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Ärger droht

Grillen, Rasenmähen, Äpfel pflücken: Bei drei Dingen kann ein Bußgeld drohen

Im Garten ist nicht alles erlaubt, was gefällt – sei es beim Grillen oder der Gartenarbeit. Welche Dinge verboten sind und wann ein saftiges Bußgeld droht.

Wenn wir im Sommer wieder mehr Zeit im Garten verbringen, stellen sich schnell auch rechtliche Fragen: Was ist etwa beim Grillen erlaubt? Und darf der Nachbar seine Äste einfach über den Zaun wachsen lassen?

1. Grillen mit starker Rauchentwicklung

Wer in einem gemieteten Haus oder einer Mietwohnung mit Garten lebt, sollte zuerst einen Blick in den Mietvertrag werfen. Dort kann das Grillen im Garten durchaus verboten sein. Wer dennoch den Grill anwirft, riskiert eine Abmahnung bis hin zur Kündigung. Aber auch Eigentümer eines Gartens dürfen sich beim Grillen nicht alles erlauben. Denn auch, wenn Grillen grundsätzlich erlaubt ist, so gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dringt Qualm und Rauch etwa in die Wohn- oder Schlafräume des Nachbarn ein, so kann ein Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz vorliegen. In diesem Fall droht ein Bußgeld, wenn sich der Nachbar gestört fühlt. Auch bei Partylärm während der Ruhezeiten sind laut Bußgeldkatalog.de Strafen bis zu 5.000 Euro möglich.

Sie brauchen noch ein paar Ideen für den perfekten Grillabend? Die besten Grillbücher für den Sommer stellen wir hier vor.

2. Äpfel vom Nachbarn pflücken

Ebenfalls ein ewiges Streitthema zwischen Anwohnern: überhängende Äste vom Nachbargarten. Hängen etwa die Äste des Apfelbaums vom Nachbarn über den Gartenzaun, so ist es verboten, die Früchte einfach zu pflücken. Vom Fallobst, das auf dem eigenen Grundstück landet, dürfen Sie sich aber gerne bedienen. Wem die Äste des Nachbarn auf dem eigenen Grundstück stören, darf den überhängenden Teil aber auch nicht einfach absägen: Dem Nachbarn muss zuerst eine Frist eingeräumt werden, innerhalb der er die Äste selbst entfernen soll (BGH, Aktenzeichen V ZR 102/18).

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Tatsächlich Verboten: Die Äpfel des Nachbarn, die über den Zaun hängen, dürfen nicht einfach gepflückt werden.

Diese zehn Fehler können Ihren Garten ruinieren

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Gießen Sie Ihren Garten eher abends? Dann machen Sie es falsch. Denn es ist immer noch so heiß, dass der Großteil der Feuchtigkeit verdunstet. Deshalb ist die Mittagszeit auch der schlechteste Zeitpunkt, um die Gießkanne auszupacken. Am besten ist es, die Pflanzen morgens gegen sechs Uhr zu bewässern. © Alona Antoniadis via www.imago-images.de
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Oft wird beim Gießen nicht besonders darauf geachtet, wieviel Wasser die Pflanzen eigentlich individuell benötigen. So brauchen Sie mediterrane Pflanzen meist nicht so stark bewässern, da sie schwüles Wetter gewöhnt sind. Als Faustregel gilt: Je größer die Blätter, umso mehr Wasser benötigt die Pflanze. © Mar via www.imago-images.de
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Die meisten Hobbygärtner verlassen sich bei der Gartenpflege auf den Rasenmäher mit Fangkorb. Doch dadurch lassen Sie sich eine einfache Gelegenheit, den Rasen zu düngen und vor der Hitze zu schützen, durch die Lappen gehen. Lassen Sie stattdessen den Schnitt als Mulch auf dem Rasen liegen - er versorgt ihn mit Nährstoffen und speichert Feuchtigkeit für heiße Tage. © Monkey Business 2 via www.imago-images.de
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Topfpflanzen bekommen meist genauso viel Zuwendung, wie alle anderen Pflanzen im Garten - doch das ist ein Fehler. Sie brauchen mehr Wasser, da sie von weniger Erde umgeben sind, die die Feuchtigkeit speichern kann. Deshalb müssen Sie täglich ausgiebig bewässert werden. Um die weggewaschenen Nährstoffe wieder herzustellen, brauchen Topfpflanzen zudem eine regelmäßig Düngung. © Kateryna Kolesnyk via www.imago-images.de
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Zu wenig gießen ist schlecht, aber zu viel gießen kann auch ein Problem werden. Denn bei Staunässe fangen die Wurzeln der Pflanzen im Erdreich zu faulen an. Gießen Sie also erst wieder, wenn die oberste Erdschicht angetrocknet ist. © imageBROKER/O. Diez via www.imago-images.de
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Das Wasser sollte beim Gießen außerdem nicht auf den Blättern verteilt werden - wie zum Beispiel bei einem Rasensprenger. Feuchte Blätter sind nämlich der perfekte Nährboden für Krankheiten und Pilze. Zielen Sie stattdessen genau auf die Wurzeln oder nutzen Sie ein Tropfbewässerungssystem. © Erich Teister
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Schon beim Anlegen des Gartens drohen viele Fehler: Ein tolle Auswahl an Blumen und Stauden bringt nichts, wenn sie nicht richtig angeordnet sind. Pflanzen, die höher wachsen, sollten in zweiter Reihe stehen, damit die vorderen Blumen gut zu sehen sind und genügend Licht bekommen. © IMAGO/Ashley Corbin-Teich
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Beim Anpflanzen scheint das Beet noch ganz leer zu sein - deshalb neigen Hobbygärtner gerne dazu, die Zwiebeln und Samen dicht anzuordnen. Gedeihen die Pflanzen allerdings erst einmal, wird es schnell eng im Beet. Damit sie sich nicht gegenseitig beim Wachsen behindern, sollten Sie beachten, wie hoch und breit die Pflanzen werden können - und dementsprechend mehr Platz einberechnen. © Rolf Poss via www.imago-images.de
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Auch für das Düngen braucht es ein gutes Händchen. Die einen machen es zu oft, die anderen überhaupt nicht. Doch zweimal im Jahr - Frühjahr und Herbst - sollten Sie Ihren Pflanzen diese Nährstoffzufuhr gönnen. Dazu reicht es, dem Boden einfach eine gute Menge Kompost hinzuzufügen. © -
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Wenn manche Pflanzen nicht so wachsen wollen, wie sie sollen, liegt das nicht immer an der Pflege - sondern am Boden selbst. Vielleicht ist er zu sauer oder kalkig, zu sandig oder zu lehmig. Deshalb dürfen Sie nicht vergessen, vorher schon eine Bodenprobe zu nehmen und diese untersuchen zu lassen - damit Sie dem Erdreich den richtigen Dünger zufügen können. © IMAGO/TSpider

3. Rasenmähen am Sonntag

Sonntags oder am Feiertag schnell den Rasen mähen? Das ist tatsächlich verboten. Rasenmäher und andere Gartengeräte mit Motor dürfen in reinen Wohngebieten nur werktags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr angeworfen werden. So sieht es die bundesweite Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vor.
Noch strenger sind die Zeiten für Laubbläser geregelt, dessen Geräusch wahrlich nervenaufreibend sein kann. Diese dürfen an Werktagen von 7 Uhr bis 9 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr und 17 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden. Diese Zeiten können jedoch noch weiter eingeschränkt werden, etwa durch die Ruhezeiten der jeweiligen Gemeinde.

Rubriklistenbild: © Arnulf Hettrich/Imago

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