Suchgebiet erweitern
Gebrauchtwagenkauf im EU-Ausland kann sich lohnen – worauf man dabei achten sollte
Die Recherche nach dem passenden Gebrauchtwagen beschränkt sich meist auf das eigene Land. Doch ein Blick auf die Märkte der Nachbarländer kann sich lohnen.
Nicht jeder kann oder will sich einen Neuwagen leisten – zuletzt haben die Preise für Neufahrzeuge deutlich angezogen. Daher ist für viele ein Gebrauchtwagen eine gute Alternative, zumindest, solange man beim Kauf einige Dinge beachtet. Gebrauchtwagenportale bieten zahlreiche Autos verschiedenster Marken an. Und wer in Deutschland nicht fündig wird, kann das Suchgebiet auf andere EU-Länder wie die Niederlande ausweiten. Dank des freien Warenverkehrs innerhalb der Union und überschaubarer Auflagen wartet dort womöglich das nächste Traumauto.
Gebrauchtwagenkauf im EU-Ausland: Erstmal einen Überblick verschaffen
Die Zeitschrift Auto Motor und Sport hat sich niederländische Gebrauchtwagenportale wie marktplaats.nl und ooyyo.com angeschaut. Auf der Suche nach dem passenden Auto verschaffen die Portale einen ersten Überblick über das aktuelle Angebot in den Niederlanden. Aber auch die bekannten deutschen Online-Marktplätze wie autoscout24.de und mobile.de liefern zahlreiche Ergebnisse, wenn das Suchgebiet nach Ländern eingeschränkt wird.
Zertifikat nötig: Ein direkter Kauf des Gebrauchten beim Händler ist ratsam
Der direkte Kauf beim Händler ist empfehlenswert, da für die Überführung nach Deutschland das Certificate of Conformity (COC) benötigt wird. Mit den COC-Papieren weist der jeweilige Hersteller nach, dass das Auto den EU-Normen entspricht, beziehungsweise über eine EU-Typgenehmigung verfügt. Es kann direkt beim Händler vor Ort oder online innerhalb von zwei bis drei Wochen beantragt werden und ist in der Regel im Kaufpreis enthalten. Ist dies nicht der Fall, kann eine Gebühr von bis zu 250 Euro für den Service anfallen. Außerdem werden für die Überführung nach Deutschland ein Überführungskennzeichen sowie die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 benötigt. Auch hier kann der Kontakt zum Händler von Vorteil sein. Inklusive 14-tägiger Versicherung sind für die Überführung etwa 160 Euro einzurechnen.
Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie in unserem kostenlosen Newsletter
Kostenfalle Mehrwertsteuer: Sehr junge Gebrauchtwagen können teuer werden
Ob bei der Einfuhr eines neuen Gebrauchtwagens Zollgebühren anfallen, hängt vom Alter des Fahrzeugs ab: Gebrauchtwagen, die jünger oder bis zu sechs Monate alt sind oder weniger als 6.000 Kilometer gefahren wurden, gelten in der Hinsicht als Neuwagen. Da dann in Deutschland die Mehrwertsteuer fällig wird, muss der Käufer sich innerhalb von zehn Tagen beim deutschen Finanzamt melden. In diesem Zuge kann der Händler eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen oder die gezahlte Steuer später zurückerstatten.
Mängelfreie Hauptuntersuchung: Teils Rücksprache mit der heimischen Zulassungsstelle empfehlenswert
Neben der Überführung muss der neue Alte eine mängelfreie Hauptuntersuchung vorweisen: Wurde die Prüfung im EU-Ausland durchgeführt, kann sie in Deutschland anerkannt werden, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung dort gefahren wurde und die HU der Richtlinie 2014/45/EG entspricht. Dies sollte auf dem Prüfdokument vermerkt werden, in dem auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie der Gültigkeitszeitraum der Hauptuntersuchung notiert sein müssen. Die niederländische APK-Prüfung wird in Deutschland problemlos akzeptiert. Kommt das Fahrzeug aus Frankreich oder Italien, lohnt sich eine Rücksprache mit der heimischen Zulassungsstelle.
Lieblingsautos der Deutschen in 2023: An Volkswagen führt kein Weg vorbei




Vor Kauf oder Anzahlung: Prüfung und Probefahrt
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland rät, vor dem Kauf oder der Anzahlung eines Gebrauchtwagens im EU-Ausland eine Prüfung und Probefahrt durchzuführen. Darüber hinaus sollte man darauf achten, dass das Impressum, die Angaben zum Käufer und Verkäufer sowie die Fahrzeugpapiere korrekt und vollständig sind.
Wer in den Niederlanden den passenden Gebrauchtwagen gefunden hat, kann grundsätzlich bis zu 10.000 Euro bar bezahlen. Allerdings kann der jeweilige Händler den Barkauf ablehnen und höhere Beträge müssen vorab überwiesen werden. Die Gewährleistung der Garantie richtet sich in den anderen EU-Ländern grundsätzlich nach EU-Recht. In jedem Fall sollte sich der Käufer eine Rechnung aushändigen lassen. (Carla Lauwasser/SP-X)
Rubriklistenbild: © Revierfoto/Imago
