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Checkliste für den Auszug

Nur besenrein oder auch neu streichen? – Was Sie bei der Wohnungsübergabe beachten müssen

Fenster putzen oder nur besenrein? Wie Sie Ihre alte Mietwohnung hinterlassen sollten und was bei der Wohnungsübergabe wichtig ist.

Sie ziehen von einer Mietwohnung endlich ins lang ersehnte Eigenheim oder vergrößern sich bzw. verlegen Ihren räumlichen Lebensmittelpunkt? Bevor es ins neue Heim geht, steht allerdings noch die Wohnungsübergabe der alten Mietwohnung an. Damit alles möglichst reibungsfrei und kostengünstig von statten geht, sollten Sie sich genau informieren, was Ihre Rechte und Pflichten beim Übergeben der Wohnung und Schlüssel sind.

Bye-bye alte Mietwohnung: Was Sie bei der Wohnungsübergabe beachten sollten

Zum einen müssen Sie bei der Wohnungsübergabe der alten Mietwohnung selbstverständlich Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin sämtliche Schlüssel übergeben. Zum anderen ist die Wohnung besenrein zu hinterlassen. Das heißt, Sie müssen nicht alles blitzeblank putzen, Fenster müssen ebenso wenig gereinigt werden wie das Badezimmer. Einmal durchkehren und Müll beseitigen reicht völlig aus.

Nur besenrein oder auch neu streichen? Was Sie bei der Wohnungsübergabe beachten sollten.

Vornehmen müssen Sie nur notwendige Schönheitsreparaturen und Renovierungen. Was dazu zählt, erfahren Sie im Folgenden. Lesen Sie, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart wurde und lassen Sie gegebenenfalls prüfen, was rechtlich noch gültig ist. Normale Gebrauchsspuren brauchen Sie nicht zu beseitigen, denken Sie aber in jedem Fall an das Wohnungsübergabeprotokoll.

Wohnungsübergabe: Schönheitsreparaturen, die Sie vor Auszug durchführen sollten

Schönheitsreparaturen, die Sie für dem Auszug aus der Mietwohnung gegebenenfalls vornehmen sollten, können sein:

  • Streichen (Wände, Decken, Fußböden, Fenster und Türen von innen, Heizkörper, Rohre)
  • Tapezieren (Wände, Decken)
  • Lackieren (Einbauschränke)
  • Löcher schließen

Sie müssen hingegen weder einen neuen Teppich-, Laminat- oder Parkettboden verlegen noch abschleifen und versiegeln. Auch Türschlösser und Lichtschalten müssen nicht repariert werden. Ebenso wenig wie Mängel an der Außenseite der Fenster und im Treppenhaus von Ihnen beseitigt werden müssen. Auch verkalkte Duschköpfe müssen nicht ersetzt werden. Sie müssen auch nicht verfärbte Fugen oder zerkratzte Fliesen in Ordnung bringen. Kratzer im Fußboden zählen ebenfalls zur normalen Abnutzung. Lediglich besondere Schäden, wie beispielsweise Brandlöcher, müssen von Mieterinnen und Mietern beseitigt werden.

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Auszug aus der Mietwohnung: Was Sie beim Wohnungsübergabeprotokoll beachten sollten

Unterschreiben Sie nichts, womit Sie sich zu etwas verpflichten. Wenn auf dem Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt ist, dass Sie beispielsweise diese und jene Reparatur noch vornehmen, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich. Das Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug aus der Mietwohnung ist lediglich dazu da den Ist-Zustand möglichst detailliert festzuhalten. Der Zustand der Wohnung wird dokumentiert, gegebenenfalls werden Mängel eingetragen. Es ist sehr wichtig, dass sowohl Mieter bzw. Mieterin als auch Vermieter bzw. Vermieterin das Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben, um sich gegenseitig abzusichern.

