Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Tipps vom ADAC

Winterreifen und Eiskratzer: Autofahrertipps für den Winter vom ADAC

Mit dem Winter kommt auch der Schnee nach Deutschland. Und der macht den Autofahrern da Lebern schwer. Mit einigen Tipps kommen Sie aber sicher ans Ziel.

Der Winter kommt nicht nur – er ist längst da. Weite Teile Deutschlands sind bereits mit Schnee bedeckt. Autofahrer müssen entsprechend vorsichtig sein, denn es ist jederzeit mit Glatteis und weiterem Schnee zurechnen. Liegen die Temperaturen um den Gefrierpunkt, wird es besonders gefährlich. Mit einigen Tipps kommen sie aber auch bei Schnee und Eis sicher ans Ziel.

Bevor es aber überhaupt losgehen kann, steht bereits eine Aufgabe an, die viele als lästig empfinden: Das Auto muss komplett von Eis und Schnee befreit werden. „Das ist vorgeschrieben und nur wer gute Sicht hat, kann auch schnell reagieren“, erklärt der ADAC. Zudem darf der nachfolgende Verkehr nicht durch herabfliegenden Schnee oder Eis gefährdet werden. Ein Schneebesen sowie ein Eiskratzer gehören im Winter also zur Standardausstattung.

Autofahren im Winter: Auto vor Fahrt von Schnee und Eis befreien

Ist das Auto von Schnee und Eis befreit, kann die Fahrt losgehen. Allerdings sollten Sie dabei auf die richtige Bereifung achten. In Deutschland gilt nämlich eine situative Winterreifenpflicht. Auch Ganzjahresreifen sind zulässig, diese sind jedoch nicht für jeden eine sinnvolle Option. Das Profil der Pneus sollte mindestens 4 Millimetern betragen, rät der ADAC. Vorgeschrieben sind derweil nur 1,6 Millimeter.

Wenn es im Winter schneit, ist Vorsicht angebracht.

Der Automobilclub hat zudem noch weitere nützliche Tipps für die Fahrt auf Eis und Schnee parat:

  • Geschwindigkeit anpassen! Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit bei winterlichen Straßenverhältnissen. Ein angepasstes Tempo ermöglicht es Ihnen, besser zu reagieren und Unfälle zu vermeiden. Zudem sollte man genügend Abstand zum Vordermann einhalten.
  • Niedertouriges Fahren im hohen Gang hilft dabei auf glatten Straßen vorwärts zukommen, da die Reifen besser Grip aufbauen. Bei Glätte ist es daher auch ratsam im zweiten Gang anzufahren.
  • Prüfern Sie auf freier Strecke gelegentlich die Bremsen, wenn keine Gefahr für andere besteht. So bekommen Sie ein Gefühl für die Straßensituation und den Bremsweg auf glatter Fahrbahn. Dieser kann bis zu fünfmal so lang sein wie auf einer trockenen Straße.
  • Vermeiden Sie ruckartige Lenkbewegungen. Sollte das Auto auf gerader Straße dennoch ins Schleudern geraten, reagieren Sie wie folgt: auskuppeln, bremsen und schnell, aber gefühlvoll gegenlenken. Das ESP hilft Ihnen beim Stabilisieren des Autos. „Reagiert das Fahrzeug nicht mehr, hilft nur eine Vollbremsung“, erklärt der ADAC.
  • Die Elektronik sorgt bei modernen Pkw normalerweise für eine gewisse Traktionskontrolle. Dennoch sollte beim Anfahren auf glatten Straßen behutsam Gas gegeben werden.
  • Ist die Fahrbahn nicht geräumt, fahren Sie besser im frischen Schnee als der Spur ihres Vordermanns. Der Schnee in der Fahrspur verdichtet sich schnell zu Eis.
  • Bei Automatikautos sollte bei winterlichen Bedingungen die Sporteinstellung gemieden werden. Diese sorgt unter anderem dafür, dass die Gänge höher ausgefahren werden und das ist auf Glätte nicht hilfreich.
  • Gerät das Auto in einer Kurve aus der Bahn, heißt es Ruhe bewahren. Treten Sie fest und nachhaltig aufs Bremspedal (Bremsschlag) und korrigieren Sie sanft am Lenkrad. Oft reichen schon eine geringe Temporeduktion, um das Auto wieder unter Kontrolle zu bekommen.
  • Schwanken die Temperaturen um den Gefrierpunkt, ist Vorsicht angesagt: Die Fahrbahnoberfläche kann sich ständig verändern.
  • Wenn die Fahrbahn jedoch mit Eis überzogen ist, hilft nur den Straßendienst abzuwarten. Anderenfalls ist die Haftung zwischen Reifen und Straße gleich null.

Wintersicher: Stimmen Sie mit ab.

Autofahren im Winter: Üben Sie das Anlegen der Schneeketten

Schneeketten mit einfacher & schneller Montage

Die König Schneeketten Easy-Fit CU-9 103 (werblicher Link) lassen sich besonders einfach und schnell montieren. Ihr robustes Design sorgt für eine zuverlässige Traktion und bestmöglichen Grip auf verschneiten oder vereisten Straßen.

In manchen Fällen helfen jedoch auch die besten Winterreifen nicht, um auf dem Schnee voranzukommen. Dann können auch Schneeketten Pflicht sein. Daher sollten Sie sich vorher damit beschäftigen, wie diese auf den Antriebsrädern (bei Allradfahrzeugen Herstellerangaben beachten) montiert werden und dies im Idealfall auch bereits einmal üben. Schneller als 50 km/h dürfen Sie mit den Schneeketten jedoch nicht fahren.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von unserem Partner 24auto.de.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Der Reifenhersteller Continental rät zudem dazu, immer ein Notfallpaket in Kofferraum zuhaben, einschließlich Decken, warme Kleidung, Schaufel, Abschleppseil und einem Erste-Hilfe-Set. Bei schlechten Sichtverhältnissen sollte auch tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet werden. Und auch das Tempo sollte an die Witterung angepasst werden, das sieht so auch die Straßenverkehrsverordnung vor. „Ist die Sichtweite bei Schneefall geringer als 50 Meter, gilt tatsächlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung: Dann darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden“, erklärt der ADAC.

Dieser Text wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von Redakteur Simon Mones sorgfältig überprüft.

Rubriklistenbild: © Rene Traut/Imago

Kommentare