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Manchmal lässt es sich nicht vermeiden und am Sonntag muss Wäsche gewaschen werden. Aber ist das überhaupt erlaubt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Über den Zeitpunkt des Wäschewaschens machen sich wohl die wenigsten Gedanken.
Aber wie sieht es mit Sonntag aus? Schließlich gilt dieser als Ruhetag.
Wir erklären, wann Sie das Wäschewaschen vermeiden sollten.
Wenn unter der Woche keine Zeit geblieben ist, die Wäsche zu waschen, schalten viele Mieter ihre Waschmaschine auch mal am Sonntag ein. Die meisten denken sich dabei nicht viel, doch beim Nachbarn könnte das für Groll sorgen, wenn die Waschmaschine oder der Trockner besonders laut sind. Schließlich gilt der Sonntag als Ruhetag und ist sogar im Artikel 140 des Grundgesetzes geschützt: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Ist das Wäsche waschen am Sonntag also erlaubt?
Gibt es ein Verbot, am Sonntag die Wäsche zu waschen?
Generell gibt es kein Waschverbot am Sonntag. Die Geräusche von Waschmaschinen* gehören zu den zu akzeptierenden Wohngeräuschen. Das hat auch das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2000 bezüglich des maschinellen Wäschewaschens beschlossen (Az. 16 Wx 165/00). Allerdings sollen sich die Geräusche im üblichen Rahmen halten, was bei modernen Maschinen auch kein Problem darstellen sollte. Nur, wenn das Gerät übermäßig laut ist, kann es im Einzelfall zum Verbot der Nutzung am Sonntag kommen.
Auch kann das Wäschewaschen am Sonntag im Rahmen der Hausordnung verboten werden, wenn sich das Gerät in einem Gemeinschaftsraum, zum Beispiel einer Waschküche, befindet. Um Streitigkeiten mit Vermieter oder Nachbarn zu vermeiden, sollten Sie sich an diese Regelungen halten. Allerdings sollten Mieter auch wissen, dass sie ein Recht darauf haben, eine Waschmaschine in der eigenen Wohnung zu benutzen, selbst wenn es eine gemeinsame Waschküche gibt. So hat zum Beispiel das Amtsgericht Köln im Jahr 2001 entschieden (Az. 207 C 221/00).
Gesetzliche Ruhezeiten beim Wäschewaschen einhalten
Beim Wäschewaschen sollten Mieter zudem wissen, dass es gesetzlich festgelegte Ruhezeiten gibt. Je nach Bundesland und Gemeinde beginnt die Nachtruhe um 22 Uhr und dauert zwischen 6 und 8 Uhr* an. Auch zur Mittagsruhe zwischen circa 13 und 15 Uhr sollte die Waschmaschine ausbleiben. Ausnahmen bilden "unvermeidbare" Situationen, in denen die Geräusche "ortsüblich" sind, wie das Online-Portal Anwaltsauskunft schreibt. Das kann bei Berufstätigen sein, die es aufgrund ihrer Arbeitszeiten nicht schaffen, die Wäsche vor 22 Uhr in die Maschine zu geben.