Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Balkonkraftwerk

Jetzt bis 800 Watt Leistung erlaubt: 2024 ein Balkonkraftwerk kaufen?

Mini-Solaranlagen werden immer beliebter. Seit Mai 2024 gibt es bessere Konditionen. Was Balkonkraftwerke aktuell leisten, wie viel sie kosten und worauf man achten sollte.

Mit einer steckerfertigen Mini-Solaranlage kann jeder an der Energiewende teilhaben – mit wenig Aufwand und auf engstem Raum. Die Zahl sogenannter Balkonkraftwerke wächst rasant. Mehr als 700.000 sind inzwischen in Deutschland in Betrieb. Immer mehr Menschen wollen selbst Strom erzeugen, um sich unabhängiger von Energiemarktpreisen zu machen und ihre Kosten zu senken.

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?

Solarpanels anbringen, Stecker in die Dose und Geld sparen: So lautet das Produktversprechen bei Balkonkraftwerken. Wegen ihrer einfachen Handhabung und der kompakten Abmessung können auch Laien ohne Eigenheim die Mini-Solaranlagen zu Hause anbringen. Möglich ist das an einem Balkongeländer, an der Fassade, auf der Terrasse oder dem Dach.

Balkonkraftwerke bestehen meist aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Solarstrom in normalen Haushaltsstrom um – von Gleich- in Wechselstrom. Danach kann der umgewandelte Strom direkt in eine Steckdose eingespeist werden. Der Stromzähler zu Hause läuft dann langsamer, weil weniger Energie aus dem Netz bezogen wird.

Mini-Solaranlagen für den Balkon werden immer beliebter.

Was ist mit Steckersolargerät gemeint?

Steckersolargerät meint dasselbe wie Balkonkraftwerk. So bezeichnen vor allem Fachleute und die Bundesnetzagentur die kleinen Solarsysteme. Denn technisch gesehen handelt es sich hierbei nicht um eine Anlage, sondern um ein Haushaltsgerät, das Strom erzeugt. Die Unterschiede zu größeren Photovoltaikanlagen sind die vereinfachte Montage und Anmeldung sowie geringere Leistung.

So haben Photovoltaikanlagen mit Solarmodulflächen über mehrere Quadratmeter, die auf oder an einem Privathaus befestigt sind, laut Verbraucherzentrale eine Leistung von 3 bis 20 Kilowatt Peak. Die Installation und Wartung der Komponenten muss hier ein Fachbetrieb übernehmen. Er erledigt meist auch die nötigen technischen Anfragen und die Anmeldungen beim örtlichen Netzbetreiber.

Sale bei Kleines Kraftwerk

Der Anbieter Kleines Kraftwerk gehört zu den beliebtesten Herstellern von Balkonkraftwerken in Deutschland. Aktuell gibt es einen Sale – sparen Sie bis zu 35 Prozent auf die Bestseller, dazu ist der Versand absolut kostenlos. Das Komplettpaket gibt es schon ab 479 Euro (werblicher Link). Da dauert es garantiert nicht lange, bis sich der Kauf amortisiert.

Wie viel Solarstrom lässt sich erzeugen?

Circa 350 bis 470 Watt Ausgangsleistung hat ein typisches Solarmodul. Eine handelsübliche Mini-Solaranlagen mit zwei Modulen kann also die doppelte Menge Strom produzieren. Seit Mitte Mai 2024 darf man damit maximal 800 Watt in das öffentliche Netz einspeisen. Zulässig ist eine installierte PV-Leistung aller Module von höchstens 2000 Watt. Bei Balkonkraftwerken, die mehr als insgesamt 800 Watt erzeugen können, drosseln deren Wechselrichter die Einspeisung. Die im Haushalt angeschlossenen Geräte nutzen zuerst die Sonnenenergie, bevor sie wieder auf Strom vom Versorger angewiesen sind.

