Führerschein bei der Polizei nachzeigen. Ab dem 20. Januar 2024 sind dann alle Autofahrer an der Reihe, die ab 1971 geboren sind und ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben.

Ende 2023 soll zudem eine weitere Führerscheinreform beschlossen werden. Zur Debatte stehen etwa Gewichtsbegrenzungen für die Fahrzeuge von Fahranfängern und mehr Untersuchungen für ältere Autofahrer. An den Plänen der EU gibt es jedoch heftige Kritik.

Neue HU-Plakette: Aus Grün wird Blau

Eine weitere Veränderung, die jedes Jahr auf die Autofahrer zukommt, betrifft die Farbe der HU-Plakette. Wer 2024 mit seinem Auto bei TÜV und Co. zur Hauptuntersuchung vorfährt, bekommt nach bestandener Kontrolle eine blaue Plakette aufs Kennzeichen. Heißt: Der nächste Besuch ist erst 2026 wieder fällig. Die für 2024 war grün.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Wer sich einen Neuwagen unter 3,5 Tonnen zulegt, bekommt eine gelbe Plakette. In deren Mitte prangt eine 27. Die nächste Hauptuntersuchung steht also erst 2027 an, da die Frist für neue Fahrzeuge bei drei Jahren liegt. Wann genau Ihr Auto fällig ist, verrät im Übrigen der schwarze Balken auf der Plakette.

Mehr Sicherheit: EU schreibt zahlreiche Fahrassistenten vor

Im neuen Jahr werden zudem zahlreiche Assistenzsysteme in Neuwagen Pflicht. Dazu gehören ein hoch entwickelter automatischer Assistent zur besseren Notbremsung, ein Notfall-Spurhalteassistent, ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA), Müdigkeitswarner/Aufmerksamkeitsüberwachung, Rückfahrassistent, Abbiegeassistent und Kollisionswarner, ereignisbezogene Datenaufzeichnung bei Unfällen (Blackbox), Notbremslicht und ein erweiterter Kopfaufprallschutzbereich.

Für komplett neu entwickelte (typisierte) Fahrzeuge sind diese laut der EU-Verordnung 2019/2044 bereits seit dem 6. Juli 2022 vorgeschrieben. Ab dem 7. Juli 2024 müssen die Assistenten nun in allen neu zugelassen Fahrzeugen verbaut sein. In aktuellen Modellen müssen diese aber nicht nachgerüstet werden, wie t-online.de schreibt.

Umweltbonus sinkt weiter – dafür gibt es Geld für private Ladestationen

Wer sich ein Elektroauto anschafft, bekommt ab 2024 weniger Geld. Batterieelektrische Fahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro werden ab dem 1. Januar vom Bund nur noch mit 3.000 Euro gefördert. Zusätzlich gibt es 1.500 Euro von den Herstellern. Schon 2023 war die Förderung gesunken. Auch weiterhin gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ist der Fördertopf leer, gibt es auch kein Geld mehr. Die Mittel für die Förderung sollen auf 810 Millionen Euro gekürzt werden, wie Auto, Motor und Sport schreibt.

Wer sich eine Wallbox in Kombination mit einer Fotovoltaikanlage anschaffen will, hat 2024 noch einmal die Chance auf Fördergelder.

Zusätzlich gibt es 2024 noch einmal Gelder für private Ladestationen mit Solarstrom. Die erste Runde erfolgte Ende September 2023. Innerhalb von nur einem Tag war der Fördertopf von 300 Millionen Euro komplett ausgeschöpft. Insgesamt gingen über 33.000 Anträge ein. 2024 stellt die KfW weitere 200 Millionen zur Verfügung.

Neue Typen- und Regionalklassen bei den Kfz-Versicherungen

Veränderungen gibt es zudem bei den Typenklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherungen. Davon sind rund 13 Millionen Autofahrer in Deutschland betroffen. Über 7,4 Millionen werden 2024 höher eingestuft. Allerdings profitieren auch 5,4 Millionen Autofahrer von besseren Typenklassen.

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Bei den Regionalklassen gibt es 2024 ebenfalls Veränderungen. Das hilft rund sechs Millionen Autofahrern. Für 7,1 Millionen in 45 Zulassungsbezirken kann es zu schlechteren Einstufungen kommen. Für den Großteil (rund 29,4 Millionen) ändert sich aber nichts im Vergleich zum Vorjahr.

CO2-Preis steigt – Elektroautofahrer profitieren von der THG-Quote

An der Tankstelle wird es aber in jedem Fall teurer. Denn am 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft. Pro Tonne werden dann 40 Euro statt der bisherigen 30 Euro fällig. Der Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie rechnet mit einer Preiserhöhung von rund drei Cent pro Liter Diesel oder Benzin. Wer Tanken will, sollte also weiterhin auf die Uhr gucken und vorher die Spritpreise per App vergleichen.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Fahrer von Elektroautos profitieren indes weiterhin von den THG-Quoten und können ein entsprechendes Zertifikat verkaufen. Bei vielen Anbietern ist sogar immer mehr Geld drin. Für 2024 müssen Besitzer von Stromern allerdings einen neuen Antrag stellen. Der Erlös ist nicht steuerpflichtig.

Rubriklistenbild: © APress/IMAGO

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