Wer keinen bekommt, sollte nachhaken
Wichtiger Brief für Rentner: Ausgewählte Gruppe erhält im Juni mehr Geld
Bei der Pflegeversicherung besteht seit mehreren Jahren ein bestimmter Bonus. Dieser konnte anfänglich nicht ausgezahlt werden. Welcher Betrag steht an?
Berlin – Gute Nachrichten für Rentner: Zum 1. Juli 2025 sollen die gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent steigen. Der Grund dafür ist die Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, hebt der Gesetzgeber die Rente an, damit Rentner daran teilhaben können. Im Juni 2025 kommt für Rentner außerdem eine wichtige Änderung zu – diese gilt aber nicht für alle.
Anpassungen bei Pflegeversicherung – auch für Rentner wichtig
Was war passiert? Schon im Juli 2023 war der Beitragssatz zur Finanzierung der Pflegeversicherung von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent gestiegen. Kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren mussten einen Beitragszuschlag von nunmehr 0,6 Prozent zahlen. Aber: Mitglieder mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren erhielten Abschläge auf den Beitragssatz. Mittlerweile – also Stand 2025 – liegt der Beitragssatz bei 3,6 Prozent; plus Beitragszuschlag für Kinderlose sind es 4,2 Prozent.
Beiträge zur Pflegeversicherung in der Rente
Rentnerinnen und Rentner tragen den Beitrag zur Pflegeversicherung allein. Für alle Rentnerinnen und Rentner, die Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung sind, werden die Beiträge zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung direkt von der Deutschen Rentenversicherung an die Krankenkasse abgeführt.
Außerdem überführte die DRV Rentner in eine neue Beitragsstufe. Das sollte automatisch passieren. Rentner mit mehr als zwei Kindern unter 25 sollten ab Juli 2023 einen Beitragsrabatt erhalten, allerdings konnte die Rentenversicherung diesen Rabatt zunächst nicht berücksichtigen und ging daher auch hier von den 3,4 Prozent aus.
Darum reduzierte die Deutsche Rentenversicherung die Pflegebeiträge für bestimmte Rentner ab April 2025 – so wollte sie die bislang ausgebliebenen Anpassungen bei der Pflegeversicherung ausgleichen. Rentner sollten dazu eine schriftliche Information erhalten. „Die Beitragsabschläge für Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren werden bei einer erstmaligen Rentengewährung ab April 2025 berücksichtigt. Dies wird im Rentenbescheid auf der Seite ‚Berechnung der Rente‘ dargestellt“, schrieb die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf ihrer Webseite.
Mehr Geld für Rentner – so hoch kann die Ersparnis bei der Pflegeversicherung sein
Das heißt im Klartext: Rentner mit mindestens zwei Kindern bis 25 Jahre bekommen ihre seit Juli 2023 zu viel gezahlten Pflegebeiträge zurück. Bis Ende Juni 2025 soll die Rückzahlung gelaufen sein. Wie viel Geld kommt dabei auf Rentner zu? Das hatte der MDR bei der Deutschen Rentenversicherung nachgefragt. Wichtig ist dabei: Die genau erstattete Summe kann von Fall zu Fall schwanken.
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Bei einer Rente von rund 1.050 Euro kommt die DRV bei der Berücksichtigung eines zusätzlichen Kindes über den Berechnungszeitraum von 24 Monaten auf etwas mehr als 60 Euro Rückerstattung. Dieser Beitrag werde noch mit vier Prozent verzinst. Für Eltern von mindestens zwei Kindern gibt es seit 2023 eben den bereits besprochenen Bonus. Dieser ist gestaffelt wie folgt:
| Zusätzliche Kinder unter 25 Jahre | Bonus auf den Beitrag zur Pflegeversicherung |
| Zweites Kind | 0,25 Prozent |
| Zweites und drittes Kind | Zusammen 0,5 Prozent |
| Zweites, drittes und viertes Kind | insgesamt 0,75 Prozent |
| Ab dem zweiten bis zum fünften Kind | Zusammen 1,0 Prozent |
Allerhöchstens ist also eine Ersparnis von einem Prozent beim allgemeinen Beitragssatz möglich. Das soll Eltern mit mehreren Kindern während der aktiven Kindererziehung entlasten.
Renten-Brief klärt über Ersparnis auf – bei Nichterhalt nachhaken
Das System ist automatisiert, aber es kann dabei zu Verzögerungen und Fehlern kommen. „Die Deutsche Rentenversicherung fragt die Kinderzahl bei der Finanzverwaltung ab und berücksichtigt diese automatisch. Die Begünstigten erhalten darüber auch noch separat einen Bescheid“, zitierte der MDR die Deutsche Rentenversicherung. Wer zwei Kinder unter 25 Jahre und trotzdem bis Herbst 2025 keinen Bescheid erhalten hat, sollte sich schriftlich an die Deutsche Rentenversicherung wenden.
Rubriklistenbild: © IMAGO / Michael Gstettenbauer