Die vorherige Begrenzung der Einspeiseleistung auf 600 Watt hat die Bundesregierung mit dem Solarpaket I angehoben. Es ist größtenteils am 16. Mai 2024 in Kraft getreten und soll für mehr Strom vom Balkon und die einfachere Inbetriebnahme der Geräte sorgen. Das neue Leistungslimit gilt somit praktisch schon, obwohl eine technische Produktnorm für Balkonkraftwerke noch fehlt. Der zuständige Verband VDE will seine Anschlussregeln bald an die Gesetzesänderungen anpassen, weil die bisherige Installationsnorm DIN VDE 0100-551-1 theoretisch nur bis zu 600 Watt erlaubt.

Wie viel Solarstrom ein Balkonkraftwerk wirklich liefert, hängt von mehreren Faktoren ab: vor allem von Ausrichtung, Neigungswinkel und Sonneneinstrahlung vor Ort. In Süddeutschland ist der Ertrag etwa höher als im Norden. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin rechnet für ein 600-Watt-System an einem Süd-Balkon ohne Verschattung mit 400 bis 600 Kilowattstunden im Jahr.

Bei einem Preis von 30 Cent je Kilowattstunde für Haushaltsstrom vom Versorger lassen sich somit theoretisch bis zu 180 Euro pro Jahr sparen. Praktisch ist es kaum machbar, den Solarstrom immer dann komplett zu verbrauchen, wenn er entsteht. Mit einer Mini-Solaranlage lässt sich in jedem Fall der Stand-by-Verbrauch der Elektrogeräte zu Hause (Kühlschrank, Router usw.) meistens decken.

Stecker-Solar-Simulator hilft bei Kalkulation
Der Online-Rechner der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin hilft Ihnen, die solare Eigenversorgung Ihres Haushalts durch Steckersolargeräte abzuschätzen. Für zwei verschiedene Systemgrößen können Sie den Selbstversorgungsanteil, den solaren Nutzungsgrad und die jährlich vermiedenen CO₂-Emissionen vergleichen.

Was kostet ein Balkonkraftwerk?

Aufgrund des gestiegenen Wettbewerbs am Markt und der gesunkenen Herstellungskosten gibt es Mini-Solaranlagen inzwischen ab einigen Hundert Euro. Für ein 800-Watt-Komplettset mit Kabeln, Wechselrichter, zwei Modulen und Halterung sollte man rund 300 bis 700 Euro einplanen. Einem Single-Haushalt mit niedrigem Verbrauch reicht oft eine 400-Watt-Anlage, die ab 200 Euro kostet.

Dank zunehmender Leistung haben sich die Ausgaben oft nach 3 bis 5 Jahren amortisiert. Es ist ratsam, mögliche Einsparungen beim Strombezug nicht nur mit den Kosten für das Balkonkraftwerk zu verrechnen. Falls der Einbau eines digitalen Stromzählers notwendig wird, darf der Netzbetreiber auch höhere Betriebsgebühren verlangen als beim alten Ferraris-Zähler: bis zu 20 Euro pro Jahr.

Alles rund um Haushalts- und Garten-Tipps finden Sie im Wohnen-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Wo gibt es Förderung für die PV-Anlage?

Die Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen sowie immer mehr Städte und Gemeinden bieten finanzielle Förderung für Mieterinnen und Mieter an, die Mini-Solaranlagen anschaffen und installieren lassen wollen. Sie betragen je nach Wohnort und Wattzahl zwischen 50 und 500 Euro. Teils muss man die Zuschüsse vor dem Kauf beantragen, teils danach.

Hinzu kommt, dass seit 2023 keine Mehrwertsteuer auf die Mini-Solaranlagen anfällt. Somit sparen Privatpersonen nochmals 19 Prozent bei der Anschaffung. Eine Einspeisevergütung für den nicht genutzten Solarstrom, der ins öffentliche Netz fließt, gibt es bei Balkonkraftwerken nicht. Nur Besitzer größerer Photovoltaikanlagen können Solarstrom an Netzbetreiber verkaufen.

Wie installiert man eine Mini-Solaranlage?

