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Mehrere Probleme
Nissan ruft fast 2,5 Millionen Fahrzeuge zurück – Autos können ungewollt beschleunigen
Der japanische Autobauer Nissan ruft wegen diverser Probleme knapp 2,5 Millionen Autos zurück. Unter anderem können die Fahrzeuge ungewollt beschleunigen.
Ein großangelegter Rückruf kann für ein Automobilunternehmen schnell ein finanzielles Desaster werden – vor allem, wenn sich das Problem nicht einfach per Software-Update lösen lässt, wie es bei Tesla zuletzt der Fall war. Gerade erst musste der schwäbische Hersteller Mercedes weltweit rund 590.000 Fahrzeuge zurückrufen – Grund ist ein möglicher Defekt an der Kraftstoffpumpe. Und auch der Konzern Stellantis musste erst kürzlich rund 100.000 Fahrzeuge in die Werkstätten beordern. Nun gibt es einen nochmals deutlichen größeren Rückruf von Nissan.
Rückruf von Nissan: Fahrzeuge können ungewollt beschleunigen
In den USA, Europa und Japan muss der japanische Autobauer knapp 2,5 Millionen Fahrzeuge zurückrufen. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, sind die Modelle Note, Kicks, Serena sowie das Elektroauto Leaf davon betroffen. Dem Bericht zufolge müssen in der Werkstatt mehrere Probleme behoben werden. Unter anderem soll es bei den Fahrzeugen vorkommen, dass sie plötzlich nach Ausschalten des Tempomats beschleunigen oder ein Kurzschluss während der Fahrt den Motor ausgehen lässt.
Riesen-Rückruf von Nissan: Bislang keine Unfälle im Zusammenhang mit der Problematik bekannt
Wie groß die Dimension des Rückrufs ist, sieht man an den Verkaufszahlen von Nissan: Der japanische Autohersteller verkaufte im vergangenen Geschäftsjahr 2022/23 weltweit 3,3 Millionen Fahrzeuge. Wie eine Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur erklärte, seien aber bislang keine Unfälle im Zusammenhang mit den Problemen bekannt.
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Wenn in Deutschland Fahrzeuge zurückgerufen werden, dann erfahren die Besitzer normalerweise davon per Post. Hersteller sind hierzulande verpflichtet, Mängel, die ein potenzielles Risiko für Fahrzeuginsassen oder andere Verkehrsteilnehmer darstellen können, beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu melden. Sollte es zu einem Rückruf eines Fahrzeugs kommen, kennt das KBA die Adressen der Halter – diese sind im sogenannten Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeichert. Die Halter werden dann angeschrieben.