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Verkehrsrecht

Falschparker müssen Schienenersatzverkehr zahlen – und das kann teuer werden

Straßenbahn
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Wer auf Schienen parkt, muss unter Umständen einen Schienenersatzverkehr bezahlen. (Symbolbild)

Wer rücksichtslos auf Schienen parkt, muss unter Umständen die Kosten für den Weitertransport der Fahrgäste bezahlen. Das hat kürzlich ein Gericht entschieden.

Viele Pendler kennen das: Es ist endlich Feierabend und Sie wollen schnell nach Hause. Aber plötzlich steht die Tram still. Der Grund ist oft derselbe. Ein Falschparker steht auf den Schienen. Das kann künftig richtig teuer werden.

Falschparker muss zusätzlich 970 Euro bezahlen

Denn die Kosten für einen Schienenersatzverkehr können auf den Verursacher übertragen werden. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Demnach hat bereits das Amtsgericht Frankfurt am Main im vergangenen Jahr einen Falschparker zu einer Zahlung von 970 Euro verurteilt.

In dem Fall hatte ein Mann so geparkt, dass dabei die Straßenbahn blockiert wurde. Infolgedessen musste die Verkehrsgesellschaft einen Schienenersatzverkehr mit Taxis einrichten, bis der Falschparker entfernt wurde. Die Kosten sollte aber der Verursacher übernehmen.

Lesen Sie hier, wer bei einem Probefahrt-Unfall haftet.

Verkehrsgesellschaft hatte keine andere Wahl

Vor Gericht argumentierte die Verkehrsgesellschaft, dass sie verpflichtet gewesen sei, den Schienenersatzverkehr einzurichten. Der Verursacher wehrte sich und vertrat die Ansicht, dass kein gezielter Eingriff in den Gewerbebetrieb der Gesellschaft vorlag und diese sich mit dem Abschleppen zu viel Zeit gelassen habe.

Die Richter sahen die Verkehrsgesellschaft im Recht. Aus dem Personenbeförderungsgesetz gehe hervor, dass sie verpflichtet gewesen sei, einen Schienenersatzverkehr einzurichten. Da der Autofahrer der Auslöser dafür war, sei er auch schadensersatzpflichtig.

Auch interessant: Weil die Straße ständig zugeparkt ist – Jetzt rächen sich die Anwohner.

anb

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