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Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt eine eindeutige Antwort: Nein. „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte (Rechtsfahrgebot). Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn“, so steht es in § 2 Abs. 1.
Freigabe des Standstreifens: Entlastung bei Stau möglich
Und das aus gutem Grund: Der Seitenstreifen ist für das Abstellen von Fahrzeugen bei einem Notfall oder bei Unfällen vorgesehen. Ein Stau stellt keinen Notfall dar, der die Nutzung des Seitenstreifens rechtfertigen würde. Zudem erwarten andere Verkehrsteilnehmer in der Regel nicht, dass ein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen fährt. Sollte ein anderer Fahrer wegen einer Panne ausscheren oder selbst abkürzen wollen, ist ein Unfall nahezu unvermeidlich.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Der Seitenstreifen kann für den Verkehr freigegeben werden, beispielsweise bei Baustellen oder wenn eine Verkehrsbeeinflussungsanlage aktiviert ist. In solchen Fällen dient der Seitenstreifen als zusätzlicher Fahrstreifen, um das erhöhte Verkehrsaufkommen zu bewältigen.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen
Die Freigabe des Seitenstreifens wird durch das Verkehrszeichen 223.1 angezeigt. Dieses zeigt in der Regel drei weiße Pfeile auf blauem Hintergrund, getrennt durch eine durchgezogene Linie. Die Pfeile symbolisieren die Fahrspuren und den Seitenstreifen. Das Ende der Freigabe wird durch das Schild 223.2 signalisiert, bei dem der rechte Pfeil rot durchgestrichen ist. In bestimmten Gefahrensituationen kann die Polizei ebenfalls die Nutzung des Seitenstreifens erlauben. Zudem kann der Seitenstreifen als Rettungsgasse genutzt werden, damit Rettungsfahrzeuge und Pannenhelfer schnell zur Unfallstelle gelangen, wenn auf der Fahrbahn kein Platz mehr ist.
Wer den Seitenstreifen ohne eine der genannten Ausnahmen befährt, handelt verkehrswidrig. Ein solcher Verstoß zieht ein Bußgeld von 75 Euro nach sich und führt zu einem Punkt in Flensburg. Sollte es zu einem Unfall kommen, erhöht sich das Bußgeld auf 110 Euro.