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Schimmel in der Wohnung ist ärgerlich - für Mieter und Vermieter. Damit Sie nicht die Möglichkeit auf Mietminderung verspielen, beherzigen Sie diese Tipps.
Gerade, wenn es draußen wieder kalt wird, erhöht sich das Risiko von Schimmel in den eigenen vier Wänden. Und dann? Eine Experte erklärt, wie Sie hierbei vorgehen müssen.
Schimmel unbedingt anzeigen
Sobald Sie als Mieter Schimmel entdecken, sollten Sie unverzüglich Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen. Das sagt Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) gegenüber dem Magazin Deutsche Anwaltsauskunft: "Wenn ein Mieter gegen die Anzeigepflicht verstößt, kann er seine Rechte verlieren, also etwa jenes zur Mietminderung."
Schimmelbeseitigung
Nach dem Anzeigen des Schimmelproblems geht es um die Lösung des Problems. "Bei Baumängeln trägt der Vermieter die Verantwortung für die schnelle Beseitigung des Schimmels", heißt es in der Deutschen Anwaltsauskunft. Die Voraussetzungen, dass der Vermieter für die Beseitigung des Schimmels aufkommt, sind etwa von Schimmel befallene Außenwände, die durch undichte Rohre oder Bodenfeuchte von Schimmel befallen wurden.
Hierbei muss allerdings differenziert werden: Bei fehlerhaftem Lüften oder Heizen ist der Mieter schuld am Schimmelbefall. Da dies häufig so ist, weisen Vermieter nicht selten auf diese Sachlage hin. Bei Uneinigkeit muss also ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
Mietminderung bei Schimmelbefall
Ist die Ursache des Schimmelbefalls geklärt und liegt sie tatsächlich an einem Baumangel am Haus, tritt eine Kürzung der Miete ein. Diese bemisst sich nach der Gebrauchsbeeinträchtigung, also welche Teile der Wohnung durch den Schimmel nicht bewohnbar waren. Daraus ergibt sich der prozentuale Anteil der Mietminderung.
Voraussetzung ist hierbei aber in jedem Fall, dass Sie den Schimmelbefall Ihrem Mieter mitgeteilt haben.