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Verkehrswissen
Schneeflocke unter Tempolimit-Schild: Gilt es auch im Sommer?
Gelegentlich befindet sich unter Geschwindigkeitsbegrenzungen ein Zusatzschild mit einer Schneeflocke. Doch gilt es wirklich nur im Winter bei Schneefall?
Kaum ein Thema erhitzt die Gemüter der deutschen Autofahrer so sehr wie das generelle Tempolimit auf der Autobahn – dabei wird es von einer Mehrheit befürwortet. Kommen wird es nicht, das hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) klargemacht. Lokale Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es aber auch weiterhin, etwa bei Schnee. Doch gelten dieses auch wirklich nur dann?
Viele Autofahrer würden diese Frage wohl mit einem klaren Ja beantworten. Immerhin wird dieses Tempolimit durch ein Zusatzzeichen mit einer Schneeflocke angezeigt. Ein ähnliches Verkehrsschild gibt es bekanntlich auch für Nässe und auch nur dann greift das Tempolimit. Nicht so aber bei dem Schneesymbol. Hier gilt, dass im Sommer wie im Winter die vorgegebene Geschwindigkeit – unabhängig vom Wetter.
Schneeflocke begründet Tempolimit – es gilt aber immer
„Sobald da Tempo 80 steht, ist Tempo 80 gültig – ganz egal, ob die Schneeflocke dabei ist oder nicht“, sagt Alexander Kreipl, verkehrspolitischer Sprecher beim ADAC dem Bayrischen Rundfunk. „Tempo 80 gilt in jedem Fall, und zwar das ganze Jahr über.“ Aber warum ist dem so?
Im Grunde ist es ganz simpel. Das Zusatzschild mit der Schneeflocke ist verkehrsrechtlich als Begründung für das Tempolimit zu verstehen. Der Hinweis „bei Nässe“ wiederum ist eine Einschränkung und gewährt dem Autofahrer Spielraum für seine persönliche Einschätzung.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen
Überfrierende Nässe theoretisch auch im Sommer möglich
„Die Schneeflocke ist nur noch einmal ein Hinweis, warum es an dieser Stelle gefährlich werden kann“, betont Kreipl. Bei einer solchen Gefahrenstelle könne es sich beispielsweise um Brücken oder Waldstücke handeln. „Rein theoretisch kann es auch im Juni oder Juli zu Temperaturstürzen kommen: In Kombination mit kalten Winden kann es dann überfrierende Nässe geben“, erklärt der ADAC-Sprecher.
Dem Autofahrer kann also aus Sicherheitsgründen kein Ermessensspielraum zugestanden werden. Wer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung – die erst mit dem Aufhebungsschild endet – hält und geblitzt wird, muss also ein Bußgeld zahlen. Das hat 2014 auch das Oberlandesgericht Hamm bestätigt und einen Widerspruch eines Autofahrers abgelehnt.