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Ein eigenes Haus – das ist für viele junge Menschen ein Traum. Mit einer einfachen Lösung zahlen Sie nur den halben Preis einer Immobilie.
Viele junge Menschen, die gut verdienen, stehen vor der Frage, ob sie in eine Immobilie investieren sollten – die Mieteinnahmen erscheinen äußerst verlockend. Doch selbst das ersparte Eigenkapital reicht oft nicht aus, um eine Wohnimmobilie zu erstehen – die Preise in Deutschland sind in den letzten Jahren durch die Decke geschossen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder eine ältere Immobilie handelt. Und auch steigende Mietkosten decken den Aufwand nicht. Mit einer einfachen Lösung können Sie allerdings Immobilien für die Hälfte Ihres Marktwertes kaufen.
Immobilie zum halben Preis: So geht's
Otto Kiebler, der Gründer der Immobilienvermittlung HausplusRente, erklärt auf dem Online-Portal Business Insider wie es funktioniert: Besonderheiten des deutschen Rechts machen es möglich, eine Immobilie im Zuge einer „Verrentung“ zu erwerben. Das heißt, laut des Nießbrauchrechts können Sie beispielsweise einem Rentner sein Haus abkaufen, dieser darf aber noch weiterhin darin leben. Miete muss er nicht bezahlen – stattdessen wird ein sogenannter Nießbrauchwert vom Einkaufspreis abgezogen.
Der Nießbrauchwert errechnet sich aus dem aktuellen Mietwert und der Lebenserwartung der begünstigten Person. Kiebler bringt folgendes Beispiel: Bei einem 70-Jährigen, der sein Haus verkaufen will, beträgt der Nießbrauchwert rund 50 Prozent des aktuellen Marktwertes der Immobilie. Deshalb kann eine Wohnung, die 400.000 Euro wert ist für 200.000 Euro gekauft werden.
Vorteile für Verkäufer und Käufer
Dieses Modell ist gerade deswegen attraktiv, weil der Verkäufer in seiner Wohnung bleiben darf und die Hälfte des Immobilienwertes direkt ausgezahlt bekommt. Der Käufer hingegen erhält ein Haus zur Hälfte des Preises bevor sie überhaupt auf dem Markt ist.
Zudem gibt es für den Käufer nur einen geringen Verwaltungsaufwand –beispielsweise wenn Renovierungskosten anfallen -, da das Wirtschaftseigentum beim Verkäufer bleibt. Erst nach dessen Tod muss der Käufer diese Verpflichtungen übernehmen.
Falls Sie doch lieber ein eigenes Haus bauen möchten, stehen Sie vielleicht auch vor der Frage: Bodenplatte oder Keller?