Bußgelder drohen
Park-Regeln: Diese Verstöße sind teuer – und so kannst du sie vermeiden!
Das Finden eines Parkplatzes kann oft sehr anstrengend sein. Wenn man die Vorschriften nicht einhält, kann es oft auch kostspielig werden! Das Parken gegen die Fahrtrichtung ist zum Beispiel untersagt. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Die Jagd nach einem Parkplatz kann oft zu einer nervenaufreibenden Angelegenheit werden. Insbesondere in großen Städten sind Parkhäuser kostspielig. Selbst das Abstellen des Autos am Straßenrand erfordert oft eine Parkscheibe oder einen Parkschein. Freie Parklücken sind dabei eher die Ausnahme als die Regel.
Die Erleichterung ist groß, wenn man schließlich einen freien Platz entdeckt. Doch was, wenn dieser auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegt? Im Grunde gibt es dann nur zwei Möglichkeiten: Rasch umdrehen und hoffen, dass der Platz noch frei ist, oder entgegen der Fahrtrichtung parken.
Trotz Verbot links parken? Diese Ausnahmen sollten Autofahrer kennen
Hierbei gibt es allerdings ein Hindernis: die Straßenverkehrsordnung (StVO). Gemäß Paragraf 12 verbietet diese das Parken am linken Fahrbahnrand. Nur rechts ist es gestattet, da das Ausparken gegen den Verkehrsfluss eine Gefahr darstellt. Doch wie so oft, gibt es auch hier Ausnahmen.
In Einbahnstraßen ist es beispielsweise erlaubt, sowohl links als auch rechts zu halten und zu parken. Zudem ist es gestattet, gegen die Fahrtrichtung zu parken, wenn auf der rechten Seite Schienen liegen. Behindert man jedoch die Straßenbahn, kann das kostspielig werden. In diesem Fall drohen das Abschleppen des Fahrzeugs und ein Bußgeld von 70 Euro. Es gibt jedoch noch eine weitere Ausnahme, die nur wenige Autofahrer kennen. „In verkehrsberuhigten Zonen kann man sein Auto links entgegen der Fahrtrichtung parken – allerdings nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen“, erläutert Verkehrsrechtsanwalt Tom Louven von Geblitzt.de gegenüber der Bild.
Falschparken kann für Autofahrer schnell ins Geld gehen
Aber auch Falschparken kann schnell teuer werden, wie der Verkehrsexperte weiß: „Parken Sie widerrechtlich, zum Beispiel in einer Feuereinfahrt, riskieren Sie, kostenpflichtig abgeschleppt zu werden.“ Das Gleiche gilt, wenn Sie anderen Autofahrern kaum Platz zum Ein- oder Aussteigen lassen. Auch wenn Sie ein anderes Auto blockieren, besteht die Gefahr, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen




Die Kosten dafür können sich schnell auf mehrere Hundert Euro belaufen. Die Gebühren variieren jedoch je nach Bundesland, berichtet die Bild. In Bayern müssen Falschparker beispielsweise etwa 300 Euro für das Abschleppen zahlen. Hinzu kommen oft hohe Bußgelder:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt | 15 Euro |
| ... mit Behinderung | 25 Euro |
| ... über eine Stunde\t | 25 Euro |
| ... über eine Stunde mit Behinderung\t | 35 Euro |
| Parken an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve\t | bis zu 55 Euro |
| Unzulässiges Parken im Halteverbot\t | bis zu 50 Euro |
| Verbotswidrig Parken auf Rad- und Gehwegen – mit Sachbeschädigung\t | Bis zu 100 Euro und ein Punkt in Flensburg |
| Unzulässiges Parken in zweiter Reihe\t | bis zu 90 Euro, ein Punkt in Flesburg bei Sachbeschädigung |
| ...länger als 15 Minuten\t | bis zu 110 Euro, ein Punkt in Flesburg bei Sachbeschädigung |
| Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne Parkscheibe, ohne Parkschein oder mit Überschreitung der Höchstparkdauer\t | bis zu 40 Euro |
Ist es erlaubt, an einer Bushaltestelle zu halten?
Eine weitere Situation, die im Alltag häufig vorkommt: Man möchte nur kurz jemanden ein- oder aussteigen lassen. Viele Autofahrer steuern dafür eine Bushaltestelle an und ersparen sich so die Suche nach einem Parkplatz. Tatsächlich ist das laut StVO erlaubt.
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Allerdings dürfen Sie nicht länger als drei Minuten halten. Zudem sollten Sie sich nicht zu weit von Ihrem Fahrzeug entfernen. Der Grund: Sobald ein Bus kommt, müssen Sie die Haltestelle räumen. Zum Be- oder Entladen sollten Sie also besser einen Parkplatz suchen. Für das unerlaubte Halten an einer Bushaltestelle werden 55 Euro fällig. Kommt es zu einer Behinderung, müssen Sie mit 70 Euro rechnen, bei Sachbeschädigung sogar mit 100 Euro!
Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago
