Wichtige Vorkehrungen
Wie bereitet man das Haus auf Starkregen vor? Verbraucherzentrale informiert
Starkregen kann schnell zum Problem werden, selbst am Hang oder am Berg. Denn zu viel Regen kann die Straßenkanalisation nicht aufnehmen.
Ein mit Wasser voll gelaufener Keller durch Starkregen, das ist leider schneller passiert, als manche Hausbesitzer vermuten mögen. In der Ebene und sogar am Hang oder Berg kann Starkregen zum Problem werden. Darauf verweist die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung. So kann die Straßenkanalisation zu viel Regen nicht aufnehmen und sich gegebenenfalls in der Folge das Wasser durch die Abflüsse ins Haus drücken. Eine sogenannte Rückstauklappe, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge mancherorts sogar vorgeschrieben ist, verschließt von unten die Rohre. Deren Funktionsfähigkeit sollte man bei einer entsprechenden Wetterwarnung nochmal überprüfen, rät laut dpa auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Starkregen: Mögliche Wasser-Schäden durch „Rückstau“
Für „alle Schäden durch Rückstau“ haften Grundstückseigentümer selbst, wie die Verbraucherzentrale zudem auf ihrer Website informiert. Die Experten betonen, dass Verbraucher rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen sollten, „um sich vor Überflutung und Rückstau bei Starkregen in den eigenen vier Wänden zu schützen“. Doch wie lässt sich das Gebäude bis zu einem gewissen Grad vorbereiten und welche Vorkehrungen sollte man den Experten zufolge treffen, um das Haus vor Starkregen besser zu schützen?
Grundsätzliche Schutzvorkehrungen
Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus, die über Toilette oder Wasseranschluss verfügen, seien bei Rückstau besonders gefährdet, berichtet die Verbraucherzentrale. Daher sei es sinnvoll, bereits bei der Bauplanung abzuwägen, auf welche Abflüsse verzichtet werden kann. „Ungenutzte Abläufe in Bestandsgebäuden sollten verschlossen werden“, so zudem der Rat. Bei genutzten Wohnräumen unterhalb des Straßenniveaus könne nur eine Hebeanlage das Gebäude „angemessen schützen“. Die Anlage gewährleiste auch die weitere Benutzung von Toiletten und Duschen „während eines Rückstaus“, heißt es weiter in dem Beitrag. Vermieter seien verpflichtet, die Benutzbarkeit von Sanitäranlagen jederzeit zu gewährleisten.„Rückstauklappen hingegen vermögen nicht für einen Abfluss des Wassers zu sorgen“, schreibt die Verbraucherzentrale weiter auf ihrer Website. „Sie schützen das Gebäude im Falle eines Rückstaus lediglich vor dem Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal.“ Die Experten raten, dass während längerer Abwesenheit „sämtliche Rückstauklappen verriegelt und alle Fenster im Keller fest verschlossen“ werden sollten.
Blockierte Rückstauklappen
Die Entsorgung von Abfällen über die Toilette kann der Verbraucherzentrale zufolge außerdem „dazu führen, dass Feuchttücher, Tampons, Slipeinlagen, Windeln, Essensreste, Haare oder Putzlappen in der Rückstauklappe hängen bleiben und so den Rückstauschutz blockieren“. Hygieneartikel beispielsweise sollten den Experten zufolge auf keinen Fall in der Toilette, sondern in einem kleinen Mülleimer gesammelt und über den Hausmüll entsorgt werden.
Fachmännischer Einbau
„Um eine Immobilie rückstausicher zu machen, ist mit dem ausführenden Sanitärfachbetrieb zu klären, wo die Rückstausicherung angebracht werden muss“, rät die Verbraucherzentrale. Bei der Planung eines Neubaus solle der „Rückstauschutz“ vom Architekturbüro mitbedacht werden. „Individuelle Beratung, Planung und Betreuung der Baumaßnahmen übernehmen kostenpflichtig Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Sanitärfachbetriebe, die Anlagen zur Rückstausicherung installieren“, informieren die Experten.
Regelmäßige Wartung
„Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskieren Grundstückseigentümer:innen bei Schäden ihren Versicherungsschutz“, betont die Verbraucherzentrale zudem. Manuelle Rückstauklappen könnten im Anschluss an eine fachmännische Unterweisung „eigenverantwortlich gewartet“ werden. Noch ein Tipp der Verbraucherschützer: „Um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollte die eigene Wartung vorsorglich dokumentiert werden“, wie es in dem Beitrag ebenfalls heißt. „Viele Fachbetriebe bieten auch Wartungsverträge an. Vor einer Auftragsvergabe ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen und Leistungen und Preise miteinander zu vergleichen.“
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Passende Versicherung
„Kommunen haften nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern“, betont die Verbraucherzentrale. Diese seien auch nicht in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung automatisch mit abgedeckt. „Das Rückstaurisiko muss explizit innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden“, informieren die Experten in dem Beitrag. Im Schadensfall könnten Versicherer einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangen, heißt es dort. Die Verbraucherschützer haben noch einen anderen wichtigen Hinweis: „Nicht jeder Rückstau ist mitversichert, hierbei kommt es auf das Kleingedruckte an.“
Rubriklistenbild: © Gottfried Czepluch/Imago
