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Von Grillen bis zur Freizügigkeit

Regeln im Garten: So kommt es nicht zum Streit mit den Nachbarn

Rasenmäher auf ungemähter Wiese
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Auch die Zeiten Rasen zu mähen sind gesetzlich geregelt. (Symbolbild)

Kaum beginnt die Gartensaison, schaut man sich unter Nachbarn gerne wieder strenger auf die Finger. Im Garten dürft Ihr nicht einfach machen, was Ihr wollt - Es gibt klare Rechte und Pflichten, die eine gute Nachbarschaft sicherstellen sollen.

Ein eigener kleiner Garten, eine Oase in der alles erlaubt zu sein scheint. Am Wochenende den Grill anschmeißen oder sich den Traum eines eigenen Pools erfüllen. Doch auch für den eigenen Garten gibt es Regeln unter Nachbarn, die wir Euch hier einmal zusammengestellt haben.

1. Umweltschutz im eigenen Grün

Um den Pflanzen im Frühjahr das optimale Wachstum zu verschaffen, gibt es sowohl chemische als auch natürliche Düngemittel. Doch nicht jedes chemische Mittel ist dabei erlaubt. Was genutzt werden darf, wird durch das Pflanzenschutzgesetz sowie die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geregelt. Dort findet Ihr eine Liste mit verbotenen Inhaltsstoffen.

Gerade auf versiegelten oder gepflasterten Bereichen dürfen die Mittel nur bedingt eingesetzt werden. Das liegt daran, dass dort chemische Stoffe nicht biologisch abgebaut werden können, sondern ins Grundwasser gelangen.

2. Grenzen bestimmen, Grenzen ziehen

Ihr hättet gerne einen Zaun? Auf der Grenze ist der Bau nicht zulässig, solange Euer Nachbar nicht zustimmt. Ist der Zaun allerdings bereits vorhanden, so kann im Gegenzug nicht von Euch verlangt werden, dass Ihr ihn entfernt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Nachbarn dem jemals zugestimmt haben oder nicht.

Der Bau eines Zauns auf dem eigenen Grundstück ist jedoch jedem gestattet. Laut gesetzlicher Regelung ist der Bau in Bayern gültig, bei einem Abstand von 50 Zentimetern zur Grenze des Nachbarn und bis zu einer Höhe von zwei Metern. Ist Euer Zaun höher als zwei Meter, so müsst Ihr auch den gleichen Abstand von zwei Metern einhalten.

Hecken, Bäume und Sträucher

Bei Hecken wird dabei von der Mitte des der Grenze am nächsten stehenden Triebes gemessen. Das gilt auch für Sträucher. Bei Bäumen, solltet Ihr diese pflanzen, wird von der Stammmitte gemessen. Aber auch hier gilt der Bestandsschutz. Habt Ihr das Grundstück so erworben und hat der Nachbar dagegen zuvor nie einen Einspruch eingelegt, so müsst Ihr nichts ändern.

Generell solltet Ihr aber immer die Nachbarn miteinbeziehen, wenn Ihr in Eurem Garten in Grenznähe etwas baut oder pflanzt. Diese Regeln sind dabei aber zunächst lediglich eine erste Orientierung. Der genaue gesetzliche Rahmen unterscheidet sich je nach Bundesland oder sogar Gemeinde.

3. Überhängende Pflanzen

Wer hohe Sträucher oder Bäume im eigenen Garten hat, dem kann es durchaus passieren, dass die Äste auf das Grundstück des Nachbarn ragen. In einem solchen Fall seid Ihr verpflichtet, die Äste zu trimmen. Ragen Zweige oder ähnliches in Euer Grundstück, dürft Ihr diese auch selbst abschneiden. Vorher muss dem Besitzer aber eine Frist zur Beseitigung gegeben werden.

Erst nach Ablauf der Frist, die in der Regel bei vier bis sechs Wochen liegt, darf zurückgeschnitten werden. Allerdings sollte dabei eine tatsächliche Beeinträchtigung des Grundstücks vorliegen. Wird die Nutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigt, dann kann dieses Recht entfallen oder muss im Zweifel von Sachverständigen geprüft werden.

4. Grillen

Auch wenn Eure Nachbarn eingefleischte Vegetarier sind, können sie Euch nicht verbieten, Euren Grill zu befeuern. Aber: Achtet dabei auf ausreichend Abstand, damit der Rauch nicht unbedingt ins nachbarliche Wohnzimmer dringt.

Hier ist Rücksichtnahme der Schlüssel. Egal, ob Ihr einmal im Monat oder jeden Tag grillt, solange Ihr die Nachbarn mit dem Rauch nicht direkt belästigst, dürft Ihr das. Sollte aber eine Belästigung festgestellt werden, so können Sanktionen drohen.

5. Pool bauen

Für heiße Sommertage ist ein Pool für den Garten die optimale Erfrischung. Doch stellt sich gleich die Frage: Braucht man dafür eine Baugenehmigung? Die gute Nachricht ist, bis zu einem Volumen von 100 Kubikmeter ist in den meisten Fällen keine Genehmigung für den Garten nötig.

Da es sich bei einem Pool um einen Behälter und nicht um ein Gebäude handelt, ist der Abstand zum benachbarten Grundstück nicht relevant. Eure Nachbarn könne diesen Bau aus genannten Gründen auch nicht verbieten. Zur Sicherheit solltet Ihr dennoch bei der zuständigen Gemeinde nachfragen, ob es eventuell andere Vorschriften oder Regeln gibt, die Ihr zu beachten habt.

Lärmschutz

Eine Nachtruhe muss grundsätzlich zwischen 22 und 7 Uhr eingehalten werden. Eine allgemeine gesetzliche Mittagsruhe gibt es nicht, aber viele Gemeinden, Hausordnungen oder Mietverträge regeln eine Ruhezeit, die einzuhalten ist. In der Regel gilt diese zwischen 13 und 15 Uhr.

Das Spielen von Kindern in Gartenpools oder auf dem Trampolin außerhalb der Ruhezeiten ist grundsätzlich hinzunehmen, soweit nicht im Einzelfall aufgrund des Umfangs oder der Intensität ausnahmsweise die Interessen der Nachbarn höher gestellt sind.

6. Freizügigkeit im Garten

Für viele ein Tabuthema: Sich freizügig im eigenen Garten bewegen. Generell ist es nicht illlegal, nackt im Garten herumzulaufen. Ist Euer Grundstück einsehbar, und sei es nur aus dem zweiten Stock des Nachbarhauses, können sich die Nachbarn auch belästigt fühlen - ein Bußgeld kann drohen.

vs

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