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Zu schön, um wahr zu sein?

Achtung Fake: So erkennt Ihr gefälschte Immobilienanzeigen

Hand mit Lupe über kleinen Modellhäuschen
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Der Betrug mit gefälschten Wohnungsanzeigen ist nicht neu, scheint sich aber immer noch zu rentieren.

Nach langer und schwieriger Suche ist sie endlich da, die Traumwohnung. Aber: Ist das Angebot zu attraktiv, um wahr zu sein, solltet Ihr skeptisch werden. Den schwierigen Wohnungsmarkt nutzen Kriminelle nämlich aus, um mit gefälschten Anzeigen Kasse zu machen. Welche beliebten Betrugsmaschen es gibt, woran Ihr Fake-Anzeigen erkennt und wie Ihr Euch schützen könnt, erfahrt Ihr hier.

Eine frisch renovierte 4-Zimmer-Wohnung in Top-Lage, inklusive Parkplatz, für unter 600 Euro. Das klingt zu schön, um wahr zu sein. Und ist es in den meisten Fällen dann leider auch. Hinter der vermeintlichen Traumimmobilie zum Schnäppchenpreis stecken häufig Betrüger. Ihr Ziel: persönliche Daten und Vorauszahlungen für Miete und Kaution zu ergattern.

Vor diesem Betrug mit gefälschten Wohnungsanzeigen warnt die Verbraucherzentrale Hessen. Er ist nicht neu, scheint sich aber immer noch zu rentieren. Die Kriminellen ködern ihre potenziellen Opfer mit inserierten Wohnungen im Netz, die es entweder gar nicht gibt oder die zumindest nicht verfügbar sind.

So läuft der Betrug in der Regel ab

Ein weit verbreitetes Szenario ist folgendes: Der angebliche Eigentümer kontaktiert die Wohnungssuchenden und teilt ihnen mit, dass er im Ausland ist und nicht zur Besichtigung kommen kann. Er bietet an, ihnen den Schlüssel per Post zuzuschicken oder durch einen Mittler zu übergeben. Dafür müssten die Interessenten lediglich eine Vorauszahlung leisten - meist die Kaution und die erste Miete.

Aber: Sobald die Überweisung erfolgt ist, gibt es weder einen passenden Wohnungsschlüssel noch eine Antwort vom angeblichen Vermieter.

Weitere beliebte Betrugsmaschen:

  • Vor-Kaution: In einigen Fällen wird Interessenten eine Immobilie auch direkt zur Miete angeboten, ohne dass sie diese jemals besichtigt haben. In anderen Fällen wird die Wohnung tatsächlich besichtigt. Danach erhalten die Interessenten dann schnell eine Zusage. Im Gegenzug verlangen die Kriminellen vor Abschluss des Mietvertrages die Kaution. Ist das Geld überwiesen, fehlt vom vermeintlichen Vermieter jede Spur. Kaution wird erst zu dem Zeitpunkt fällig, an dem das Mietverhältnis vereinbarungsgemäß beginnen soll!
  • Rechnung für Wohnungsbesichtigung: Gerade in Regionen, in denen die Wohnungsnot besonders groß ist, sind Interessenten froh über jede Besichtigung, zu der sie eingeladen werden. Einige Immobilienbetrüger nutzen diese Notlage aus und verlangen bereits Geld dafür, sie in die Vorauswahl für eine Fake-Immobilie aufzunehmen.
  • Phishing-Mails: Im Namen von Immobilienportalen versenden Betrüger auch immer häufiger sogenannte Phishing-Mails, um persönliche Daten der Kunden auszuspionieren. In einer solchen E-Mail wird man in der Regel dazu aufgefordert, sich über einen mitgeschickten Link mit seinen Zugangsdaten einzuloggen oder einen mitgeschickten Anhang zu öffnen. Loggt Ihr Euch über den Link ein, gelangt Ihr jedoch auf eine gefälschte Log-In-Seite, über die Betrüger Eure Zugangsdaten abfangen können. Angehängte Dateien können zudem Schadsoftware enthalten.
  • Kopie des Personalausweises: Einige Betrüger fragen nach einer Kopie des Personalausweises, die man als E-Mail-Anhang schicken soll. Das solltet Ihr nicht tun: Mit dem Personalausweis können Betrüger Eure Identität bei illegalen Geschäften nutzen.

Quelle: Verbraucherzentrale

Wie erkenne ich eine Fake-Immobilienanzeige?

Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten Verbraucher folgende Warnsignale kennen, die auf gefälschte Wohnungsangebote hindeuten:

  • Die Miete ist im Vergleich zu ähnlichen Objekten auffällig günstig: Auch viel zu niedrig angesetzte Nebenkosten können ein Indiz für eine gefälschte Wohnungsanzeige sein. Informiert Euch über den örtlichen Mietpreisspiegel, den die Kommunen veröffentlichen, ob der Preis realistisch ist.
  • Die Bilder sehen aus wie aus dem Prospekt: Oft handelt es sich bei den verwendeten Fotos um kopierte Bilder aus dem Internet, zum Beispiel aus digitalen Möbelhaus-Katalogen. Diese Masche könnt Ihr leicht entlarven: Ladet das Bild in der umgekehrten Bildersuche von Google hoch. Dann seht Ihr schnell, ob und wo das Bild im Netz noch verwendet wird. Ähnlich ist es bei den Anzeigentexten: Häufig kopieren sich die Betrüger diese aus realen Immobilienanzeigen zusammen. Gebt zur Überprüfung Teile des Textes oder die Überschrift in eine Suchmaschine ein: Erscheint eine sehr ähnliche Anzeige - jedoch mit anderen Kontaktdaten - auf weiteren Portalen, ist Vorsicht geboten.
  • Der potenzielle Vermieter schreibt in schlechtem Deutsch: Da Betrüger oftmals aus dem Ausland agieren, nutzen sie häufig Übersetzungsprogramme. Zwar sind diese in den letzten Jahren immer besser geworden, trotzdem sollten schlechte Sprachqualität und Rechtschreibung aufmerksame Leser skeptisch werden lassen. Ein weiteres mögliches Anzeichen dafür, dass es sich um ein gefälschtes Immobilieninserat handelt, sind Anfragen auf Englisch.
  • Noch vor der Besichtigung soll Geld überwiesen werden: Bei einer entsprechenden Aufforderung solltet Ihr skeptisch werden. Seriöse Makler oder Eigentümer verlangen kein Geld vor der Besichtigung einer Immobilie. Seid besonders vorsichtig bei Überweisungen ins Ausland! Prüft vor jeder Überweisung die Kontonummer (IBAN) des Zahlungsempfängers: Mit welchem Länderkürzel fängt sie an? Ist es eins, mit dem Ihr nicht gerechnet habt, solltet Ihr kein Geld überweisen.
  • Text und Bilder des Inserats widersprechen sich: Lest Immobilienanzeigen stets mit einer gesunden Portion Skepsis und überprüft die Inserate auf mögliche Widersprüche zwischen Bild und Text. Das gilt vor allem - aber nicht nur - für Schnäppchen. 
  • Fehlende Angaben: Seriöse Anbieter geben in ihren Anzeigen in der Regel Auskunft über die Höhe der Warm- und Kaltmiete sowie den Energieausweis. Ist lediglich eine Warmmiete angegeben, kann das ein Indiz für eine Fake-Wohnung sein. Seid zudem misstrauisch, wenn es keinen konkreten Ansprechpartner oder kein Impressum auf der Seite des Immobilienanbieters gibt. Selbst ein vollständiges Impressum bietet keine Sicherheit, denn es kann gefälscht sein. Ist eine Telefonnummer angegeben, solltet Ihr prüfen, ob sie tatsächlich vergeben ist.
  • Auffällige Mails: Öffnet keine Dateianhänge in E-Mails, die auf .exe enden. Sie können von Immobilienbetrügern stammen und Schadsoftware oder Trojaner enthalten. Achtet außerdem auf die E-Mail-Adresse des Absenders: Betrüger nutzen für die Korrespondenz häufig E-Mail-Adressen mit auffälligen Domains, wie zum Beispiel Name@günstige-traumwohnung.de.

Was kann ich tun, wenn ich bereits auf den Betrug reingefallen bin?

Selbst wenn ihr Immobilienbetrügern bereits auf den Leim gegangen seid und vielleicht sogar schon Geld überwiesen habt, gibt es noch einige Dinge, die Ihr im Nachhinein tun könnt:

  • Fordert Eure Bank umgehend auf, die Zahlung rückgängig zu machen. Einen Anspruch darauf, dass die Bank Überweisungen zurückbucht, habt Ihr allerdings nicht. Anders ist es bei Zahlung per Lastschrift: Hier könnt Ihr innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.
  • Rechtlich handelt es sich um Betrug, wenn Ihr aufgrund einer gefälschten Wohnungsanzeige Zahlungen leistet. Seid Ihr auf einen Immobilienbetrüger hereingefallen, erstattet Strafanzeige bei der Polizei. Das könnt Ihr auch online tun.
  • Meldet den Betrug außerdem beim betroffenen Immobilienportal, um andere Wohnungssuchende vor denselben Betrügern zu schützen.

Quelle: Verbraucherzentrale

as

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