Photovoltaikanlage
Wie hoch Ihre zukünftige Solarstrom-Vergütung ausfällt
Die festgelegte Einspeisevergütung gewährleistet Ihnen beständige Einnahmen für Ihren ins Netz eingespeisten Strom. Mit dem 1. August reduziert sich die Vergütung um 1 Prozent. Was das für Sie und Ihr PV-Projekt zur Folge hat.
Der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Photovoltaikanlage (PV-Anlage) in Betrieb nehmen, legt Ihre Einspeisevergütung fest. Also wie viel Geld Sie für Strom bekommen, den Sie ins Netz einspeisen. Diese zum Beispiel 8,11 ct/kWh sind dann für 20 Jahre garantiert und bleiben immer gleich. Sie können die Einspeisevergütung bei Ihrem Netzbetreiber beantragen, sobald Ihre PV-Anlage angemeldet und in Betrieb gegangen ist.
Wie hoch die Einspeisevergütung in Ihrem konkreten Fall ist, hängt von diesen drei Faktoren ab:
- dem Zeitpunkt, zu dem Ihre PV-Anlage erstmals in Betrieb geht
- der Maximalleistung Ihrer PV-Anlage in Kilowatt-Peak (kWp)
- PV-Anlage mit oder ohne Eigenverbrauch (Teil- oder Volleinspeisung)
Bei Teileinspeisung nutzen Sie einen Teil des selbst produzierten Stroms selbst. Man spricht von einer PV-Anlage mit Eigenverbrauch. Dann ist die Einspeisevergütung niedriger. Bei der Volleinspeisung wird jede produzierte Kilowattstunde Strom ins Stromnetz eingespeist. Dafür bekommen Sie eine etwas höhere Einspeisevergütung. Wann sich welche Alternative mehr lohnt, lesen Sie in unserem kostenlosen Ratgeber zur Einspeisevergütung.
Was ändert sich zum 1. August 2024?
Die Vergütung für PV-Anlagen, die neu in Betrieb genommen werden, verringert sich alle sechs Monate um jeweils 1 Prozent gegenüber dem vorherigen Wert. Das heißt: Wenn Sie in Zukunft eine Solaranlage in Betrieb nehmen, werden Sie für Ihren Solarstrom eine geringere Vergütung bekommen als heute. Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. August 2024. Die neue Einspeisevergütung gilt dann für alle PV-Anlagen, die bis 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden.
Welche Beträge Sie bis 31. Juli bzw. ab 1. August bekommen, zeigt Ihnen diese Tabelle:
Was tun, wenn Sie gerade eine neue Solaranlage planen?
Wenn sich der Vergütungssatz ändert, rühren manche PV-Verkäufer verstärkt die Werbetrommel. Lassen Sie sich von Aussagen wie „Bald weniger Geld für Ihren Solarstrom“ oder „Einspeisevergütung sinkt, jetzt schnell sein“ aber nicht stressen. Denn die Vergütung ändert sich nur um 1 Prozent – danach bleibt sie für 20 Jahre gleich. Die Differenz, wie viel Sie für Ihren Solarstrom bekommen bzw. mit dem alten Satz bekommen hätten, ist wirklich gering.
Rechenbeispiel: Eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch und 6 kWp Leistung, die 10.200 Euro kostet (1.700 Euro/kWp) und vor dem 31. Juli in Betrieb geht, spielt über 20 Betriebsjahre einen Ertrag von 14.201 Euro ein. Die jährliche Rendite liegt bei 3,38 Prozent. Zum Vergleich: Geht die Anlage erst ab dem 1. August in Betrieb, erwirtschaftet sie bei 14.128 Euro Ertrag immer noch 3,33 Prozent Rendite. Die geringere Einspeisevergütung kostet Sie über 20 Jahre also gerade mal 73 Euro.
Rechenannahmen: Stromproduktion PV-Anlage 6.000 kWh/Jahr, Stromverbrauch Haushalt 4.000 kWh/Jahr, Eigenverbrauch 23 Prozent (1.400 kWh), Strompreis 35 ct/kWh, Betriebskosten jährlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten.
Fazit: Lassen Sie sich also lieber Zeit für eine vernünftige Anlagenplanung und einen Angebotsvergleich. Damit können Sie viel mehr sparen und vor allem Qualität rausholen.
Um ein gutes PV-Angebot zu finden, starten Sie am besten mit dem Vergleichsportal www.selfmade-energy.com*. Ergänzen Sie Ihre Suche mit den Angebotsvermittlern www.photovoltaik-angebotsvergleich.de* und www.solaranlagen-portal.com*.
Wir von Finanztip empfehlen außerdem, den Anschluss rechtzeitig beim Netzbetreiber zu beantragen. Denn es kann mehrere Wochen dauern, bis die Anlage tatsächlich ans Netz geht. Die wichtigsten Infos zur Anmeldung finden Sie in unserem neuen Finanztip-Ratgeber „PV-Anlage anmelden“ (kostenlos).
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Dieser Artikel liegt IPPEN.MEDIA im Zuge einer Kooperation mit dem gemeinnützigen Geldratgeber Finanztip vor – das Original zu diesem Beitrag „Wie viel Geld Du in Zukunft für Solarstrom bekommst“ stammt aus dem wöchentlichen Finanztip Newsletter vom 28. Juni 2024.
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