Ob sich ein Balkonkraftwerk rechnet, hängt vor allem von der Anbringung ab. Optimal ist dabei ein Winkel zum Horizont von 30 bis 40 Grad und eine Ausrichtung nach Süden. Eine Ausrichtung nach Südwesten oder Südosten bringt etwas weniger Ertrag. Wenn Schatten auf die Module fällt oder ihre Neigung nicht ideal ist, senkt das ebenfalls die Stromausbeute.

Installieren darf man die Mini-PV-Anlage selbst. Bauvorschriften, wonach Solarpanels mit Glasabdeckung nicht in über 4 Metern Höhe außen befestigt werden dürfen, sondern nur leichte Kunststoffmodule, gelten nicht mehr. Denn Balkonkraftwerke gelten nicht als Bauprodukte im Sinne der Landesbauordnungen. Dennoch sollte der Standort für die Anbringung geeignet sein und es keine Sicherheitsbedenken geben. Ein Glas-Solarmodul wiegt immerhin 20 bis 25 Kilogramm.

Wer eine Mini-Solaranlage kaufen will, sollte möglichst viel des erzeugten Stroms dann verbrauchen können, wenn die Sonneneinstrahlung stark ist: also tagsüber. Moderne Haushaltsgeräte machen es per Zeitschaltung möglich. Wasch- oder Spülmaschine lassen sich etwa automatisch mittags starten. Komplettsets mit Balkonkraftwerk und einem speziellen Batteriespeicher gibt es inzwischen schon ab rund 1000 Euro. Damit kann man den selbst erzeugten Solarstrom vom Balkon auch zeitversetzt nutzen.

Solarpanels sind nach dem Anbringen fast wartungsfrei. Nur eine Reinigung ist mindestens einmal im Jahr sinnvoll, weil sie Witterungs- und Umwelteinflüssen ausgesetzt sind. Das Balkonkraftwerk erzeugt sonst nicht so viel Energie, wie es eigentlich kann. Gepflegte Module bringen es auf eine Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren, auf Wechselrichter geben Hersteller 10 bis 15 Jahre Garantie.

Welche Vorschriften sind zu beachten?

Balkonkraftwerke können dank der Neuregelungen aus dem Solarpaket I seit Mitte Mai 2024 unbürokratischer ans Netz gehen. Wer eine Mini-Solaranlage installieren will, muss sie nicht mehr bei dem Netzbetreiber, sondern nur noch bei der Bundesnetzagentur anmelden. Zur Registrierung im Marktstammdatenregister muss man lediglich fünf Angaben machen.

Vorübergehend sind auch die älteren Ferraris-Zähler zulässig, die bei einer Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz rückwärtslaufen können – so lange, bis sie der Messstellenbetreiber gegen einen digitalen Zweirichtungszähler oder Smart Meter austauscht. Sie müssen also nicht abwarten, bis sich der Messstellenbetreiber meldet. Denn das kann noch einige Jahre dauern.

Demnächst sollen Balkonkraftwerke auch ganz offiziell an herkömmlichen Schuko-Steckdosen betrieben werden dürfen statt an einer Wieland-Steckdose, die ein Elektriker installieren muss. Bis Ende 2024 soll eine Produktnorm für Mini-Solaranlagen vorliegen, die das regelt. Zusätzlich rät die Verbraucherzentrale, darauf zu achten, dass Hersteller den DGS-Sicherheitsstandard einhalten.

Eigentümergemeinschaften und Vermieter einer Wohnung können die Anbringung der Mini-PV-Anlagen seit dem Herbst 2024 nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Bundestag und Bundesrat haben entsprechende Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen, die die Installation von Balkonkraftwerken erleichtern. Mit der Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen zu den sogenannten privilegierten Vorhaben, auf deren Genehmigung die Mieter und Eigentümer wie bei baulichen Veränderungen einen rechtlichen Anspruch haben.

