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Verwarngeld droht
Fahrzeugschein im Auto mitführen: Kopie reicht bei Polizeikontrolle nicht
Viele Autofahrer haben den Fahrzeugschein nur als Kopie dabei. Doch bei einer Polizeikontrolle reicht diese nicht aus. Es droht sogar ein Verwarngeld.
Wer ein eigenes Auto hat, der besitzt auch zahlreiche Dokumente. Neben dem Führerschein sind vor allem der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief wichtig. Während die Fahrerlaubnis immer im Original dabei ist – auch wenn sie sich legal in einer App speichern lässt – nehmen viele Autofahrer den Fahrzeugschein oft nur als Kopie mit. Aber genügt das bei einer Polizeikontrolle?
Diese Frage lässt sich klar und deutlich beantworten: Nein! Die Zulassungsbescheinigung Teil I, so die offizielle Bezeichnung, muss immer im Original im Auto mitgeführt werden. Gleiches gilt übrigens auch für den Führerschein, nachdem das Pilotprojekt ID. Wallet gescheitert ist.
Fahrzeugschein: Kopie reicht bei Polizeikontrolle nicht
Festgelegt ist das in Paragraf 11, Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverdordung. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist demnach vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Also auch bei einer Polizeikontrolle. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) muss indes nicht mitgeführt werden und sollte daher sicher zu Hause verwahrt werden.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen
Wer den Fahrzeugschein nicht im Original dabei hat, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Damit das erst gar nicht passiert, deponieren viele Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil I gleich im Auto. Beliebte Orte sind dabei das Handschuhfach oder hinter der Sonnenblende. So hat man den Fahrzeugschein im Fall einer Polizeikontrolle auch gleich griffbereit.
Fahrzeugschein: Nicht im Auto aufbewahren
Was zunächst wie eine gute Idee klingen mag, kann im Fall eines Diebstahls zum Problem werden und den Versicherungsschutz gefährden. Weniger schmerzhaft sind indes die Kosten, um einen neuen Fahrzeugschein zu beschaffen, sollte dieser verloren gehen. Auch in diesem Fall reicht eine Kopie nicht aus, da das Dokument in der Regel sofort neu ausgestellt werden kann.
Besser ist es daher, die Fahrzeugpapiere zusammen mit den Versicherungsunterlagen und dem Autoschlüssel an einem festen Ablageorte in der Wohnung aufzubewahren. Das gilt auch, wenn das Auto von mehreren Personen – beispielsweise einer Familie – gemeinsam genutzt wird. (Mit Material der dpa)