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Es kann teuer werden

Vorsicht auf der Urlaubsfahrt: Diese Bußgelder drohen bei Überladung

Auf der Urlaubsfahrt wird das Auto gerne richtig vollgepackt. Wird der Wagen aber schwerer als zulässig, führt das zu einem gefährlichen Fahrverhalten. Zudem drohen hohe Bußgelder.

Im Alltag bleibt bei den meisten Autofahrern – etwa auf dem Weg in die Arbeit oder zum Einkaufen – zumeist noch reichlich Platz im Fahrzeug. Ganz anders sieht es aus, wenn man mit dem Auto auf dem Weg in den Urlaub ist: Gerade Familien haben oft reichlich Gepäck – und das Verstauen von allen Dingen, die unbedingt mit müssen, ist eine Kunst für sich. Allerdings sollte man beim Beladen unbedingt die Sicherheit beachten: Schwere Gegenstände gehören möglichst weit nach unten, nichts darf bei einer Bremsung durch den Wagen fliegen. Ist schließlich alles im Wagen untergebracht, freut man sich. Doch Vorsicht: Ein überladenes Fahrzeug ist nicht nur gefährlich, sondern kann einen auch teuer zu stehen kommen.

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Auto zu schwer: Gefährliches Fahrverhalten und verlängerter Bremsweg

Die meisten denken beim Beladen des Wagens nicht groß über das Fahrzeuggewicht nach – doch spätestens, wenn zusätzlich noch eine Dachbox auf den Wagen montiert wird oder ein Fahrradträger angedockt wird, sollte man aufpassen. Ein überladenes Auto ändert sein Fahrverhalten extrem: Ausweichmanöver können schwierig werden, der Wagen ins Schlingern geraten. Auch der Bremsweg verlängert sich – sogar ein Reifenplatzer bei voller Fahrt kann die Folge sein.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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Fahrzeugschein verrät, wie hoch die Zuladung des Fahrzeugs ist

Grundsätzlich darf das zulässige Gesamtgewicht eines Autos nicht überschritten werden. Wie hoch das ist, steht im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter dem Buchstaben F. Zieht man davon das Leergewicht des Wagens (unter Buchstabe G) ab, weiß man, wie hoch die Zuladung ist. Und diese kann man schnell überschreiten: Laut ADAC liegt die Zuladung von Autos nicht selten unter 500 Kilogramm. Und natürlich zählt nicht nur das Gepäck als Gewicht, sondern auch die Passagiere.

Gerade auf Urlaubsfahrten wird das Auto oft extrem vollgepackt. Doch eine Überladung kann nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden. (Symbolbild)

Überladener Pkw: Diese Bußgelder drohen

Die Bußgelder und Punkte für Überladung von Pkw richten sich danach, wie stark das Fahrzeug überladen ist. Laut bussgeldkatalog.org droht im Falle eines zu schweren Autos folgendes:

ÜberladungBußgeld
um mehr als 5 Prozent10 Euro
um mehr als 10 Prozent30 Euro
um mehr als 15 Prozent35 Euro
um mehr als 20 Prozent95 Euro plus 1 Punkt
um mehr als 25 Prozent140 Euro plus 1 Punkt
um mehr als 30 Prozent235 Euro plus 1 Punkt

Allerdings sollte man nicht nur das Gesamtgewicht des Fahrzeugs im Auge haben. Im Fahrzeugschein ist auch die Dachlast sowie die Achslast für Vorder- und Hinterachse festgehalten. Vor allem ein hohes Gewicht auf dem Dach kann das Fahrverhalten aufgrund des erhöhten Schwerpunkts negativ beeinflussen. Wichtig auch: Wer sein Auto maximal belädt, muss auch den Luftdruck in den Reifen entsprechend erhöhen.

Überladenes Fahrzeug: Vor allem im Ausland kann es teuer werden

Aufpassen müssen Autofahrer vor allem im Ausland: Hier werden laut ADAC Gewichtsüberschreitungen meist deutlich härter bestraft als hierzulande. Außerdem weist der Automobilclub darauf hin, dass man nicht mehr weiterfahren darf, wenn das Auto zu schwer ist. Erst, wenn das Gewicht wieder stimmt, kann die Fahrt fortgesetzt werden. Heißt also: Es muss an Ort und Stelle ausgeladen werden.

Rubriklistenbild: © Dreamstime/Imago

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