Checkliste: Worauf Sie beim Mietvertrag achten müssen

Mietverträge in Deutschland
Anschrift des Vermieters: Stellen Sie sicher, dass die Kontaktdaten des Vermieters vollständig und korrekt sind, damit Sie ihn bei Problemen oder Fragen problemlos erreichen können. © Imago
Wohneigentum und Miete Wohnungsschlüssel und Euro Geldscheine liegen auf einem Grundriss
Wohnungsgröße: Überprüfen Sie die angegebene Quadratmeterzahl. Eine falsche Angabe kann Einfluss auf die Miethöhe haben und ist ein häufiger Streitpunkt. © Imago
Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Nutzung der Wohnung: Klären Sie, ob die Wohnung nur privat genutzt werden darf oder ob eine gewerbliche Nutzung oder Untervermietung möglich ist. Unbefugte Nutzung kann zu einer Kündigung führen. © Ute Grabowsky/Imago
Terminkalender mit Eintrag Vertrag kündigen
Vertragsdauer und Kündigung: Prüfen Sie, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist und welche Kündigungsfristen gelten. Dies gibt Ihnen Planungssicherheit und schützt vor unerwarteten Kündigungen. © Imago
Miethöhen müssen klar sein
Miethöhe: Stellen Sie sicher, dass die im Vertrag angegebene Miethöhe korrekt und marktgerecht ist. Überprüfen Sie auch, ob Staffelmieten oder Indexmieten vorgesehen sind. © Imago
Nebenkosten müssne vorher geklärt werden
Nebenkosten: Klären Sie, welche Nebenkosten im Mietpreis enthalten sind und welche zusätzlich anfallen. So vermeiden Sie überraschende Nachzahlungen. Das kann z. B. Kosten für Müllentsorgung, Wasser, Heizung und Hausmeister umfassen. © Imago
Große Reparaturen müssen vom Vermieter gezahlt werden
Reparaturen: Klären Sie, wer für welche Reparaturen zuständig ist, insbesondere für Schönheitsreparaturen und kleine Instandhaltungen. Oft sind kleinere Reparaturen durch den Mieter zu tragen, während größere Aufgaben beim Vermieter liegen. Das sollte im Mietvertrag geregelt werden. © Imago
Überprüfen Sie den Vertrag auf unzulässige Klauseln
Unzulässige Klauseln: Überprüfen Sie den Vertrag auf unzulässige Klauseln, z. B. bezüglich der Endrenovierung oder unzumutbaren Pflichten. Solche Klauseln sind rechtlich unwirksam. © Imago
Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen
Kaution: Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen. Diese dient dem Vermieter als Sicherheit und sollte nach Auszug zurückerstattet werden. © Imago
Heizungsthermostat mit Geldscheinen
Energieausweis: Der Vermieter muss Ihnen einen Energieausweis vorlegen, der die Energieeffizienz der Wohnung dokumentiert. Dies kann Ihnen helfen, die zukünftigen Energiekosten einzuschätzen. © Imago
Frau mit Katze auf dem Sofa
Tierhaltung: Klären Sie, ob und welche Haustiere in der Wohnung erlaubt sind. In vielen Mietverträgen gibt es spezielle Regelungen hierzu, die eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters erfordern. © Imago
Betriebskostenabrechnung Betriebskostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung: Stellen Sie sicher, dass im Vertrag eine jährliche Abrechnung der Betriebskosten vereinbart ist. Dies gibt Ihnen Transparenz über die Nebenkosten und so werden jährliche Nachzahlungen oder Rückerstattungen vermieden. © Imago
Haustürschlüssel Schlüssel mit Anhänger für eine Wohnung
Hausordnung: Informieren Sie sich über die geltende Hausordnung, insbesondere in Bezug auf Ruhezeiten, Sauberkeit und die Nutzung von Gemeinschaftsräumen. Verstöße können zu Abmahnungen führen. © Imago/Wolfilser
Rauchender junger Mann in einer Wohnung
Rauchen: Klären Sie, ob das Rauchen in der Wohnung erlaubt ist oder ob es Einschränkungen gibt, besonders in Mehrfamilienhäusern. Manche Mietverträge verbieten das Rauchen in der Wohnung. Klären Sie, ob dies der Fall ist, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. © Imago
Rückgabe der Wohnung
Rückgabe der Wohnung: Beachten Sie die Bedingungen zur Rückgabe der Wohnung, wie etwa Renovierungs- oder Reinigungsverpflichtungen. Dies ist entscheidend, um die volle Rückzahlung der Kaution zu gewährleisten. © Imago
Mann streicht Wände in einer Wohnung
Einbauten des Mieters: Wenn Sie bauliche Veränderungen planen, wie das Einbauen einer Küche oder das Verlegen von Böden, müssen diese vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden. Klären Sie auch, ob die Umbauten beim Auszug zurückgebaut werden müssen. © Kasper Ravlo/Imago
Dokumentieren Sie die Anzahl der erhaltenen Schlüssel
Schlüsselanzahl: Dokumentieren Sie die Anzahl der erhaltenen Schlüssel im Mietvertrag, um bei Auszug nachweisen zu können, dass alle zurückgegeben wurden. © Imago
Mierterhöhung Ein Holzstempel ist beschriftet mit dem Aufdruck: Mieterhöhung
Mieterhöhungen: Informieren Sie sich über mögliche Mieterhöhungen während der Vertragslaufzeit und unter welchen Bedingungen diese zulässig sind. © Imago
Gemeinschaftsräume wie Waschkeller
Gemeinschaftsräume: Klären Sie, welche Gemeinschaftsräume (z. B. Waschküche, Keller, Fahrradkeller) Ihnen zur Verfügung stehen und welche Regeln für deren Nutzung gelten, um Missverständnisse zu vermeiden. © Ian Cook/Imago
Thema: Wohnungsuebergabe. Protokoll zur Uebergabe einer Mietwohnung
Übergabeprotokoll: Bestehen Sie auf einem Übergabeprotokoll bei Einzug, das den Zustand der Wohnung dokumentiert. Das schützt Sie vor ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen beim Auszug. © Ute Grabowsky/Imago

