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Verkehrswissen

Schneeflocke unter Tempolimit-Schild: Gilt es auch im Sommer?

Gelegentlich befindet sich unter Geschwindigkeitsbegrenzungen ein Zusatzschild mit einer Schneeflocke. Doch gilt es wirklich nur im Winter bei Schneefall?

Kaum ein Thema erhitzt die Gemüter der deutschen Autofahrer so sehr wie das generelle Tempolimit auf der Autobahn – dabei wird es von einer Mehrheit befürwortet. Kommen wird es nicht, das hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) klargemacht. Lokale Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es aber auch weiterhin, etwa bei Schnee. Doch gelten dieses auch wirklich nur dann?

Viele Autofahrer würden diese Frage wohl mit einem klaren Ja beantworten. Immerhin wird dieses Tempolimit durch ein Zusatzzeichen mit einer Schneeflocke angezeigt. Ein ähnliches Verkehrsschild gibt es bekanntlich auch für Nässe und auch nur dann greift das Tempolimit. Nicht so aber bei dem Schneesymbol. Hier gilt, dass im Sommer wie im Winter die vorgegebene Geschwindigkeit – unabhängig vom Wetter.

Schneeflocke begründet Tempolimit – es gilt aber immer

„Sobald da Tempo 80 steht, ist Tempo 80 gültig – ganz egal, ob die Schneeflocke dabei ist oder nicht“, sagt Alexander Kreipl, verkehrspolitischer Sprecher beim ADAC dem Bayrischen Rundfunk. „Tempo 80 gilt in jedem Fall, und zwar das ganze Jahr über.“ Aber warum ist dem so? 

Auch bei bestem Wetter im Sommer gilt das Tempolimit mit dem Schneeflocken-Zusatz. (Collage)

Im Grunde ist es ganz simpel. Das Zusatzschild mit der Schneeflocke ist verkehrsrechtlich als Begründung für das Tempolimit zu verstehen. Der Hinweis „bei Nässe“ wiederum ist eine Einschränkung und gewährt dem Autofahrer Spielraum für seine persönliche Einschätzung.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Überfrierende Nässe theoretisch auch im Sommer möglich

„Die Schneeflocke ist nur noch einmal ein Hinweis, warum es an dieser Stelle gefährlich werden kann“, betont Kreipl. Bei einer solchen Gefahrenstelle könne es sich beispielsweise um Brücken oder Waldstücke handeln. „Rein theoretisch kann es auch im Juni oder Juli zu Temperaturstürzen kommen: In Kombination mit kalten Winden kann es dann überfrierende Nässe geben“, erklärt der ADAC-Sprecher.

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Dem Autofahrer kann also aus Sicherheitsgründen kein Ermessensspielraum zugestanden werden. Wer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung – die erst mit dem Aufhebungsschild endet – hält und geblitzt wird, muss also ein Bußgeld zahlen. Das hat 2014 auch das Oberlandesgericht Hamm bestätigt und einen Widerspruch eines Autofahrers abgelehnt.

Rubriklistenbild: © Rene Traut/Contrast/Behrend/Imago (Montage)

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