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Aus Sicherheitsgründen

Wegen Elektroautos: Gewerkschaft der Polizei fordert ein Autobahn-Tempolimit

Klimaschutz und Verkehrssicherheit: Diese Argumente für ein Autobahn-Tempolimit sind bekannt. Nun werden aber auch explizit E-Autos als Grund ins Feld geführt.

Alle Jahre wieder kommt die Diskussion ums Tempolimit. Nun ist es wieder einmal so weit. Ein Bündnis aus verschiedenen Verbänden und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) setzen sich für eine Geschwindigkeitsobergrenze von 130 beziehungsweise 100 km/h auf Autobahnen ein. Das soll die Sicherheit im Verkehr erhöhen und das Klima schonen. Neu ist: Auch die zunehmende Zahl von Elektroautos wird als Argument für ein Tempolimit ins Feld geführt.

Schluss mit freier Fahrt: Mehrere Verbände fordern ein Tempolimit von 100 km/h auf deutschen Autobahnen. (Symbolbild)

Tempolimit in Deutschland: Mehrere Verbände fordern Einschränkungen

Speziell im Ausland ruft der deutsche Begriff „Autobahn“ immer wieder großes Staunen hervor: Teils ungläubig, teils neidvoll wird zur Kenntnis genommen, dass es hierzulande wirklich eine Straße gibt, auf der man so schnell fahren kann, wie man möchte. Zumindest dort, wo Schilder nicht ohnehin schon die Geschwindigkeit begrenzen. Dass man tatsächlich straffrei mit mehr als 400 km/h über die Autobahn brettern kann, bewies vor einiger Zeit ein tschechischer Millionär in einem Bugatti.

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Doch mit der freien Fahrt soll nun Schluss sein, zumindest wenn es nach dem Willen der Deutschen Umweltwelthilfe (DUH), dem Verkehrsclub VCD, der Gewerkschaft der Polizei, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland (VOD) und Changing Cities geht. Sie fordern in einer gemeinsamen Erklärung:

  • Tempo 130 oder sogar 100 (Forderung der DUH) auf Autobahnen
  • Tempo 80 außerorts
  • Tempo 30 in Städten

Die grundlegenden Argumente sind nicht wirklich neu: Durch das verringerte Tempo sinkt der Verbrauch und damit der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge – dies diene als Klimaschutzmaßnahme. Aber auch die Sicherheit soll dadurch erhöht werden. „Verschiedene Studien haben nachgewiesen, dass eine Entschleunigung des Verkehrs zu einer signifikanten Reduzierung von tödlichen Unfällen und schwerstverletzten Verkehrsteilnehmern führt“, sagt Silke von Beesten, Vorsitzende der VOD.

Langsame Elektrofahrzeuge machen laut Polizeigewerkschaft ein Tempolimit nötig

Laut Michael Mertens, dem Vorsitzenden der GdP in Nordrhein-Westfalen, macht aber auch die zunehmende Zahl an Elektroautos ein Tempolimit auf Autobahnen nötig. „Wer mehr Elektromobilität auf den Autobahnen ohne zusätzliche Sicherheitsrisiken will, muss dafür sorgen, dass der Verkehrsfluss stärker harmonisiert wird. Das geht nur durch ein Tempolimit“, so Mertens. Elektrofahrzeuge ließen sich nicht ohne dramatische Verkürzung der Reichweite mit Geschwindigkeiten über 130 km/h bewegen. „Dadurch verändert sich der Verkehrsfluss auf den Autobahnen und einzelne deutlich schnellere Fahrzeuge stellen ein immer größeres Unfallrisiko dar.“

Top 10 Neuzulassungen: Die beliebtesten Elektroautos der Deutschen im Jahr 2023

Fahraufnahme eines Mini SE
Platz 10 – Mini Cooper E/SE: 13.953 Neuzulassungen im Jahr 2023 reichten Mini für den Einzug in die Stromer-Top-10. Der Cooper E/SE sicherte sich im Jahres-Ranking den zehnten Platz. © Mini
Ein BMW iX1
Platz 9 – BMW iX1: Die vollelektrische Version des BMW X1 wurde im vergangenen Jahr 14.694-mal neu zugelassen. Damit landet der iX1 auf dem neunten Rang im Jahres-Ranking 2023. © BMW
Ein Tesla Model 3
Platz 8 – Tesla Model 3: Der US-Hersteller Tesla sicherte sich mit seinem Model 3 den achten Platz im Ranking. Laut KBA kam der Stromer 2023 in Deutschland auf 15.865 Neuzulassungen. © Imagebroker/Imago
Fahraufnahme eines Cupra Born
Platz 7 – Cupra Born: Einst ein Seat-Ableger, inzwischen eine eigene Marke: Der vollelektrische Cupra Born wurde im vergangenen Jahr laut KBA 17.464-mal neu zugelassen – und landete damit auf Rang 7. © Cupra
Fahraufnahme eines Audi Q4 e-tron
Platz 6 – Audi Q4 e-tron: Laut KBA kam der Audi Q4 e-tron im Jahr 2023 auf 18.061 Neuzulassungen. Damit erreichte der Ingolstädter den sechsten Platz im Ranking. © Audi
Ein VW ID.3
Platz 5 – VW ID.3: Noch vor den zum Konzern gehörenden Marken konnte sich ein „eigenes“ VW-Produkt platzieren: Mit 22.270 Neuzulassungen im Jahr 2023 sicherte sich der VW ID.3 den fünften Rang. © VW
Fahraufnahme eines Fiat 500e
Platz 4 – Fiat 500e: Laut KBA wurde der Elektroflitzer Fiat 500e im Jahr 2023 in Deutschland 22.608-mal neu zugelassen – das reicht für den vierten Platz. © Fiat
Ein Skoda Enyaq
Platz 3 – Škoda Enyaq: Auch auf dem dritten Platz findet sich eine Marke aus dem VW-Reich: 23.498-mal wurde das E-SUV Škoda Enyaq im vergangenen Jahr neu zugelassen. © Škoda
Ein VW ID.4
Platz 2 – VW ID.4/ID.5: Für die erfolgsverwöhnten Wolfsburger reichte es nur für den Vize-Titel des Jahres 2023. 36.353 Neuzulassungen der E-Modelle ID.4 (Foto) und ID.5 zählte das KBA im vergangenen Jahr. © VW
Ein Tesla Model Y auf einer Messe
Platz 1 – Tesla Model Y: Eine Titelverteidigung ist nie einfach – doch Tesla hat es geschafft. Wie schon im Jahr 2022 konnte sich das Model Y auch im Jahr 2023 den Spitzenplatz bei den Neuzulassungen (45.818) in Deutschland sichern.  © Pond5 Images/Imago

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Richtgeschwindigkeit von 130 km/h: Was sie bedeutet

Auf Autobahnen ohne ein Tempolimit durch Schilder gilt in Deutschland die sogenannte „Richtgeschwindigkeit“ von 130 km/h. Dabei handelt es sich zwar nur um eine Empfehlung – dennoch kann bei einer deutlichen Überschreitung Ärger drohen. Zum einen, wenn es zu einem Unfall kommt, der durch Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre. Wer extrem rücksichtslos rast, kann aber auch wegen eines illegalen Rennens Probleme mit dem Gesetz bekommen. Was nicht jeder weiß: für ein sogenanntes „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ braucht es nämlich laut § 315d Strafgesetzbuch (StGB) nicht zwangsläufig zwei oder mehr Teilnehmer. Auch ein „Alleinraser“ kann verurteilt werden.

Rubriklistenbild: © Bihlmayerfotografie/Imago

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