Balkonanlagen: Warnung vor mangelhaften Wechselrichtern

Die Bundesetzagentur warnte im Jahr 2023 vor mangelhaften Wechselrichtern für Balkonkraftwerke, die im stationären Handel und im Online-Handel erhältlich sind. Einige überschreiten im Betrieb gesetzliche Grenzwerte für elektromagnetische Verträglichkeit oder die Bauweise entspricht nicht den europäischen Normen und Sicherheitsstandards. Zum Beispiel beim chinesischen Hersteller Deye.

Vor dem Kauf sollte man darauf achten, dass die Wechselrichter über ein CE-Kennzeichen und eine deutsche Bedienungsanleitung verfügen und es einen europäischen Ansprechpartner gibt. Zudem sollte der Steckertyp auch in Deutschland passen. Die Bundesnetzagentur rät, sich vorab bei seriösen Quellen über den Anbieter zu informieren (z.B. bei Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest).

Wie versichert man ein Balkonkraftwerk?

Eine spezielle Photovoltaikversicherung benötigt man dafür nicht. Die Hausratversicherung, die viele Mieterinnen und Mieter ohnehin haben, reicht für die Absicherung von Balkonkraftwerken aus. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat 2023 seine Musterbedingungen für Hausratversicherungen erweitert. Wer eine Hausratversicherung neu abschließt, kann auf die unkomplizierte Mitversicherung des Balkonkraftwerks vertrauen.

Der GDV rät allen mit Bestandsverträgen, mit dem Hausratversicherer über das Balkonkraftwerk zu sprechen. In der Regel dürften die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden. Mit einer Hausratversicherung ist das Balkonkraftwerk ebenso wie der übrige Hausrat versichert: unter anderem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge.

Beim Schutz der Mini-Solaranlagen kann laut dem GDV auch die Haftpflichtversicherung eine Rolle spielen. Löst sich zum Beispiel ein Modul und beschädigt den Balkon der Nachbarn, sei das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Deshalb sollte man auch diese informieren. Versichert sind auch Kurzschlüsse oder fahrlässige Bedienung.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Robert Poorten

Kommentare