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Wüssen Sie es?

Verkehrsschild mit orangem „Ei“ auf Wellen stiftet Verwirrung: Hier ist die Erklärung

Das orange „Ei“ auf Wellen ist ein Straßenschild, das viele Fahrer irritiert. Seine Bedeutung ist jedoch entscheidend für den Umweltschutz.

Verkehrsschilder dienen dazu, Autofahrern Orientierung im Straßenverkehr zu bieten und sie über geltende Regeln zu informieren. Allerdings sind nicht alle Symbole auf den Schildern für jeden sofort verständlich. Besonders der rot-weiße Ring an Laternen oder ein orangefarbener Lkw sorgen immer wieder für Verwirrung. Ebenso ist die Bedeutung eines orangefarbenen Eis auf Wellen für viele Autofahrer nicht eindeutig.

Bei genauer Betrachtung lässt sich jedoch eine gewisse Ähnlichkeit zwischen dem Verkehrsschild mit dem Oval und dem orangefarbenen Lkw erkennen. Aus dem Viereck wurde ein Oval und zwei Wellen wurden hinzugefügt. Aber was genau bedeutet dieses Schild, das bereits seit 1988 im Einsatz ist?

Verkehrszeichen untersagt wassergefährdende Ladung

Das Rätsel lässt sich leicht lösen: Das Oval stellt das schwarz-orangefarbene Gefahrensymbol eines Tankfahrzeugs dar. Die beiden blauen Wellenlinien darunter symbolisieren Wasser. Das mysteriöse Verkehrszeichen 269 steht für das „Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“.

Wer mehr als 20 Liter wassergefährdender Ladung transportiert, ist von dem Verkehrszeichen betroffen.

Dieses Zeichen gilt jedoch nicht nur für Lkw-Fahrer, sondern für alle Fahrzeugbesitzer, die mehr als 20 Liter einer wassergefährdenden Ladung transportieren. Üblicherweise handelt es sich dabei um folgende Stoffe:

  • Säure
  • Laugen
  • Alkalimetalle
  • Mineralöle
  • Halogene
  • Bleisalze
  • Gifte

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Verstöße werden mit Bußgeld geahndet

Das Schild dient dazu, die Verschmutzung von Wasser durch gefährliche Stoffe zu verhindern. Häufig wird es in Verbindung mit dem Zusatz „Wasserschutzgebiet“ verwendet. Da es sich um ein Verbotsschild handelt, können bei Zuwiderhandlung Bußgelder verhängt werden.

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Besonders wenn dadurch eine Gefahr oder ein Unfall mit Sach- oder Personenschaden entstehen könnte, kann ein Verstoß mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden, unabhängig vom transportierten Stoff.

Rubriklistenbild: © Christian Flohr/dpa/Montage

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