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Ländliche Regionen profitieren besonders

Stromkunden profitieren: Netzentgelte werden im nächsten Jahr reduziert

Positive Neuigkeiten für Verbraucher: Im nächsten Jahr könnten die Netzentgelte für Strom um bis zu zehn Prozent sinken. Erste Analysen deuten auf signifikante Einsparungen hin, insbesondere für Haushalte mit durchschnittlichem Stromverbrauch.

Frankfurt – Diese Information geht aus den bisher veröffentlichten vorläufigen Preisblättern der Netzbetreiber hervor, die der Energiedaten-Dienstleister Ene‘t ausgewertet hat. Insbesondere für Privatkunden mit einem niedrigen bis mittleren Stromverbrauch zeichnen sich Einsparungen ab: Die Netzgebühren könnten im Vergleich zum aktuellen Niveau um durchschnittlich knapp acht bis gut zehn Prozent sinken.

Zwar haben bislang nur 30 von über 850 Netzbetreibern ihre Preisblätter für 2025 veröffentlicht, doch nach Angaben von Ene‘t gehören dazu viele große Flächennetzbetreiber. Dadurch werden bereits mehr als zwei Drittel des Bundesgebiets abgedeckt. Die Netzgebühren machen im Durchschnitt etwa ein Viertel der gesamten Stromkosten für private Haushalte aus.

Strompreise: Was sind Netzentgelte?

Netzentgelte sind Gebühren, die Strom- und Gasverbraucher für die Nutzung der Energieversorgungsnetze zahlen. Sie decken die Kosten für den Bau, Betrieb und die Instandhaltung der Netzinfrastruktur und werden an die Netzbetreiber entrichtet. Diese Entgelte werden regelmäßig von den Regulierungsbehörden festgelegt und sind Teil des Energiepreises.

Beispielrechnung für Haushalte und Gewerbekunden

Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden fielen die Stromnetzgebühren im Jahr 2024 mit rund 496 Euro ins Gewicht. Nach den aktuellen Preisdaten wird dieser Betrag im Jahr 2025 um 10,3 Prozent auf etwa 445 Euro sinken.

Gewerbekunden mit einem größeren Strombedarf von etwa 40.000 Kilowattstunden pro Jahr profitieren sogar von einer noch stärkeren Reduktion der Netzentgelte um gut 12,5 Prozent.

Anpassung der Regelungen für Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur

Im August 2023 hatte die Bundesnetzagentur die Regelungen zur Erhebung der Netzentgelte geändert. Ziel dieser Anpassungen war es, die Kosten für den notwendigen Netzausbau im Zuge der Energiewende gerechter zu verteilen.

Besonders in Gebieten mit hohem Anteil an Wind- und Solarenergie waren die Netzentgelte bislang teilweise erheblich höher, da die Netzausbaukosten direkt auf die dortigen Verbraucher umgelegt wurden. Laut Informationen der Tagesschau könnte es besonders in ländlichen Regionen für Verbraucher günstiger werden, da die Netzentgelte im Strompreis enthalten sind.

Die Netzentgelte für Strom sinken 2025 voraussichtlich.

So hoch waren das Stromnetzentgelt in den letzten Jahren

Im Juli 2023 veröffentlichte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft eine Berechnung, wonach die Netzentgelte bei Strom durchschnittlich etwa 21 Prozent der Stromrechnung ausmachen. Pro Kilowattstunde fielen dabei Kosten von 9,52 c/kWh an. In 2022 lagen diese noch bei 8,08 c/kWh.

Auch 2022 war das durchschnittliche Stromnetzentgelt für Verbraucher auf deutlich höherem Niveau als in den Vorjahren, berichtet die Bundesnetzagentur. Im Jahr 2017 lag das Nettonetzentgelt noch bei 7,31 c/kWh und vier Jahre vorher – im Jahr 2013 – bei 6,52 c/kWh.

Regionale Unterschiede bei der Entwicklung der Netzentgelte

Laut der Analyse von Ene‘t zeigen sich deutliche regionale Unterschiede bei der Entwicklung der Netzentgelte. In Regionen mit viel Windenergie, wie etwa Schleswig-Holstein, oder in ländlichen Gegenden Bayerns, die durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen geprägt sind, sinken die Netzentgelte stark. In anderen Gebieten, wie der Pfalz oder in städtischen Regionen Nordrhein-Westfalens, wurden hingegen Preissteigerungen gemeldet.

Unsicherheiten bei Netzentgelten wegen unvollständiger Datenlage

Trotz der bislang veröffentlichten Preisdaten ist noch nicht abschließend klar, ob die Stromnetzentgelte im Bundesdurchschnitt tatsächlich flächendeckend sinken werden. Da viele Netzbetreiber ihre Preisblätter noch nicht vorgelegt haben, bleibt die Datenlage unvollständig. Mit Material von AFP.

Rubriklistenbild: © Silas Stein / dpa

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