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Für alle Pflicht

Diese Bestimmungen für den gelb-schwarzen Sticker am Taxi existieren seit 1975

Die Sticker am Taxi sind mehr als nur Deko. Sie haben wichtige Rollen. Doch welche ist das?

Die Vielfalt an Autoaufklebern ist nahezu unbegrenzt. Ob es sich um das Emblem des favorisierten Sportvereins, einen stilisierten Fisch oder die Silhouette der Nordseeinsel Sylt handelt – viele Autofahrer schmücken ihr Fahrzeugheck freiwillig damit. Einige Sticker sind jedoch obligatorisch. So müssen Mietwagen einen blau-weißen Aufkleber tragen, während Taxis einen gelb-schwarzen Aufkleber an der Heckscheibe haben. Doch warum ist das so und welche Bedeutung steckt dahinter?

Diese Frage lässt sich einfach klären: Bei dem Aufkleber handelt es sich um die sogenannte Ordnungsnummer, auch Konzessionsnummer genannt. Seit 1975 ist diese Nummer für jedes Taxi verpflichtend und wird von der zuständigen Genehmigungsbehörde zugeteilt.

Gelber Aufkleber am Taxi: Das steckt dahinter

„Der Gesetzgeber schreibt dabei sowohl die Gestaltung des Schildes als auch die Position am Taxi vor“, so das Portal Taxi in Berlin. Das Konzessionsschild mit der Ordnungsnummer muss rechts unten an der Heckscheibe angebracht werden. Es muss sowohl von außen als auch von innen gut lesbar sein.

Der gelbe Aufkleber mit den schwarzen Zahlen ist Pflicht.

Auch die Maße des Aufklebers sind festgelegt: Er muss 70 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Dies gilt ebenso für die Größe der Zahlen und deren Abstände. Die Ordnungsnummer besteht in der Regel aus mehreren Ziffern. In Berlin entspricht sie häufig der Zahlenkombination auf dem Kennzeichen der Taxis.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Gelber Aufkleber am Taxi: Ordnungsnummer allein ist nicht ausreichend

Neben dem Aufkleber mit der Ordnungsnummer sind auch das Taxameter und das Taxi-Schild auf dem Dach vorgeschrieben. Das Schild zeigt dem Fahrgast an, ob das Fahrzeug verfügbar ist oder bereits besetzt. Es erfüllt jedoch noch eine weitere wichtige Funktion.

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Das Dachzeichen dient auch als stiller Alarm. Im Notfall kann der Taxifahrer es aktivieren, wodurch rechts und links jeweils drei rote Lichter aufleuchten. Der Fahrgast im Inneren bemerkt dies nicht. Wer ein Taxi mit diesen roten Lichtern sieht, sollte umgehend die Polizei informieren.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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