11 Mythen über das Energiesparen, auf die viele immer noch hereinfallen – Sie auch?

Strom verbraucht am meisten Energie im Haushalt? Falsch! Nur sechs Prozent beträgt der Stromverbrauch am Gesamtenergieverbrauch. Die Heizung dagegen macht stolze 75 Prozent aus.
Strom verbraucht am meisten Energie im Haushalt? Falsch! Nur sechs Prozent beträgt der Stromverbrauch am Gesamtenergieverbrauch. Die Heizung dagegen macht stolze 75 Prozent aus. © Fotostand/Imago
Der Backofen muss in der Regel nicht vorgeheizt werden, da er sich ohnehin schnell erwärmt. Lediglich bei empfindlichen Teigen, wie Pizza oder Soufflé, ist ein Vorheizen sinnvoll.
Der Backofen muss in der Regel nicht vorgeheizt werden, da er sich ohnehin schnell erwärmt. Lediglich bei empfindlichen Teigen, wie Pizza oder Soufflé, ist ein Vorheizen sinnvoll.  © Michael Bihlmayer/Imago
Bei der Mikrowelle kommt es laut GEO darauf an: Bei Gerichten bis zu einem halben Kilogramm lohnt es sich, diese in der Mikrowelle zu erhitzen. Bei größeren Speisen verbraucht die Erwärmung auf dem Herd weniger Energie.
Bei der Mikrowelle kommt es laut GEO darauf an: Bei Gerichten bis zu einem halben Kilogramm lohnt es sich, diese in der Mikrowelle zu erhitzen. Bei größeren Speisen verbraucht die Erwärmung auf dem Herd weniger Energie. © CHROMORANGE/Imago
Um das dreckige Geschirr nach dem Essen wieder sauber zu bekommen, ist der Geschirrspüler in der Regel die sparsamste Methode. Nur bei Single-Haushalten lohnt es sich, sein Geschirr per Hand zu spülen.
Um das dreckige Geschirr nach dem Essen wieder sauber zu bekommen, ist der Geschirrspüler in der Regel die sparsamste Methode. Nur bei Single-Haushalten lohnt es sich, sein Geschirr per Hand zu spülen. © Westend61/Imago
Ein Mann nimmt Wäsche aus der Waschmaschine heraus.
Das Kurzwaschprogramm der Waschmaschine verbraucht nicht weniger, sondern sogar mehr Strom als ein normaler Waschgang. Schließlich muss mehr Energie aufgebracht werden, um in kürzerer Zeit auf das Waschergebnis zu kommen.  © Shotshop/Imago
Wer einen Wärmepumpentrockner besitzt, kann seine Klamotten nach dem Waschgang getrost in den Trockner stecken. Im Vergleich zu früheren Kondensationstrocknern sparen diese 70 Prozent Energie – und sind schon lange keine Energiefresser mehr.
Wer einen Wärmepumpentrockner besitzt, kann seine Klamotten nach dem Waschgang getrost in den Trockner stecken. Im Vergleich zu früheren Kondensationstrocknern sparen diese 70 Prozent Energie – und sind schon lange keine Energiefresser mehr.  © YAY Images/Imago
Ein voller Kühlschrank verbraucht mehr Strom als ein leerer? Ebenfalls ein hartnäckiger Mythos, der sich immer noch hält. Je leerer der Innenraum ist, desto schneller entweicht sogar die gekühlte Luft, was wiederum den Energieverbrauch steigert.
Ein voller Kühlschrank verbraucht mehr Strom als ein leerer? Ebenfalls ein hartnäckiger Mythos, der sich immer noch hält. Je leerer der Innenraum ist, desto schneller entweicht sogar die gekühlte Luft, was wiederum den Energieverbrauch steigert. © Michael Gstettenbauer/Imago
Unterschätzt wird dagegen Eis im Gefrierschrank: eine dicke Eisschicht erhöht den Energieverbrauch laut Hersteller um bis zu 15 Prozent. Ab einem Zentimeter sollten Sie deshalb abtauen.
Unterschätzt wird dagegen Eis im Gefrierschrank: eine dicke Eisschicht erhöht den Energieverbrauch laut Hersteller um bis zu 15 Prozent. Ab einem Zentimeter sollten Sie deshalb abtauen. © CHROMORANGE/Imago
Altgeräte auszutauschen lohnt sich nicht, solange sie laufen? Ein Irrtum, der Sie bares Geld kostet. Alte Kühlschränke & Co. verbrauchen wesentlich mehr Energie als neue, weshalb ein Wechsel bereits nach zehn Jahren ratsam ist.
Altgeräte auszutauschen lohnt sich nicht, solange sie laufen? Ein Irrtum, der Sie bares Geld kostet. Alte Kühlschränke & Co. verbrauchen wesentlich mehr Energie als neue, weshalb ein Wechsel bereits nach zehn Jahren ratsam ist. © Gottfried Czepluch/Imago
Viele denken auch, dass Ladegeräte nur Strom ziehen, wenn sie am Handy angesteckt sind. Falsch! Deshalb immer den Stecker vom Netz nehmen, wenn Sie es nicht benötigen.
Viele denken auch, dass Ladegeräte nur Strom ziehen, wenn sie am Handy angesteckt sind. Falsch! Deshalb immer den Stecker vom Netz nehmen, wenn Sie es nicht benötigen. © MiS/Imago
Und auch unter der Dusche gilt: Wasser abdrehen, wenn Sie es nicht brauchen. Pro Minuten prasseln hier nämlich 15 Liter Wasser aus der Leitung. Duschen ist also nur dann sparsamer als ein Vollbad (100 Liter), wenn Sie weniger als sieben Minuten unter der laufenden Brause stehen.
Und auch unter der Dusche gilt: Wasser abdrehen, wenn Sie es nicht brauchen. Pro Minuten prasseln hier nämlich 15 Liter Wasser aus der Leitung. Duschen ist also nur dann sparsamer als ein Vollbad (100 Liter), wenn Sie weniger als sieben Minuten unter der laufenden Brause stehen. © Michael Bihlmayer/Imago

Checkliste für die Wohnungsübergabe beim Auszug aus der Mietwohnung

  • Hinterlassen Sie die zu übergebende Mietwohnung vollständig ausgeräumt und besenrein.
  • Notieren Sie sich aktuelle Zählerstände (Strom, Wasser).
  • Übergeben Sie sämtliche Schlüssel zur Wohnung, gegebenenfalls Keller und/oder Garage, und Briefkasten, Heizkörper etc.
  • Der Zustand der Mietwohnung sollte detailliert im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten werden. Nehmen Sie gegebenenfalls Mängel mit einer Kamera auf.

Rubriklistenbild: © snapshot-photography/T.Seeliger/Imago

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