Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.
Checkliste für den Auszug
Nur besenrein oder auch neu streichen? – Was Sie bei der Wohnungsübergabe beachten müssen
Fenster putzen oder nur besenrein? Wie Sie Ihre alte Mietwohnung hinterlassen sollten und was bei der Wohnungsübergabe wichtig ist.
Sie ziehen von einer Mietwohnung endlich ins lang ersehnte Eigenheim oder vergrößern sich bzw. verlegen Ihren räumlichen Lebensmittelpunkt? Bevor es ins neue Heim geht, steht allerdings noch die Wohnungsübergabe der alten Mietwohnung an. Damit alles möglichst reibungsfrei und kostengünstig von statten geht, sollten Sie sich genau informieren, was Ihre Rechte und Pflichten beim Übergeben der Wohnung und Schlüssel sind.
Bye-bye alte Mietwohnung: Was Sie bei der Wohnungsübergabe beachten sollten
Zum einen müssen Sie bei der Wohnungsübergabe der alten Mietwohnung selbstverständlich Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin sämtliche Schlüssel übergeben. Zum anderen ist die Wohnung besenrein zu hinterlassen. Das heißt, Sie müssen nicht alles blitzeblank putzen, Fenster müssen ebenso wenig gereinigt werden wie das Badezimmer. Einmal durchkehren und Müll beseitigen reicht völlig aus.
Vornehmen müssen Sie nur notwendige Schönheitsreparaturen und Renovierungen. Was dazu zählt, erfahren Sie im Folgenden. Lesen Sie, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart wurde und lassen Sie gegebenenfalls prüfen, was rechtlich noch gültig ist. Normale Gebrauchsspuren brauchen Sie nicht zu beseitigen, denken Sie aber in jedem Fall an das Wohnungsübergabeprotokoll.
Wohnungsübergabe: Schönheitsreparaturen, die Sie vor Auszug durchführen sollten
Schönheitsreparaturen, die Sie für dem Auszug aus der Mietwohnung gegebenenfalls vornehmen sollten, können sein:
Streichen (Wände, Decken, Fußböden, Fenster und Türen von innen, Heizkörper, Rohre)
Sie müssen hingegen weder einen neuen Teppich-, Laminat- oder Parkettboden verlegen noch abschleifen und versiegeln. Auch Türschlösser und Lichtschalten müssen nicht repariert werden. Ebenso wenig wie Mängel an der Außenseite der Fenster und im Treppenhaus von Ihnen beseitigt werden müssen. Auch verkalkte Duschköpfe müssen nicht ersetzt werden. Sie müssen auch nicht verfärbte Fugen oder zerkratzte Fliesen in Ordnung bringen. Kratzer im Fußboden zählen ebenfalls zur normalen Abnutzung. Lediglich besondere Schäden, wie beispielsweise Brandlöcher, müssen von Mieterinnen und Mietern beseitigt werden.
Auszug aus der Mietwohnung: Was Sie beim Wohnungsübergabeprotokoll beachten sollten
Unterschreiben Sie nichts, womit Sie sich zu etwas verpflichten. Wenn auf dem Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt ist, dass Sie beispielsweise diese und jene Reparatur noch vornehmen, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich. Das Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug aus der Mietwohnung ist lediglich dazu da den Ist-Zustand möglichst detailliert festzuhalten. Der Zustand der Wohnung wird dokumentiert, gegebenenfalls werden Mängel eingetragen. Es ist sehr wichtig, dass sowohl Mieter bzw. Mieterin als auch Vermieter bzw. Vermieterin das Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben, um sich gegenseitig abzusichern.
11 Mythen über das Energiesparen, auf die viele immer noch hereinfallen – Sie auch?
Checkliste für die Wohnungsübergabe beim Auszug aus der Mietwohnung
Hinterlassen Sie die zu übergebende Mietwohnung vollständig ausgeräumt und besenrein.
Notieren Sie sich aktuelle Zählerstände (Strom, Wasser).
Übergeben Sie sämtliche Schlüssel zur Wohnung, gegebenenfalls Keller und/oder Garage, und Briefkasten, Heizkörper etc.
Der Zustand der Mietwohnung sollte detailliert im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten werden. Nehmen Sie gegebenenfalls Mängel mit einer Kamera auf.