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Die Gäste sind am feiern, das Bier fließt in Strömen, die Nachbarn sind per Aushang vorgewarnt - und dann das: Ein Hausbewohner droht die Polizei zu rufen. Darf er das?
Ärger mit den Nachbarn sind viele von uns gewohnt. Um diesen schon im Vorfeld den Wind aus den Segeln zu nehmen, hängen viele Bewohner von Mietshäusern eine Zettel in den Hausflur, auf dem sie teils nüchtern, teils gewitzt ihre Feier ankündigen. Trotzdem machen manche Nachbarn Stress und drohen mit der Polizei. Doch können Nachbarn Ihre Party überhaupt verbieten, wenn Sie angekündigt war?
Ein Recht auf Party gibt es nicht
Ob und wie oft eine Party stattfinden darf oder nicht - dafür gibt es keine Regelungen im Mietrecht oder sonst irgendwo. Zwar hält sich ein hartnäckiger Mythos, wonach eine Party pro Monat erlaubt sei - doch der gehört tatsächlich ins Reich der Märchen.
Für Mieter gilt jedoch das Gebot der Nachruhe, die in Deutschland landes- und kommunalrechtlich festgelegt ist. Diese besagt, dass Bewohner zwischen 22 Uhr und 6 bzw. 8 Uhr (je nach Bundesland) die Nachtruhe einhalten müssen, also den Geräuschpegel auf Zimmerlautstärke reduzieren müssen. Dröhnende Bässe und Partygejohle sind nachts also grundsätzlich nicht in Ordnung.
Wenn ein Nachbar früh aufstehen muss oder sich sonst irgendwie durch den Partylärm belästigt fühlt, kann er also darauf bestehen, dass Sie die Ruhezeit einhalten. Daran ändert auch ein Aushang nichts. Trotzdem ist eine Party-Ankündigung eine nette Geste - und besänftigt sicher den ein oder anderen Nachbarn.