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Winterreifen, Eiskratzen und Co.

Autofahren im Winter: Bußgeld droht denen, die jetzt noch mit Sommerreifen fahren

Autofahrer müssen im Winter bestimmte Regeln befolgen, wenn es um Winterreifen, Eiskratzen und Co. geht. Wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Bußgelder.

Wenn im Winter die Temperaturen sinken, droht vor allem eins: Eis und Schnee. Für Autofahrer hat das direkt Folgen: So müssen etwa Winterreifen oder Allwetterpneus aufgezogen sein. Außerdem muss das Auto von Eis und Schnee befreit werden. Doch welche Strafen drohen, wenn diese – und andere – Regeln nicht eingehalten werden?

Autofahren im Winter: Hohe Bußgelder drohen

Die Winterreifenpflicht gilt in Deutschland allerdings nur situativ. Heißt: Bei winterlichen Verhältnissen wie Reif- und Eisglätte, Schnee, Schneematsch und Glatteis müssen Winterreifen montiert sein. Dabei ist es unerheblich, ob es Dezember oder April ist. Die Faustregel besagt: „Von O bis O!“ Also von Oktober bis Ostern. Ist es im Dezember jedoch trocken, dürfen Autofahrer auch im Winter mit Sommerreifen fahren. Jedoch sind Winterpneus schon bei Temperaturen von +7 Grad die sicherere Wahl, wie t-online.de berichtet.

Im Winter müssen Autofahrer auf einiges achten.

Wer bei winterlichem Wetter dennoch auf Sommerreifen unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Werden andere Autos behindert, werden sogar 80 Euro fällig. Gefährdet man andere Verkehrsteilnehmer, steigt das Bußgeld auf 100 Euro. Sind Fahrer und Halter nicht identisch, kassiert auch der Besitzer des Autos einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 75 Euro. Zudem droht Ärger mit der Versicherung.

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Autofahren im Winter: Schnee und Eis müssen gründlich entfernt werden

Ein anderes Problem im Winter sind zugefrorene Scheiben. Diese großflächig vom Eis und Schnee zu befreien, ist lästig, weswegen so mancher Autofahrer nur ein Sichtfenster freilegt und die Heizung den Rest erledigen lässt. Im Übrigen müssen auch Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten freigelegt werden. Wer das nicht tut, riskiert eine Geldbuße von zehn Euro. Ein verschneites Kennzeichen koste fünf Euro.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Schnee auf dem Dach oder der Motorhaube wird ebenfalls gerne liegengelassen oder vergessen. Doch auch dieser sollte unbedingt beseitigt werden, da er bei einem Bremsmanöver zur Gefahrenquelle werden kann. Zudem kann er während der Fahrt vom Dach wehen und dem Hintermann die Sicht nehmen. Und auch im Portemonnaie hinterlässt übrig gebliebener Schnee ein dickes Loch. Es droht nämlich eine Geldstrafe von 25 Euro.

Autofahren im Winter: Motor warmlaufen lassen wird teuer

Etwas teurer ist es indes, wenn man den Motor warmlaufen lässt, während man draußen die Scheiben freikratzt. Das ist nicht nur verboten, sondern verursacht unnötigen Lärm und schadet der Umwelt. Entsprechend droht Autofahrern ein Bußgeld von bis zu 80 Euro.

Bei Regen, Schnee und Nebel reicht zudem das Tagfahrlicht nicht mehr aus, da nur die Scheinwerfer leuchten. Für den Hintermann ist man dadurch nur schlecht zu erkennen. Bei schlechter Sicht ist daher das Abblendlicht verpflichtend. Wer das vergisst, dem droht außerorts ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Innerorts zahlt man 25 Euro.

Autofahren im Winter: Auf richtiges Kennzeichen achten

Und auch auf das Kennzeichen sollte man im Winter genau achten. Denn: Oldtimer, Wohnmobile und Motorräder sind oftmals nur mit Saisonkennzeichen zugelassen. Auch der Versicherungsschutz gilt nur in dem auf dem Kennzeichen vermerkten Zeitraum.

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Je nach Zeitraum, der auf dem Nummernschild steht, dürfen diese im Winter dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder geparkt werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 50 bzw. 40 Euro. Kommt es zu einem Unfall, sind die Folgen noch dramatischer.

Rubriklistenbild: © Zuma Press/Imago

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