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Steuererklärung für Rentner: Warum Sie eine Bescheinigung nicht mehr benötigen
Rentner müssen eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Einige dafür benötigte Daten müssen gar nicht mehr eingetragen werden.
München – Die Steuererklärung zu machen, empfinden viele Menschen als lästig und schieben sie gerne auf die lange Bank. Doch sie muss nun mal erledigt werden. Auch Rentner müssen eine Einkommensteuererklärung mit Anlage R abgeben. Weil die Digitalisierung auch in den Finanzämtern voranschreitet, wird die Anfertigung zunehmend einfacher.
Steuererklärung für Rentner: Bescheinigung über bezogene Rente nicht mehr nötig
Das gilt auch für Bezieher einer Rente. Nicht wenige scheinen die Steuererklärung möglichst schnell vom Tisch haben wollen. „Unsere Kollegen in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am Servicetelefon berichten, dass sie bereits jetzt sehr viele Anrufe von Rentnern erhalten, die für die Steuererklärung eine Bescheinigung über ihre bezogene Rente benötigen“, sagte Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung t-online.
Dabei ist die Bescheinigung gar nicht mehr notwendig. Wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Seite schreibt, werden dem Finanzamt „alle relevanten Daten“ automatisch übermittelt. „Sie selbst müssen keine Daten zu Ihrer gesetzlichen Rente in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben“, heißt es weiter. Von der Abgabe der Steuererklärung befreie dies allerdings nicht.
Bescheinigung für Steuerdaten kann frühestens ab dem darauffolgenden Jahr ausgestellt werden
Wer die Bescheinigung über die bezogene Rente einmal beantragt hat, erhält sie in den kommenden Jahren automatisch spätestens Ende Februar zugeschickt. Braubach weist darauf hin, dass das Dokument für Daten frühestens ab dem darauffolgenden Jahr ausgestellt werden kann. Wer bei der Steuererklärung Tricks anwendet, spart bares Geld. (mt)