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Kompliziertes Verfahren

Auto online zulassen: So sparen Sie sich den Gang zur Zulassungsstelle

Wer will, kann sein Auto inzwischen auch online von zu Hause zulassen. Allerdings ist das Verfahren kompliziert und spart kaum Zeit.

Wer sich ein Auto zugelegt – egal ob Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeug – musste mit den notwendigen Unterlagen zur Anmeldung stets zur Zulassungsstelle. Nicht selten war das mit langen Wartezeiten verbunden. Eine Zulassung oder Umschreibung vom heimischen Sofa aus war nicht möglich – anfangs ging das lediglich bei der Abmeldung oder einer Wiederzulassung im selben Zulassungsbezirk. Doch das hat sich mit der dritten Stufe der internetbasierten Kfz-Zulassung, genannt i-Kfz geändert.

Allerdings: So simpel, wie dieser neue Zulassungsprozess erst mal klingt, ist er nicht. Wer sein Auto online anmelden möchte, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen. Wie der Prozess funktioniert und was man benötigt, erklären wir im Folgenden am Beispiel einer Erstzulassung.

Wer will kann sein Auto online zulassen und gleich auch ein Wunschkennzeichen auswählen. (Symbolbild)

Auto online zulassen: So sparen Sie sich den Gang zur Zulassungsstelle

Zunächst ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion zur Identifizierung notwendig, außerdem ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip zur drahtlosen Übertragung der Daten. Wer sich den Gang zur Zulassungsstelle sparen will, muss sich im Online-Portal der zuständigen Behörde identifizieren. Entweder mit dem Ausweis mit PIN und Kartenlesegerät, oder via Smartphone und der AusweisApp 2.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Anschließend muss bei der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Sicherheitscode freigelegt werden. Zudem müssen alle notwendige Daten wie Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Sicherheitscode, Datum der Hauptuntersuchung (HU), eVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung) und IBAN des Halters in die Auftragsmaske im Portal eingetragen werden. Anschließend wird ein Kennzeichen ausgewählt, wahlweise ein freies oder ein reserviertes Kennzeichen respektive ein Wunschkennzeichen.

Auto online zulassen: Keine wirkliche Zeitersparnis

Im nächsten Schritt werden die Daten vom System automatisch überprüft. Erst dann wird die Zahlung fällig. Allerdings muss der Online-Antrag noch von einem Sachbearbeiter der zuständigen Zulassungsstelle geprüft werden. Per Post kommen dann der Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plaketten für die Kennzeichen.

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Eine wirkliche Zeitersparnis bietet die Online-Zulassung für Autofahrer also nicht, da es zwei bis drei Tage dauern kann, bis der Brief und die Prüfsiegel ankommen. Lediglich die Wartezeit in der Zulassungsstelle wird so eingespart. Wer sein Auto nicht auf dem digitalen Weg anmelden will, kann natürlich weiterhin die Zulassung vor Ort in der zuständigen Behörde erledigen. (MIt Material der doa)

Rubriklistenbild: © Uwe Anspach/dpa

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