Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Tipps

Kühle Wohnung: Was sollte man beim Lüften im Sommer beachten?

Wer an heißen Tagen daheim auf Frischluft setzt, sollte sich an ein paar einfache Routinen halten, die frühmorgens nach dem Aufstehen beginnen.

Keine Frage: An heißen Sommertagen sollte man am besten frühmorgens lüften, damit eine kühle Brise ins Haus ziehen kann, bevor es draußen wärmer wird. Auch spätabends kann man dann wieder gut lüften. Empfohlen wird beim Lüften im Sommer, dass man auf Durchzug setzt – damit die warme Luft im Haus durch kühlere getauscht wird und dadurch die Raumtemperatur sinken kann. Das kann man, in dem man zum Beispiel auch die Zimmertüren auf der gegenüberliegenden Seite des Raumes parallel zu den geöffneten Fenstern offen lässt.

Frühmorgens ist der beste Zeitpunkt, um daheim für Durchzug zu sorgen. (Symbolbild)

Lüften im Sommer: Frühmorgens oder spätabends für Durchzug sorgen

„Öffnen Sie die Fenster weit, um für Durchzug zu sorgen“, empfiehlt die Verbraucherzentrale, die außerdem dazu rät, in einem Haus mit mehreren Stockwerken die Fenster auf verschiedenen Etagen zu öffnen, um den „Kamineffekt“ zur Lüftung zu nutzen. „Lüften Sie nicht zu kurz!“, rät die Verbraucherzentrale zudem auf ihrer Website. Aber am besten eben möglichst nur, wenn die Außenluft kühler und trockener ist als im Innenraum. Sprich, in den kühlen Abend- oder Morgenstunden oder nachts.

Die Fenster tagsüber nicht gekippt lassen

Keine gute Idee ist es, im Sommer die Fenster in den Wohnräumen tagsüber gekippt zu lassen. Denn die Luft ist draußen oft deutlich wärmer und feuchter als in der Wohnung. Die Rollläden sollte man nach dem morgendlichen Lüften im Hochsommer am besten herunterlassen. Auch das sorgt dafür, dass es im Haus selbst an heißen Tagen erträglich bleibt. Wer weder Rollläden noch Gardinen hat, kann sich mit Sonnenschutzfolien auf der Fensterscheibe behelfen, um möglichst etwas von der Hitze abzuwehren.

Alles rund um Haushalts- und Garten-Tipps finden Sie im regelmäßigen Wohnen-Newsletter unseres Partners Merkur.de. Hier anmelden!

