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Im Winter besonders heikel
Wäschetrocknen in der Wohnung verboten: Darf mein Vermieter das überhaupt?
Trockner gelten als Energiefresser, weshalb viele ihre Wäsche in der Wohnung zum Trocknen aufhängen. Bei Vermietern ist das nicht gerne gesehen.
Die Entwicklung des Strompreises bereitet derzeit vielen Verbrauchern Sorge. Laut Verivox lag der Preis für die Kilowattstunde für Neukunden zuletzt bei rund 49 Cent (Stand: 26. Oktober 2022). Um Strom zu sparen, wollen viele auf teure Stromfresser wie Wäschetrockner verzichten und hängen ihre nasse Wäsche daher lieber zum Trocknen in der Wohnung auf. Wer weder über einen Trockner, noch über Balkon oder Terrasse verfügt, dem bleibt ohnehin nichts anderes übrig.
Bei Vermietern sind Wäscheständer in der Wohnung jedoch nicht gerne gesehen, weil sie die Luftfeuchtigkeit erhöhen und somit Schimmelbildung fördern. Viele Mietverträge verbieten sogar das Wäschetrocknen in der Wohnung. Aber ist das überhaupt rechtens?
Darf der Vermieter verbieten, die Wäsche in der Wohnung zu trocknen?
Tatsächlich dürfen Mieter ihre Wäsche in der Wohnung trocknen. Klauseln im Mietvertrag, die das Aufhängen von Wäsche in der Wohnung verbieten, sind nach Ansicht des Deutschen Mieterbunds (DMB) unwirksam. Das gelte auch dann, wenn im Haus ein Gemeinschaftstrockenkeller oder Speicher vorhanden ist. Auch ein entsprechendes Verbot in der Hausordnung wurde vom Landgericht Düsseldorf (21 T 38/08) für unwirksam erklärt.
Allerdings müssen Mieter durch ausreichendes Lüften sicherstellen, dass keine Schäden durch Feuchtigkeit entstehen. Für die „große Wäsche“ empfiehlt der Mieterbund dennoch auf Trockenräume zurückzugreifen, wenn solche im Haus vorhanden sind.
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