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Bußgelder drohen

Park-Regeln: Diese Verstöße sind teuer – und so kannst du sie vermeiden!

Das Finden eines Parkplatzes kann oft sehr anstrengend sein. Wenn man die Vorschriften nicht einhält, kann es oft auch kostspielig werden! Das Parken gegen die Fahrtrichtung ist zum Beispiel untersagt. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Die Jagd nach einem Parkplatz kann oft zu einer nervenaufreibenden Angelegenheit werden. Insbesondere in großen Städten sind Parkhäuser kostspielig. Selbst das Abstellen des Autos am Straßenrand erfordert oft eine Parkscheibe oder einen Parkschein. Freie Parklücken sind dabei eher die Ausnahme als die Regel.

Die Erleichterung ist groß, wenn man schließlich einen freien Platz entdeckt. Doch was, wenn dieser auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegt? Im Grunde gibt es dann nur zwei Möglichkeiten: Rasch umdrehen und hoffen, dass der Platz noch frei ist, oder entgegen der Fahrtrichtung parken.

Trotz Verbot links parken? Diese Ausnahmen sollten Autofahrer kennen

Hierbei gibt es allerdings ein Hindernis: die Straßenverkehrsordnung (StVO). Gemäß Paragraf 12 verbietet diese das Parken am linken Fahrbahnrand. Nur rechts ist es gestattet, da das Ausparken gegen den Verkehrsfluss eine Gefahr darstellt. Doch wie so oft, gibt es auch hier Ausnahmen.

Ein Knöllchen wegen Falschparkens kann schnell teuer werden.

In Einbahnstraßen ist es beispielsweise erlaubt, sowohl links als auch rechts zu halten und zu parken. Zudem ist es gestattet, gegen die Fahrtrichtung zu parken, wenn auf der rechten Seite Schienen liegen. Behindert man jedoch die Straßenbahn, kann das kostspielig werden. In diesem Fall drohen das Abschleppen des Fahrzeugs und ein Bußgeld von 70 Euro. Es gibt jedoch noch eine weitere Ausnahme, die nur wenige Autofahrer kennen. „In verkehrsberuhigten Zonen kann man sein Auto links entgegen der Fahrtrichtung parken – allerdings nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen“, erläutert Verkehrsrechtsanwalt Tom Louven von Geblitzt.de gegenüber der Bild.

Falschparken kann für Autofahrer schnell ins Geld gehen

Aber auch Falschparken kann schnell teuer werden, wie der Verkehrsexperte weiß: „Parken Sie widerrechtlich, zum Beispiel in einer Feuereinfahrt, riskieren Sie, kostenpflichtig abgeschleppt zu werden.“ Das Gleiche gilt, wenn Sie anderen Autofahrern kaum Platz zum Ein- oder Aussteigen lassen. Auch wenn Sie ein anderes Auto blockieren, besteht die Gefahr, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Die Kosten dafür können sich schnell auf mehrere Hundert Euro belaufen. Die Gebühren variieren jedoch je nach Bundesland, berichtet die Bild. In Bayern müssen Falschparker beispielsweise etwa 300 Euro für das Abschleppen zahlen. Hinzu kommen oft hohe Bußgelder:

VerstoßBußgeld
Nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt15 Euro
... mit Behinderung25 Euro
... über eine Stunde\t25 Euro
... über eine Stunde mit Behinderung\t35 Euro
Parken an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve\tbis zu 55 Euro
Unzulässiges Parken im Halteverbot\tbis zu 50 Euro
Verbotswidrig Parken auf Rad- und Gehwegen – mit Sachbeschädigung\tBis zu 100 Euro und ein Punkt in Flensburg
Unzulässiges Parken in zweiter Reihe\tbis zu 90 Euro, ein Punkt in Flesburg bei Sachbeschädigung
...länger als 15 Minuten\tbis zu 110 Euro, ein Punkt in Flesburg bei Sachbeschädigung
Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne Parkscheibe, ohne Parkschein oder mit Überschreitung der Höchstparkdauer\tbis zu 40 Euro

Ist es erlaubt, an einer Bushaltestelle zu halten?

Eine weitere Situation, die im Alltag häufig vorkommt: Man möchte nur kurz jemanden ein- oder aussteigen lassen. Viele Autofahrer steuern dafür eine Bushaltestelle an und ersparen sich so die Suche nach einem Parkplatz. Tatsächlich ist das laut StVO erlaubt.

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Allerdings dürfen Sie nicht länger als drei Minuten halten. Zudem sollten Sie sich nicht zu weit von Ihrem Fahrzeug entfernen. Der Grund: Sobald ein Bus kommt, müssen Sie die Haltestelle räumen. Zum Be- oder Entladen sollten Sie also besser einen Parkplatz suchen. Für das unerlaubte Halten an einer Bushaltestelle werden 55 Euro fällig. Kommt es zu einer Behinderung, müssen Sie mit 70 Euro rechnen, bei Sachbeschädigung sogar mit 100 Euro!

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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