Was ist erlaubt und was nicht?
E-Bikes: Erlaubte Nachrüstung oder verbotenes Tuning – es kann sehr teuer werden
Elektrofahrräder sind weltweit Verkaufsschlager. Sie unterstützen ihre Fahrer mit einem E-Motor bis 25 km/h – einige wären allerdings gerne noch schneller unterwegs. Im Netz finden sich viele Tipps für das Tuning von E-Bikes. Aber was ist legal und was illegal?
E-Bikes sind inzwischen nicht mehr von der Straße wegzudenken. Sie unterstützen ihre Fahrer beim Treten mit einem Elektromotor bis 25 km/h. Rein rechtlich gelten sie trotzdem noch als normale Fahrräder.
Der ein oder andere Fahrer wünscht sich aber noch mehr Leistung und setzt auf Tuning, also auf (technische) Änderungen am Fahrzeug. In verschiedenen Internetforen kann man nachlesen, wie man beispielsweise den Geschwindigkeitssensor austrickst und damit eine höhere Geschwindigkeit erreicht oder Ähnliches.
Legal ist das jedoch nicht: Wer sein Pedelec durch Tuning schneller oder stärker macht, baut es zum Kraftfahrzeug um, warnt der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). Den Status als Fahrrad hat es dann verloren – mit bösen Folgen.
Tunings von E-Bikes - der rechtliche Status ändert sich
Der Umfang des Phänomens „Pedelec-Tuning“ ist laut ADFC kaum zu bestimmen. Der rege Erfahrungsaustausch in Internetforen, Anleitungen auf Videoplattformen und Angebote im Internet belegen aber Kauf und Nutzung von Tuning-Kits.
Beispiele aus der Praxis:
- Bei Verwendung eines sogenannten Speedclips unterbricht die Unterstützung des Hilfsmotors nicht bei 25 km/h, sondern erst bei 50 km/h.
- Durch eine technische Änderung wird die Motorunterstützung nicht mehr progressiv verringert oder der Motor schaltet nicht mehr ab, wenn der Fahrer mit dem Treten aufhört.
- Mithilfe einer App kann die Motorunterstützung auf eine Geschwindigkeit über 25 km/h erhöht werden.
Quelle: www.adac.de
Ein entsprechendes Tuning hat weitreichende Folgen: „Massenhaftes Tuning gefährdet auf lange Sicht den rechtlichen Status des Pedelecs als Fahrrad, ebenso wie die Forderungen nach einer Steigerung der Unterstützungsgeschwindigkeit auf 30 km/h“, sagt ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn. Ein E-Bike ist dann rechtlich kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraftfahrzeug. Nach einem Tuning, das das Pedelec schneller als 25 km/h macht, wird das Fahrzeug zu einem Kleinkraftrad.
Für dieses gelten dann andere rechtliche Vorschriften als für ein Fahrrad: Ihr benötigt eine Betriebserlaubnis samt Versicherungskennzeichen, müsst einen Helm tragen und dürft nicht auf Fahrradwegen fahren. Zudem braucht Ihr einen Führerschein, mindestens für die Klasse AM.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Wer laut ADAC im öffentlichen Verkehrsraum ein getuntes Bike ohne entsprechende Betriebserlaubnis fährt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Ohne Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis (wenn erforderlich) begeht man sogar eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Außerdem wird es teuer. Denn bei einem Unfall zahlt die private Haftpflichtversicherung, die das Pedelec bis zum Umbau abgedeckt hat, in der Regel nicht. Das bedeutet, man muss im Zweifel selbst für den Schaden aufkommen. Wenn jemand schwer verletzt wird, kann dies zum finanziellen Ruin führen.
Weitere Verstöße: Vorschriftswidrige Bremsen werden laut Bußgeldkatalog mit 10 Euro Geldstrafe geahndet, der Verstoß gegen die Helmpflicht mit 15, die unerlaubte Nutzung des Radwegs mit 20 bis 35 Euro.
Zudem erlöschen durch das Tuning sämtliche Ansprüche auf Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung. Bei Schäden am eigenen E-Bike bleibt man auf den Kosten sitzen.
Für Werkstätten gilt: Wer seinen Kunden das Pedelec illegal tuned, muss mit massiven Konsequenzen rechnen. Laut ZIV können ihnen die Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit oder die Beihilfe zu einer Straftat zur Last gelegt werden. Zudem könnte die Tuning-Werkstatt für entstandene Sach- und Personenschäden haften müssen, was schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann.
Tuning kann auch am E-Bike Schäden verursachen
Bei der Konstruktion von E-Bikes wird darauf geachtet, dass alle Komponenten (Rahmen, Bremsen, Akku) miteinander harmonieren und den Belastungen durch Gewicht oder Geschwindigkeit standhalten. Eine erhöhte Leistung führt dazu, dass Motor oder Akku durch die stärkere Leistung Schaden nehmen, die Bremsen nicht mit den erhöhten Geschwindigkeiten klarkommen oder dass die Radaufhängung die stärkere Belastung nicht verträgt. Die Konsequenz: Teile gehen kaputt oder versagen – und Sie bringen sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.
Tuning-Verdachtsfälle werden verfolgt
Im Verdachtsfall darf die Polizei das Pedelec auch ohne Unfall für eine Untersuchung sicherstellen. Ins Visier genommen hat die Polizei vor allem durch ihr Design auffällige Modelle, deren Hersteller Softwareanpassungen auf ihrer Homepage anbieten.
Bosch, einer der größten Hersteller von Elektromotoren fürs Fahrrad, hat Gegenmaßnahmen ergriffen: Wenn die Elektronik des Antriebsherstellers eine Manipulation erkennt, schaltet sie für 90 Minuten in einen Notlaufbetrieb mit eingeschränkter Leistung. Kommt das drei Mal vor, kann nur noch eine Fachwerkstatt das normale Fahrprogramm aktivieren.
Legales Tuning von Fahrrädern
Um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, müsst Ihr vor allem akzeptieren, dass die Motorunterstützung bei 25 km/h endet. Wenn Ihr schneller fahren wollt, müsst Ihr stärker in die Pedale treten.
Leichter kann das werden, wenn Ihr auf den richtigen Reifendruck achtet, die Bremsen reibungsfrei einstellt und außerdem sicherstellt, dass es bei anderen beweglichen Teilen keine unnötige Reibung gibt. Lasst im Zweifelsfall einen Mechaniker überprüfen, ob Euer Pedelec optimal eingestellt ist.
Darüber hinaus dürfen Privatpersonen laut ADFC ihr Fahrrad für den eigenen Gebrauch aufrüsten. Aber: Bei der Auswahl von Motor und Steuerung ist auf § 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz zu achten, also auf eine Nenndauerleistung von 250 Watt und eine Unterstützungsgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h.
Aus Sicherheitsgründen rät der ADFC allerdings auch von erlaubten Umrüstungen ab. Denn: Ein Rad, das nicht für die Belastungen durch einen Elektromotor konstruiert wurde, kann zum Sicherheitsrisiko werden. (as)