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KBA entscheidet
Rückrufaktion für mein Auto: Wie erfahre ich als Besitzer davon?
Wenn Hersteller Fahrzeuge zurückrufen, handelt es sich zumeist um einen sicherheitsrelevanten Mangel. Doch wie erfährt man als Halter eines Autos von einem Rückruf?
Eine Rückrufaktion startet wohl kein Autobauer gerne: Sie ist – je nach Umfang – zumeist mit hohem zeitlichem und auch finanziellem Aufwand verbunden. Manchmal werden nur wenige Fahrzeuge zurückgerufen, manchmal sind es einige Tausend, wie etwa bei einem BMW-Problem. Gelegentlich kann ein Rückruf aber sogar mehrere Hunderttausend Fahrzeuge betreffen – wie im Falle von Mercedes, wo eine defekte Kraftstoffpumpe für einen Antriebsfall sorgen kann. Doch wann kommt es zu einem Rückruf? Und vor allem: Wie erfahre ich als Autobesitzer, ob mein Modell betroffen ist?
Rückruf von Fahrzeugen: Hersteller müssen potenziell gefährliche Mängel dem KBA melden
Zu einem Rückruf kommt es in aller Regel, wenn von einem Fahrzeug eine potenzielle Gefahr für die Insassen oder andere Verkehrsteilnehmer ausgeht. Aber auch umweltrelevante Mängel können ein Grund sein. Autobauer sind gesetzlich verpflichtet, das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu informieren, wenn es bei ihren Modellen Anhaltspunkte für eine solche Gefahr gibt. Allerdings bezieht das KBA auch Informationen von Behörden, Versicherungen sowie den Medien. Auch Privatpersonen können dem KBA Hinweise auf einen sicherheitsrelevanten Mangel an ihrem Wagen geben, beispielsweise über den sogenannten „Online-Mangelmelder“. Wichtig ist dabei aber, dass es sich dabei vermutlich um ein konstruktives Problem, beziehungsweise einen Serienfehler handelt.
Kritische Mängel: KBA ordnet eine Rückrufaktion an
Kommt das KBA zu dem Schluss, dass aufgrund der Meldungen ein Mangel als kritisch bezüglich des bestehenden Umwelt- beziehungsweise Sicherheitsrisikos einzustufen ist, so ordnet die Behörde gegenüber dem Hersteller einen Rückruf an. Wer als Autobesitzer von einem Rückruf betroffen ist, erfährt davon normalerweise auf dem Postweg. Das KBA kennt die Adressen der Fahrzeughalter, die im sogenannten Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeichert sind – die Halter werden dann angeschrieben.
Rückruf-Schreiben: Autohalter sollten es keinesfalls ignorieren
Wichtig: Ein solches Rückruf-Schreiben ist keine Empfehlung. Wer ein solches Schreiben erhält, muss den Mangel in einer Fachwerkstatt beseitigen lassen. Die Rückrufaktion wird vom KBA überwacht. Wenn Fahrzeughalter der Werkstatt-Aufforderung nicht nachkommen, erhalten sie eine erneute Aufforderung. Und spätestens jetzt sollte man den Weg in die Werkstatt suchen.
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Rückruf nicht beachtet: Betreffendes Fahrzeug kann von der Zulassungsbehörde stillgelegt werden
Denn folgen Halter dem Rückruf auch nach mehreren Aufforderungen nicht, dann informiert das KBA die örtlich zuständige Zulassungsbehörde. Diese wiederum kann das Fahrzeug dann außer Betrieb setzen. Und das passiert gar nicht mal so selten: Laut einer Statistik des KBA wurden in den Jahren von 2017 bis 2021 jährlich zwischen gut 50.000 und 120.000 Fahrzeugen stillgelegt.
Nicht immer bekommen Kunden allerdings mit, wenn an ihrem Fahrzeug ein Mangel behoben wird. Bei einem sogenannten „stillen Rückruf“, bei dem es sich im Prinzip um eine freiwillige Serviceaktion des Herstellers handelt, werden nicht sicherheitsrelevante Mängel an Fahrzeugmodellen beispielsweise im Zuge einer Inspektion behoben.