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Neuerungen

Führerscheinprüfung: Fragenkatalog ändert sich noch 2022

Die Führerscheinprüfung wird immer weiter angepasst. Neben einem neuen Fragenkatalog kamen 2022 auch Fahrassistenzsysteme hinzu.

Für viele Jugendliche und junge Erwachsene bedeutet der Führerschein trotz hoher Kosten ein Stück Freiheit und Unabhängigkeit. Bis man ihn jedoch in der Hand hält, gilt es zahlreiche Fahrstunden und Prüfungen zu absolvieren. Zuletzt wurden jedoch einige Veränderungen vorgenommen, auf die sich die Prüflinge und Fahrlehrer einstellen müssen.

Führerscheinprüfung: Fragenkatalog ändern sich 2022

So gilt seit dem 1. April 2022 beispielsweise ein neuer amtlicher Fragenkatalog für die Führerscheinprüfung mit 52 neuen oder überarbeiteten Fragen, die das Wissen der Führerschein-Anwärter auf die Probestellen. Neben neuen Video- und Bildfragen wurden auch inhaltliche Anpassungen vorgenommen.

2022 wurde der Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung angepasst.

In folgenden Bereichen gibt es seit dem 1. April 2022 neue Fragen:

  • 16 neue Fragen im Grundwissen für alle Klassen
  • 5 neue Fragen im Mofa-Grundwissen
  • 11 neue Fragen in Klasse A
  • 3 neue Fragen in Klasse AM
  • 21 neue Fragen in Klasse B
  • 14 neue Fragen in Klasse C 
  • 12 neue Fragen in Klasse D
  • 4 neue Frage in den Klassen L und T

Führerscheinprüfung: Fahrassistenzsysteme werden Teil der Fahrprüfung

Doch die neuen Fragen sind nicht die einzigen Anpassungen, die 2022 in Kraft getreten sind. Seit dem 1. Juni ist die Nutzung moderner Fahrassistenzsysteme ebenfalls Teil der praktischen Fahrprüfung. Zunächst sollen Systeme integriert werden, die weit verbreitet und einfach anzuwenden sind, wie beispielsweise eine adaptive Geschwindigkeitsregelung. Schrittweise sollen dann weitere Systeme hinzukommen, wie E-Fahrer.com berichtet.

Führerscheinprüfung: Neues Prüfverfahren seit 2021

Bereits zum 1. Janauar 2021 wurde für alle Führerscheinklassen ein neues Prüfungsverfahren eingeführt, dass den Namen „optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung“ oder kurz OPFEP trägt. Durch die Änderung erhielt auch die Digitalisierung Einzug. Statt einer handschriftlich erfolgt die Bewertung durch den Prüfer nun durch eine speziell entwickelte Software auf einem Tablet.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Zudem wurde der Aufgabenkatalog überarbeitet und erweitert. Im Rahmen der Fahrprüfung sind nun acht Fahraufgaben zu bewältigen. Geprüft werden nun unter anderem der Spurwechsel sowie das Verhalten im Kreisverkehr oder einem Fußgängerüberweg. Im Rahmen der Fahrprüfung werden zudem fünf Fahrkompetenzbereiche bewertet. Dazu zählen unter anderem die Anpassung der Geschwindigkeit an die jeweilige Situation sowie die Beobachtung des Verkehrs. Die Prüfung dauert dadurch nun zehn Minuten länger. Nach der Anfertigung des Berichts folgt ein fünfminütiges Feedbackgespräch mit dem Prüfling. Die Entscheidung, ob dieser den Führerschein bekommt, trifft auch weiterhin einzig der Prüfer.

Führerscheinprüfung: Handschalter fahren trotz Automatik-Prüfung

Das elektronische Prüfungsprotokoll soll dabei für mehr Objektivität bei der Bewertung sorgen. Das Feedbackgespräch im Anschluss bietet sowohl dem Prüfling als auch der Chance die Möglichkeit, eine Rückmeldung zu erhalten. Dadurch lassen sich mögliche Schwachstellen leichter erkennen und ausmerzen. So soll das neue Prüfungsverfahren für den Führerschein für noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Es gibt allerdings noch eine weitere Änderung, die sogenannte Automatikregel. Seit dem 1. April 2021 ist es nämlich möglich auf einem Automatikauto zu lernen und anschließend dennoch auch einen Handschalter zu fahren. Dazu muss der Prüfling lediglich zehn weitere Fahrstunde á 45 Minuten auf einem Schaltwagen absolvieren und im Anschluss eine 15-minütige Testfahrt absolvieren. Hier genügt es aber, wenn die Fahrschule diese durchführt und die Fahrtauglichkeit attestiert. Auf dieser Testfahrt muss der Prüfling beispielsweise am Berg anfahren, abbiegen sowie umweltschonend fahren. Im Führerschein wird mit der Schlüsselzahl 197 belegt, dass beide Getriebe gefahren werden dürfen.

Rubriklistenbild: © Kaufmann&Kaufmann/Imago

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