Rasenmähen, Grillen, Müll entsorgen: Bußgelder rund um Haus und Garten

Frau schläft zur Nachtruhe mitten in der Nacht
Ruhezeit: Ab 22 Uhr bis um 6 Uhr am Folgetag muss Lärm so weit wie möglich vermieden werden. Fernseher, Musik oder Spielekonsolen sollten dann auf Zimmerlautstärke heruntergeregelt werden. Damit ist eine Lautstärke gemeint, die man außerhalb der eigenen Wohnung kaum oder gar nicht mehr hören kann. Bei Verstößen kann es bis zu 5.000 Euro Strafe geben. © Imago
Junge Frau hat Nagel in die Wand
Lautes Werkeln nur tagsüber: Auch Hämmern und Bohren und andere laute Handwerksarbeiten sind nach 22 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen streng verboten. Bilder aufhängen oder Regale anbringen sollten Sie am besten immer tagsüber, und nur außerhalb der Nachtruhe. © Imago
Mann saugt Staub in der Wohnung
Haushaltstätigkeiten: Das gleiche gilt übrigens für laute Aktivitäten wie Staubsaugen, Möbelschieben, Wäschewaschen oder Geschirr spülen in der Maschine. Bei Verstößen kann es sogar zu Abmahnungen oder Mietkündigungen kommen.  © Imago
Alter Mann mäht Rasen
Rasen mähen: Den Rasen sollte man aus Rücksicht ebenfalls nicht während der Ruhezeit mähen, also nicht nachts und nicht mittags zwischen 13 und 15 Uhr. Am Sonntag ist das Rasenmähen tabu, sonst kann es bis zu 50.000 Strafe geben.  © Imago
Ältere Dame schneidet Hecke
Heckenschneiden im Sommer: Ebenfalls im Garten verboten ist das Schneiden von Hecken während der Brutzeit. Diese dauert von März bis Ende September an. Wer in dieser Zeit seine Hecken radikal schneidet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.  © Imago
Baum wird gefällt und gesägt
Bäume fällen: Wer ohne Genehmigung einen Baum fällt, riskiert bis zu 50.000 Euro Strafe. Bäume unterliegen in Deutschland einem besonderen Schutz und dürfen nicht einfach umgesägt werden.  © Imago
gartenabfälle in einem Korb
Gartenabfälle entsorgen: Der eigene Gartenmüll gehört auf den Kompost oder in die Bio-Tonne, allerdings in keinem Fall auf das Feld vom Nachbarn. Wer seine Gartenabfälle dort oder auch in der freien Natur entsorgt, muss mit Geldstrafen von 300 bis 2.500 Euro rechnen. © Imago
Wespennest nicht alleine entfernen
Wespennester: Auch wenn die Wespen stören, Wespennester dürfen nicht einfach entfernt oder umgesiedelt werden. Zum einen ist das für Ungeübte gefährlich, zum anderen braucht es dafür die Einschätzung eines Experten. Wer das auf eigene Faust versucht, wird nicht nur gestochen, sondern muss auch mit einer Strafe von 5.000 bis 50.000 Euro rechnen. © Imago
Älterer Herr grillt auf dem Balkon
Grillen zu Hause: Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ist in Deutschland laut Deutschem Mieterbund (DMB) erlaubt, es sei denn, es ist im Mietvertrag ausdrücklich verboten. Hier gilt aber, dass man Rücksicht auf Nachbarn nehmen und deshalb Ruhezeiten einhalten, Rauch und Funkenflug vermeiden sollte. Wird dagegen verstoßen, kann die Strafe zwischen 100 und 5.000 Euro liegen.  © Imago
Pärchen grillt am Strand oder im Park
Grillen in der Öffentlichkeit: Wenn man dagegen an öffentlichen Plätzen den Grill anwirft, wo es nicht erlaubt ist, muss mit bis zu 5.000 Euro Strafe rechnen.  © Imago
Feuer im Kamin mit Schuhen davor
Kaminfutter: Apropos Feuer: Auch im hauseigenen Kamin darf man nicht alles verbrennen, was man will. Trockene naturbelassene Hölzer sind in Ordnung, lackiertes Holz, Zeitungs- und Altpapier, Hausmüll, giftige Stoffe wie Gummi und Gartenabfälle wegen der Luftverschmutzung jedoch nicht. Dafür kann es bis zu 100.000 Euro Strafe geben.  © Imago
Verschenken-Kartons sind verboten
Nichts „Zu verschenken“: Es scheint eine nette Geste zu sein, einen Karton mit alten Spielsachen, Büchern oder anderen Gegenständen auf die Straße zu stellen und „Zu verschenken“ dranzuschreiben. Allerdings kann ein solcher Karton als Ordnungswidrigkeit und illegale Müllablagerung geahndet werden und bis zu 5.000 Euro Strafe einbringen. © Imago
Chaotische Garage mit viel Zeug
Mehr als Autos in der Garage: Heutzutage werden in Garagen weit mehr als Autos gelagert: Gartenstühle, Autoreifen, Grill, Gartenwerkzeuge. Theoretisch ist das aber verboten oder bedarf einer Sondergenehmigung. Bußgelder, wenn sich etwa ein Vermieter beschwert, können bis zu 500 Euro hoch sein.  © Imago

Tipps gegen Schimmelbildung in Wohnräumen oder im Keller

Zum Schutz vor Schimmel raten die Verbraucherschützer, Einzellüftungsgeräte für gefährdete Keller- und Wohnräume zu nutzen, die die absolute Feuchte der Raum- und Außenluft abgleichen und die Raumluft entfeuchten können, wie es in der Mitteilung heißt. Einen anderen Tipp hat die Verbraucherzentrale für Besitzer einer Solarthermie-Anlage: Durch einen Heizkörper, der mit überschüssiger Solarwärme betrieben werde, könnten kalte Wände im Sommer trocken gehalten werden.

Rubriklistenbild: © Roman Möbius/Imago

Kommentare