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Wegen E-Autos

Tempolimit in Deutschland: Verkehrsminister Volker Wissing hält es für unnötig

Die Diskussion um ein Tempolimit in Deutschland reißt nicht ab. Bundesverkehrsminister Volker Wissing hält es jedoch für unnötig, da die Menschen ohnehin schon langsamer fahren würden.

Kommt das Tempolimit in Deutschland oder nicht? SPD und Grüne sind ebenso wie eine Mehrheit der Deutschen dafür. Doch der Koalitionspartner FDP blockiert die Pläne. Im vergangenen Jahr begründete Volker Wissing sein Nein noch mit zu wenig Verkehrsschildern. Nun hat sich der Bundesverkehrsminister abermals gegen ein allgemeines Tempolimit auf deutschen Autobahnen ausgesprochen.

 „Das Tempo gehört in die Eigenverantwortung der Bürger, solange andere nicht gefährdet werden. Der Staat sollte sich hier zurückhalten“, erklärte der FDP-Politiker der Bild am Sonntag. Ohnehin sei eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Deutschland nicht notwendig.

Auf Deutschlands Autobahnen gilt auch weiterhin kein Tempolimit.

Tempolimit in Deutschland: Verkehrsminister Volker Wissing hält es für unnötig

„Die hohen Energiepreise führen schon jetzt dazu, dass viele Menschen langsamer fahren. Und bei den E-Autos werden die Menschen auch nicht so schnell fahren, weil sie ihren Akku schonen wollen“, begründet Wissing sein Nein zum Tempolimit auf den deutschen Autobahnen.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Wie sinnvoll eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung jedoch sein kann, zeigt eine Studie des Umweltbundesamts (UBA). Demnach könnte sogar noch deutlich mehr CO2 eingespart werden als bislang gedacht. Bei einem Tempolimit von 120 km/h würden jedes Jahr 6,7 Millionen Tonnen CO2 weniger ausgestoßen.

Tempolimit in Deutschland: Deutlich mehr CO2-Einsparpotenzial als gedacht

Bislang war das Umweltbundesamt von 2,6 Millionen Tonnen ausgegangen. Den Angaben zufolge basieren die neuen Berechnungen auf Floating-Car-Daten von 2018 für das gesamte Autobahnnetz in Deutschland und einem deutschlandweiten Verkehrsmodell. „Die höheren CO₂-Einsparungen im Vergleich zu früheren Studien kommen daher, dass der Verbrauch der Fahrzeuge genauer bestimmt wurde und neu auch eine veränderte Routenwahl und Verkehrsnachfrage berücksichtigt wurden“, erklärt das UBA. Auch der Umstieg einiger Autofahrer auf die Bahn floss in die Berechnungen mit ein.

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Mit einem Tempolimit von 80 km/h auf den Landstraßen ließen sich zusätzlich acht Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen. Würde dieses bis Januar 2024 eingeführt, könnten bis 2030 rund 47 Millionen Tonnen eingespart werden. Sollte die FDP nicht einlenken, ist eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung in Deutschland jedoch unwahrscheinlich. Anders als weitere Protestaktionen der „Letzten Generation“, die sich ebenfalls für ein Tempolimit aussprechen. Diese sollen im Februar massiv ausgeweitet werden. Der BUND plant derweil eine Klage gegen die Bundesregierung, weil diese ihre Klimaziele verfehlt.

Rubriklistenbild: © Oliver Berg/dpa

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