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Bei Panne oder Unfall
Wenn es sofort sein muss: Kann man bei einer Panne noch schnell beim ADAC Mitglied werden?
Im Falle einer Autopanne sofortige Hilfe vom bekanntesten Automobilclub Deutschland erhalten? Nicht immer einfach. Erfahren Sie, wann eine sofortige ADAC-Mitgliedschaft möglich ist.
Ein Pannenfall auf der Straße kann jeden Autofahrer unvorbereitet treffen. In solchen Situationen (z.B. einer Reifenpanne) suchen viele nach schneller Hilfe und Schutz. Der ADAC, Deutschlands größter Automobilclub, bietet seinen Mitgliedern eine breite Palette von Leistungen und Unterstützung in Notsituationen. Doch kann man im Pannenfall sofort beim ADAC Mitglied werden?
Die „gelben Engel“ vom ADAC helfen auch Nicht-Migliedern, solange sie Kapazitäten freihaben. Eine Sofort-Mitgliedschaft ist meistens möglich und garantiert die Hilfe der Mitarbeiter – wenn in einigen Fällen auch nicht die gesamte Kostenübernahme. (Symbolbild)
Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass der ADAC seinen Schutz in erster Linie den Mitgliedern bietet. Das bedeutet, dass Nicht-Mitglieder in der Regel nicht sofort von den umfangreichen Leistungen profitieren können. Stattdessen erfolgt die Hilfe hier „auf freiwilliger Basis im Rahmen verfügbarer Kapazitäten“. Nicht-Mitglieder müssen außerdem dann zurückstecken, wenn ein reguläres Mitglied ebenfalls Unterstützung benötigt.
Aber: „Bei fehlender Straßenwacht-Kapazität wird Nicht-Mitgliedern vorrangig die kostenpflichtige Hilfe durch Mobilitätspartner vermittelt“, schreibt der Automobilclub auf seiner Seite. Entstehen dadurch Kosten, werden diese durch die Mitarbeiter an den Pannenfahrer kommuniziert.
Um alle Vorteile einer ADAC-Mitgliedschaft nutzen zu können, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die kann aber auch kurzfristig erfolgen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei einer Sofortmitgliedschaft im Pannenfall einige Leistungen nicht übernommen werden. Dies betrifft beispielsweise Kosten, die vor der Mitgliedschaft angefallen sind. Wenn das Fahrzeug bereits abgeschleppt wurde oder Reparaturkosten entstanden sind, bevor die Mitgliedschaft beantragt wurde, ist der ADAC nicht verpflichtet, diese Ausgaben zu übernehmen.
Info: Der Leistungsanspruch beginnt um 0.00 Uhr am Tag nach Eingang des Mitgliedschaftsantrags, wenn die Annahme tatsächlich erfolgt und kein späterer Beginn der Mitgliedschaft vereinbart wurde.
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